Mensdorff-Freispruch: „Für mich war das immer eine Nullnummer“
Es war die erste – und bisher einzige – Verurteilung in der Causa Eurofighter, welche mittlerweile seit mehr als einem Jahrzehnt die Justiz beschäftigt: Im September 2022 befand das Landesgericht Wien den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly für schuldig, rund zwei Millionen Euro gewaschen zu haben und brummte ihm – nicht rechtskräftig – sechs Monate bedingte Haft auf. Doch das ist seit heute, Mittwoch, Geschichte.
Mensdorff, der sämtliche Vorwürfe immer bestritten hat, ist nämlich in Berufung gegangen und dort höchst erfolgreich gewesen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Schuldspruch in einen Freispruch umgewandelt. Der Grund dafür liegt in den rechtlichen Details des Geldwäscherei-Paragraphen: „Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage war das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das ‚gewaschene Geld‘) aus einer strafbaren Handlung ‚herrühren‘“, schreibt das OLG in einer Aussendung. Um im strafrechtlichen Sinn „Geld zu waschen“ sei somit eine „Vortat“ erforderlich, aus der dieses „gewaschene“ Geld stamme.
Im konkreten Fall sei der Vorwurf gegen den „Vortäter“ – einen ehemaligen Manager der Eurofighter-Firma EADS – gewesen, er habe mithilfe von Scheinverträgen Gelder des Unternehmens an Dritte überweisen lassen, erläutert des OLG. Rechtlich gesehen entspricht das einer Untreue. Laut OLG wäre es aber notwendig gewesen, dass dem „Vortäter“ aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung selbst das Geld zufließt, damit es in weiterer Folge gewaschen werden kann. Das habe sich jedoch aus den Feststellungen des Erstgerichts nicht ergeben.
Mensdorff: „Politisches Spiel“
Mensdorff war vorgeworfen worden, im Jahr 2006 rund zwei Millionen Euro weitergereicht zu haben, die gemäß Verdachtslage ursprünglich aus dem Eurofighter-Konzern EADS stammten und Teil einer sogenannten Schwarzen Kasse gewesen sein sollen – Gelder in insgesamt hoher zweistelliger Millionenhöhe, die durch ein Netzwerk aus Briefkastenfirmen geleitet worden sein sollen. Die im Mensdorff-Verfahren relevanten zwei Millionen Euro landeten auf Konten einer von einem Treuhänder gehaltenen Firma, die über kein operatives Geschäft verfügte. Der Großteil davon wurde in bar abgehoben und – einer Zeugenaussage zufolge – an Mensdorff beziehungsweise dessen Mitarbeiter übergeben.
Mensdorff hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten und betont, es habe sich nicht um sein Geld gehandelt, sondern um das eines – mittlerweile verstorbenen – Mannes seiner Cousine. „Für mich war es immer eine Nullnummer“, kommentierte Mensdorff am Mittwoch im Gespräch mit profil die Vorwürfe und ortet ein „politisches Spiel“.
Mittlerweile liegt der umstrittene Eurofighter-Deal mehr als zwanzig Jahre zurück. Der Fall ist nun zwar für Mensdorff abgeschlossen, aber noch nicht für alle Beschuldigten. Gegen eine Handvoll weiterer Personen bestehen immer noch Vorwürfe. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.