NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG
Sie haben am 20. September 2022 auf Ihrer unter www.profil.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Willi Hemetsberger: Der Angeklagte ohne Namen“ berichtet, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) gegen einen „vormaligen Gemeinderat“ Anklage „wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit“ eingebracht habe. Die WKStA werfe diesem vor, „Spenden von Immobilieninvestoren angenommen zu haben, im Wissen, dass sich die Spender politisches Wohlwollen bei Bauprojekten in Wien erwarteten (und womöglich auch bekamen)“. Die Spenden seien an einen Verein geflossen, „der in Südafrika das hochgelobte Schulprojekt ‚Ithuba‘ aufgesetzt hat“. Neben dieser Person „führt die (mittlerweile rechtswirksame) Anklageschrift neun teils sehr prominente Spender aus der Immobilien- und Finanzbranche an“, darunter Mag. Wilhelm Hemetsberger. Zudem zitieren Sie aus einer Gerichtsentscheidung, die sich mit dieser Anklage befasst: „Hemetsberger werde von der WKStA vorgeworfen, ‚geradezu Drehscheibe zwischen‘“ dem erwähnten vormaligen Gemeinderat „,und den Immobilieninvestoren gewesen zu sein, die sich von diesem im Gegenzug für ihre Spenden Vorteile in Form eines pflichtwidrigen Handelns in seiner politischen Funktion erwartet hätten‘.“
Mag. Wilhelm Hemetsberger wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23. Jänner 2023 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
ANMERKUNG DER REDAKTION:
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