Prozess um Integrationsfonds-Wohnungen: Zeugen der Anklage
Wenn ein Achtzigjähriger 2025 gefragt wird, ob stimmt, was er 2017 zu einem Vorgang aus dem Jahr 2008 erzählt hat, kann das schwierig werden. Am Dienstag wurden im Prozess um umstrittene Immobiliendeals des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) drei Zeugen einvernommen, die sich offenbar speziell die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewünscht hatte. Streckenweise war es dann auch so, dass der Vertreter der Anklagebehörde mehr redete als die Befragten.
Üblicherweise gibt es für Zeugenbefragungen bei Gericht eine fixe Reihenfolge: Die Richter beginnen, dann kommt die Staatsanwaltschaft, und zum Schluss sind die Verteidiger an der Reihe. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Michael Tolstiuk, der sonst durchaus ausführliche Befragungen vornimmt, beschränkte sich diesmal zunächst darauf, dem ersten, leicht schwerhörigen und ziemlich betagten Zeugen zu dessen runden Geburtstag zu gratulieren. Dann gab er das Fragerecht gleich an die WKStA weiter – und die machte davon weidlich Gebrauch.
Der Manager, der Lobbyist und der Investor
Wie berichtet, stehen fünf Angeklagte – darunter ein früherer Geschäftsführer des ÖIF – seit vergangenem Sommer vor Gericht. Die WKStA wirft ihnen vor, bei verschiedenen Geschäften im Immobilienbereich in den Jahren 2006 bis 2009 Untreue begangen und das Vermögen des Fonds „geplündert“ zu haben. Der mutmaßliche Schaden geht in die Millionen. Alle bestreiten sämtliche Vorwürfe.
Im Zentrum der Anklage steht der Verkauf zweier früherer ÖIF-Häuser mit Flüchtlingswohnungen. Ein Immobilieninvestor soll den Zuschlag weit unter dem tatsächlichen Wert der Wohnungen erhalten haben. Gemäß Verdachtslage ebenfalls involviert: ein mit dem früheren ÖIF-Manager befreundeter Lobbyist, der mit dem siegreichen Investor geschäftlich verbandelt war, und ein zweiter Immobilienunternehmer. Letzterer war im Vorfeld des Verkaufs mit der Interessentensuche betraut gewesen. Der am Dienstag befragte achtzigjährige Zeuge hatte bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 in der Firma dieses zweiten Immobilienunternehmers gearbeitet.
Wenig Erinnerungen
Obwohl sich das Namenskürzel des Zeugen auf dem einen oder anderen Dokument findet, das die WKStA im Rahmen ihrer Ermittlungen sichergestellt hat, sagte der Zeuge im Wesentlichen aus, nicht in die umstrittenen Liegenschaftsverkäufe eingebunden gewesen zu sein, einen anderen Aufgabenbereich gehabt zu haben und auch sonst entweder kein Wissen oder keine Erinnerung mehr zu haben.
Eigentlich ist ein Zeuge, der sich an nichts erinnern kann, bei Gericht eher ein Ärgernis. Doch: Je weißer die Leinwand, umso besser die Projektionsfläche. Der Vertreter der WKStA ließ sich vom weitgehenden Ausbleiben inhaltlich weiterführender Antworten nicht beirren, zog sein vorbereitetes Fragenprogramm durch und hielt dem Mann auch zahlreiche E-Mails und sonstige Unterlagen vor. Damit konnte er – in Fragen gekleidet und weitgehend unwidersprochen – Umstände darlegen, die aus Sicht der Anklagebehörde mehrere der Beschuldigten schwer belasten.
Gar keine echte Bietersuche?
Aus Sicht der WKStA zeigen nämlich E-Mails, dass – zusammengefasst – Absprachen stattfanden. Die Anklagebehörde hegt den Verdacht, dass es überhaupt keine echte Bietersuche gegeben habe. Entsprechende Unterlagen seien später „konstruiert“ worden. Der Investor, der den Zuschlag erhielt, soll dafür gesorgt haben, dass mehrere befreundete Unternehmer Scheinangebote legten.
Eine mögliche Verbindung zum angeklagten ehemaligen ÖIF-Geschäftsführer stellt die WKStA dar, indem sie aus sichergestellten Unterlagen eine private Gratis-Tätigkeit des Immobilienunternehmers, der mit der ÖIF-Angebotseinholung betraut war, für den damaligen Manager ableitet. In den Raum stellt sie auch einen Abrechnungsvorgang über Scheinrechnungen zwischen dem Unternehmer und dem mit dem Ex-ÖIF-Chef befreundeten Lobbyisten. Letzterer hat das bereits im Vorjahr im Rahmen eines umfangreichen Eingangsstatements bestritten. Es habe sehr wohl eine entsprechende Leistungserbringung für den Immobilienunternehmer gegeben.
Die Entscheidung über die Immobilienverkäufe konnte übrigens nicht der angeklagte ÖIF-Manager treffen. Das oblag dem Kuratorium des Fonds, eine Art Aufsichtsrat. Die WKStA hat jedoch kein einziges Kuratoriumsmitglied angeklagt. Sie wirft dem früheren Geschäftsführer vor, das Gremium getäuscht zu haben. Der bestreitet das vehement.
„Sehr schlechter Zustand“
Der zweite Zeuge, mit dem die WKStA versuchte, am Dienstag vor Gericht zu punkten, war ein langjähriger Haustechniker des ÖIF. Bei seiner Befragung ging es hauptsächlich um andere, ebenfalls angeklagte ÖIF-Immobiliendeals – unter anderem um die Einmietung des Integrationsfonds in ein Gebäude auf der Landstraßer Hauptstraße in Wien, das sogenannte Haus „Habibi“. Der Vertreter wollte wissen, in welchem Zustand das Haus zu einem bestimmten Zeitpunkt gewesen sei. „Ganz schlecht“, meinte der Haustechniker.
An diesen Zeugen gab es dann jedoch auch einige Fragen von Seiten der Verteidigung. Als Haustechniker war er nämlich Teil einer „schnellen Eingreiftruppe“, die oberflächliche Schnell-Sanierungen von ÖIF-Wohnungen durchführen sollte – unter anderem in jenen beiden Häusern, die im Zuge des umstrittenen Verkaufs den Besitzer wechselten. Ein wesentliches Argument der betroffenen Angeklagten ist, dass der Verkauf gar nicht zu billig erfolgt ist – die Wohnungen seien einfach in einem so schlechten Zustand gewesen, dass kein besserer Preis erzielt werden konnte.
Rechtsanwalt Johannes Zink, der den ehemaligen ÖIF-Geschäftsführer vertritt, fragte den Zeugen, welchen allgemeinen Eindruck dieser von den Wohnungen des ÖIF gehabt habe. Der Zeuge nahm konkret Bezug auf eines der im Gerichtsverfahren relevanten Gebäude und meinte: „Alle Wohnungen, die ich dort gesehen habe, waren in einem sehr schlechten Zustand.“
Gratis-Zoom mit Zeitbeschränkung
Vom dritten Zeugen, der am Dienstag befragt wurde, hatte sich die WKStA offenbar deutlich mehr erwartet, war dieser seinerzeit doch ausgewiesener Leiter des Bereichs „Wohnen“ beim ÖIF. Der Mann legte jedoch dar, dass seine Aufgabe lediglich gewesen sei, frei gewordene Wohnungen an Flüchtlingsfamilien zuzuteilen, die einen entsprechenden Bedarf hatten. Zur Abwicklung des Immobilienverkaufs habe er keine eigenen Wahrnehmungen.
Die Befragung des dritten Zeugen, die per Video-Schaltung nach Kärnten stattfand, wurde zwischendurch einmal jäh unterbrochen. Der Gratis-Zoom-Account, den das Gericht verwendet, stoppte nämlich nach einer gewissen Zeit automatisch die Übertragung. Dann dauerte es ein paar Minuten, bis ein neuer Video-Call erfolgreich eingerichtet werden konnte.
Nicht die erste Panne im Groß-Prozess mit vielen Beteiligten, der auch darunter leidet, dass das Landesgericht Wien gerade umgebaut wird und unter anderem der Große Schwurgerichtssaal gesperrt ist. Ein Ende des Gerichtsverfahrens ist übrigens noch länger nicht in Sicht: Am Dienstag gab Richter Tolstiuk sechs weitere Verhandlungstermine bekannt – vorerst bis Anfang Juni.