Schuldsprüche für Hafenecker und Jenewein bestätigt
Die FPÖ hat derzeit einen Negativlauf: In der Causa um gefälschte Covid-Testzertifikate hat das Landesgericht St. Pölten die Schuldsprüche gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und den Ex-Abgeordneten Hans Jörg Jenewein bestätigt. Das Urteil vom 3. Dezember ist rechtskräftig, erklärte das Landesgericht auf profil-Anfrage.
Die Berufung von Hafenecker gegen das erstinstanzliche Urteil aus dem Juli 2024 wurde abgeschmettert, das Landesgericht gab aber der Berufung der Staatsanwaltschaft Wien statt, die höhere Strafen gefordert hatte.
Hohe Geldstrafen
Die Geldstrafen für die beiden wurden deutlich nach oben korrigiert: Hafeneckers Strafe erhöhte sich von 30 auf 90 Tagsätze zu je 170 Euro. In Summe muss er also 15.300 Euro zahlen. Jeneweins Strafe wurde von 100 auf 280 Tagsätze zu je 20 Euro angehoben – macht 5600 Euro.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Zufallsfund auf dem Handy von Jenewein, einem Vertrauten von FPÖ-Chef Herbert Kickl. Der nunmehrige FPÖ-Klubmitarbeiter soll Zertifikate teilweise für sich und teilweise für andere am Computer verändert haben, etwa in Bezug auf Zeitpunkt und Personendaten. „In seinem Repertoire waren verfälschte Antigen- und PCR-Tests“, sagte der Staatsanwalt während des Prozesses vor dem Erstgericht. Geld soll Jenewein dafür keines bekommen haben.
Zu den Begünstigten von Jeneweins Datenfälschungen gehörte auch FPÖ-General Hafenecker. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Jenewein dazu angestiftet hatte, ihm im Jahr 2021 manipulierte Cov-Zertifikate auszustellen. Hafenecker soll sie laut Staatsanwaltschaft Wien dazu verwendet haben, um bei einem Fußball-EM-Spiel am 23. Juni 2021 in Budapest zuzuschauen. Hafenecker soll kurzfristig Tickets für das Match erhalten haben. Damals war der Vorweis eines negativen Tests verpflichtend.
Die rechtlichen Probleme der FPÖ
Der Schuldspruch ist nicht das einzige Problem mit der Justiz, das die Freiheitlichen – und im Besonderen Jenewein – derzeit plagt: Erst gestern kündigte die Staatsanwaltschaft Wien eine Anklage gegen Jenewein an. Als Mitglied des BVT-Untersuchungsauschusses soll Jenewein 2018 und 2019 eine damalige Beamtin des Innenministeriums angestiftet haben, vertrauliche Informationen an ihn zu übermitteln. Diese Anklage ist noch nicht rechtswirksam, eine andere schon: Jenewein sitzt gemeinsam mit dem früheren BVT-Beamten Egisto Ott wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht – beide haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.
Falschaussage und Wiederbetätigung?
Und noch zwei Verfahren dürften demnächst folgen: Bei der heutigen Nationalratssitzung zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, dass die parlamentarische Immunität von FPÖ-Chef Kickl aufgehoben wird – es geht um eine mögliche Falschaussage im U-Ausschuss. Die anderen Begehren der Justiz betreffen die Abgeordneten Harald Stefan, Norbert Nemeth und Martin Graf.
Der Verdacht: Sie könnten gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben, weil sie an einem Begräbnis teilgenommen haben, bei dem ein auch von der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) verwendetes Lied gesungen wurde. Die FPÖ beharrt darauf, dass es sich um eine historisch unbelastete Version aus dem 19. Jahrhundert gehandelt habe.