Die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in Panama war Ausgangspunkt der „Panama Papers“.
Investigativ

Datenleaks brachten Staaten hunderte Millionen

„Panama Papers“ und Co.: Offshore-Enthüllungen durch das Investigativ-Konsortium ICIJ führten weltweit zu Steuernachzahlungen, Strafen und zu mehr Risikobewusstsein. In Österreich beschäftigt eine Millionen-Strafe der Finanzmarktaufsicht gegen die Raiffeisen Bank International die Gerichte.

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1,3 Milliarden US-Dollar – umgerechnet rund 1,2 Milliarden Euro. Mit dieser enormen Zahl beziffert das „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ) in einer aktuellen Recherche die positiven finanziellen Auswirkungen eines berühmt gewordenen Datenleaks, das vor mittlerweile genau neun Jahren das Licht der Welt erblickte.

Im April 2016 veröffentlichten ICIJ und „Süddeutsche Zeitung“ Recherchen zu einer riesigen Menge an Offshore-Daten unter dem Projektnamen „Panama Papers“. Doch auch andere, ähnlich gelagerte ICIJ-Recherchen beziehungsweise die dahinter liegenden Datenleaks brachten Staaten auf der ganzen Welt willkommene Einnahmen – und zwar aus Steuerrückzahlungen und Strafen. Darunter zum Beispiel die „Pandora Papers“, an denen in Österreich profil und ORF als Partnermedien beteiligt waren

Reger Datenaustausch zwischen Behörden

Über die vergangenen Wochen und Monate hinweg recherchierten ICIJ-Partner in zahlreichen Ländern zu den jeweiligen finanziellen Auswirkungen der journalistischen Enthüllungen beziehungsweise der Datenleaks selbst. Die Rohdaten wurden von den recherchierenden Medien zwar nicht an die Behörden weitergegeben, um ganz sicher zu gehen, keine Quellen zu gefährden. Über die Jahre hinweg erhielten Staaten aber – zumindest zu den meisten der Leaks – auf anderem Wege Zugang. Vieles wurde im Wege der Rechtshilfe zwischen Behörden international ausgetauscht.

Eine kleine Auswahl rund um den Globus: Auf Anfrage der Zeitung „Indian Express“ bestätigten indische Behörden, umgerechnet mehr als 17,4 Millionen US-Dollar an zusätzlichen Steuereinnahmen in Zusammenhang mit den „Panama Papers“ erzielt zu haben. Außerdem brachten die Steuerbehörden 46 Strafanzeigen ein.

Recherchen der ICIJ-Partner in den jeweiligen Ländern zufolge kassierte Schweden bis Mitte 2024 mehr als 237 Millionen Dollar, Neuseeland acht Millionen. In Belgien waren es fast 42,2 Millionen Euro, in den Niederlanden rund 30,6 Millionen Euro. Frankreich verzeichnete bis Ende 2022 Mehreinnahmen von 208 Millionen Dollar, in Spanien waren es insgesamt 175,3 Millionen Dollar. Die kanadischen Steuerbehörden rechnen damit, sich insgesamt fast 92 Millionen Dollar zurückholen zu können. Alleine in der Provinz Quebec waren es aus „Panama Papers“, „Paradise Papers“ und „Pandora Papers“ bisher 34,5 Millionen Dollar – und es dürfte noch einiges dazukommen.

Zuordnungsprobleme in Österreich

Gemäß ICIJ-Einschätzung ist der aktuelle Gesamtbetrag von 1,3 Milliarden Dollar mit großer Wahrscheinlichkeit eher noch zu niedrig angesetzt. In einer Reihe von Staaten waren Behörden nicht bereit, Auskunft über ihre Einnahmen zu geben. Auch ist es nicht immer leicht, einen Fall einer bestimmten Datenquelle zuzuordnen.

In Österreich hat sich profil im Vorjahr beim Finanzministerium erkundigt, wie viel Geld Österreich von Steuerzahlern auf Basis der ICIJ-Recherchen beziehungsweise der dahinterliegenden Datenleaks bisher eintreiben konnte. Die Antwort: „Diese Information kann nicht ausgewertet werden. Selbst wenn es zu einer Prüfung mit Feststellungen gekommen ist, können diese Feststellungen nicht exakt und scharf abgegrenzt einem einzigen Sachverhalt zugeordnet werden“.

Das Finanzministerium beklagt, vom ICIJ und auch von profil keine Daten bekommen zu haben. Der Grund dafür liegt – wie oben beschrieben – im journalistischen Quellenschutz, der zwingend gewahrt werden muss. Das gilt allerdings auch für die Behörden anderer Länder, nicht nur für Österreich.

Informationen zu 540 Steuerpflichtigen

Tatsächlich erhielt das Finanzministerium eigenen Angaben zufolge im Amtshilfeweg – also von ausländischen Behörden – in Zusammenhang mit den „Panama Papers“ Informationen „zu 540 steuerlich erfassten Personen“. Außerdem veröffentlicht das ICIJ sehr wohl übersichtlich aufbereitete Basisdaten zu Offshore-Firmen aus den jeweiligen Leaks in einer im Internet frei zugänglichen Datenbank, die über die Jahre laufend ergänzt wurde.

Wer in dieser „Offshore Leaks Database“ aktuell unter dem Begriff „Austria“ sucht, erhält binnen eines Wimpernschlages 180 Adressen in Österreich, die in Zusammenhang mit bestimmten Personen und Offshore-Firmen stehen. Diesen Zusammenhängen kann man per Mausklick problemlos nachgehen – auch wenn die dahinter liegenden Dokumente als solche nicht ins Netz gestellt wurden.

„Panama Papers“ brachten Finanz 2,4 Millionen Euro 

Das Finanzministerium dürfte diese Möglichkeit auch durchaus genutzt haben: 2013 wurde eine eigene „Task Force Offshore“ eingerichtet, die sich zunächst mit Daten beschäftigte, welche die deutsche Steuerverwaltung angekauft und mit anderen Ländern geteilt hatte. 2016 habe diese Task Force dann jedoch aus einer Liste des ICIJ „nach Datenabgleichen 54 zu prüfende Fälle mit Österreichbezug“ ausgewählt und den jeweiligen Finanzämtern zur Prüfung übergeben. Aus 15 Fällen hätte sich dabei ein „Mehrergebnis“ von 2,4 Millionen Euro ergeben.

Im Nachgang der sogenannten „Paradise Papers“ im Jahr 2017 wurden dann im Rahmen einer internationalen Arbeitsgruppe von Steuerbehörden („JITSIC“) Informationen ausgetauscht. Die österreichische „Task Force Offshore“ hat diese laut Finanzministerium bestimmten „Steuersubjekten“ zugeordnet und mit dem Bundeskriminalamt und der Geldwäschemeldestelle abgeglichen. 44 Risikofälle seien an die Finanzämter zur Überprüfung verteilt worden: „21 Fälle sind abgeschlossen, 23 Fälle fanden kein Ergebnis.“ Steuerliche Mehreinnahmen seien nicht erzielt worden, teilt das Finanzministerium mit. 2014 bzw. 2015 habe die „Task Force Offshore“ – in einem selbst veranlassten Projekte ohne ICIJ-Bezug – verdächtige zypriotische Firmen mit Österreich-Bezug von den Finanzämtern überprüfen lassen. Dies habe ein „Mehrergebnis“ von rund 16,2 Millionen Euro eingebracht.

Gesetze wurden angepasst

Dass das Finanzministerium Strafen und Mehreinnahmen nicht immer beziffern kann, liegt auch an Zuordnungsschwierigkeiten. Dass die Offshore-Problematik zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist, hat sich jedoch auch abseits direkter Mittelzuflüsse ausgewirkt. So wurde unter anderem die Bundesabgabenordnung präzisiert, was den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und Scheingeschäfte betrifft. Im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz gab es Klarstellungen im Bereich der Missbrauchsbekämpfung. Und im Finanzstrafgesetz wurden Strafen erhöht, die in Zusammenhang mit Offshore-Strukturen stehen.

Den Steuerbehörden haben die „Panama Papers“ also zumindest einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag gebracht – das erwähnte „Mehrergebnis“ von 2,4 Millionen Euro. Eine andere staatliche Institution kämpft noch um Geld.

Banken im Fokus

In Österreich hatten viele der medialen Recherchen zu den diversen „Papers“ – aufgrund der vorliegenden Daten – weniger das Thema Steuervermeidung zum Inhalt als Vorgänge, die unter dem Gesichtspunkt der Geldwäscheprävention auffällig waren. Es ging um Teils schwer zu durchblickende Zahlungsströme und Besitzverhältnisse. Viele der veröffentlichten Artikel und Fernsehbeiträge befassten sich daher mit der strukturellen Rolle österreichischer Banken im Offshore-Gefüge.

Für diesen Themenbereich ist auf Behördenseite in erster Linie die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig. Auf profil-Anfrage unterstrich die Behörde die Bedeutung der journalistischen Recherchen: „Nach den Enthüllungen der ‚Panama Papers‘ hat die FMA weitreichende Maßnahmen getroffen und Konsequenzen gezogen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: „Geschäftsbeziehungen zu Kunden mit Offshore-Bezug standen bei Vor-Ort-Prüfungen und anderen Ermittlungen seitens der FMA im Fokus.“ Von der FMA festgelegte „hohe Anforderungen, um dem Offshore-Risiko wirksam zu begegnen“ seien wiederholt vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Diese „regulatorischen Konkretisierungen sowie ein verbessertes Risikoverständnis“ hätten dazu geführt, dass Finanzinstitute ihr Offshore-Engagement geschlossen oder deutlich reduziert hätten – alleine im Zeitraum 2019 bis 2023 um fast die Hälfte.

Laut FMA haben die Datenleaks letztendlich auch zu „den hohen Standards in Sachen Geldwäscheprävention in Österreich und zu der von der FMA konsequent verfolgten Null-Toleranz-Politik im Interesse eines sauberen Finanzplatzes“ beigetragen.

Ermittlungen ausgelöst

Die „Panama Papers“ lösten konkrete Ermittlungen der FMA aus, welche in der Folge dann auch zu eigenen Erkenntnissen der Behörde führten. 2018 wurden zwei Strafen verhängt: eine von 414.000 Euro gegen die Hypo Vorarlberg und eine von rund 2,75 Millionen Euro gegen die Raiffeisen Bank International (RBI).

Die Strafe gegen die Hypo Vorarlberg habe „aus formalen Gründen im Rechtsweg keinen Bestand“ gehabt, erläutert die FMA. Jene gegen die RBI ist – nach mittlerweile sieben Jahren – immer noch gerichtsanhängig.

Verstöße gegen Geldwäscheprävention?

Die FMA warf der Bank Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zur Geldwäscheprävention vor. Konkret geht es dabei um die Frage, ob die Bank die Eigentums- und internen Kontrollverhältnisse eine Reihe sogenannter Hochrisikokunden – das sind solche mit Offshore-Bezug – angemessen überprüft hat und ob die diesbezügliche Dokumentation immer entsprechend aktualisiert wurde.

Die Ermittlungen wurden von den „Panama Papers“ ausgelöst, die in der Folge beanstandeten Geschäftsfälle dürften – soweit bekannt – jedoch nicht im Rahmen der damaligen Berichterstattung eine Rolle gespielt haben. Mittlerweile wurden einzelne davon öffentlich – profil berichtete etwa über eine Offshore-Struktur im Umfeld von Roman Abramovich und über eine zypriotische Firma in Zusammenhang mit dem Spanplattenhersteller Kronospan.

RBI bekämpft Strafe weiterhin

Die RBI hat die Vorwürfe immer bestritten und Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA eingebracht. Die Causa ging daraufhin bereits mehrmals zwischen verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Ebenen hin und her. Die jüngste Entscheidung datiert vom 25. April 2024. Damals bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im mittlerweile dritten Rechtsgang die Strafe dem Grunde nach, setzte die Höhe nunmehr aber mit 1.978.560 Euro fest – plus einem Kostenbeitrag von 197.856 Euro. Das ist aber noch immer nicht das Ende vom Lied: Das BVwG erklärte eine Revision für zulässig – damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Die RBI hat erneut ein Rechtsmittel eingebracht.

Seitens der Bank heißt es auf profil-Anfrage: „Das Bundesverwaltungsgericht ist im dritten Rechtsgang der Auffassung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gefolgt, dass die RBI in wenigen Einzelfällen verwaltungsrechtliche Dokumentationspflichten nicht eingehalten habe. Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht auch diesmal wieder eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für zulässig erklärt.“ Die RBI hält fest, dass „weder die FMA noch das Bundesverwaltungsgericht im Zuge ihrer Prüfung einen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI oder ihren Kunden erhoben“ habe. Die RBI sei „weiterhin der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend“ seien. Die Bank habe „das Straferkenntnis deshalb vor dem Verwaltungsgerichtshof im Wege der ordentlichen Revision angefochten“. Man sei „zuversichtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof auch zum dritten Mal den Ansichten der RBI folgen und das Straferkenntnis wieder aufheben wird“.

Es wird sich zeigen, wann und wie das Kapitel „Panama Papers“ für die FMA und die RBI ausgeht – und ob der Staat auch hier noch einmal ordentlich zu Geld bekommt.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.