Justiz

Was in der Anklage gegen Florian Teichtmeister steht

Dem berühmten Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wird heute der Prozess wegen des Besitzes und der Herstellung zigtausender kinderpornografischer Dateien gemacht. profil liegt die Anklage vor.

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Florian Teichtmeister wurde am Dienstag zum zweiten Mal wegen schwerwiegender Vorwürfe vor das Wiener Landesgericht zitiert - nachdem er sich bei der ersten Verhandlung entschuldigen ließ, kam er dieses Mal auch. Er muss sich nun vor einem Schöffengericht wegen des Besitzes und der Herstellung zehntausender pornografischer Dateien mit Kindesmissbrauch verantworten. Die Anklage liegt profil vor.

Demnach soll er zwischen 2008 und 2021 Darstellungen minderjähriger Personen hergestellt haben, und zwar mindestens 34.696 Dateien, indem er auch Kopien erstellte. Außerdem soll er die Dateien bearbeitet haben – etwa indem er Videos zusammenschnitt oder diesen Darstellungen pädosadistische Texte hinzugefügt haben soll. Aus Rücksichtsnahme auf die Opfer und weil profil Derartiges nicht weiterverbreiten will, wird an dieser Stelle nicht näher auf Details eingegangen.

Teichtmeister soll dazu weitere 76.000 einschlägige Dateien besessen haben, die auf 22 Datenträgern gespeichert waren, ist in der Anklage zu lesen, über die zuerst der „Falter“ berichtete. „Der Angeklagte begann im Jahr 2008 sich für pornographische Darstellungen Minderjähriger zu interessieren und beschäftigt sich seit diesem Zeitpunkt in steigendem Ausmaß mehr und mehr mit diesen Inhalten. Es gab im Zeitraum von 2008 bis 6.8.2021 Schwankungen in der Intensität der Befassung mit den inkriminierten Dateien, wobei es in den Jahren 2020 bis 2021 zu einer diesbezüglichen Eskalation kam.“

Tiefer Fall

All das flog auf, weil Teichtmeisters damalige Freundin den Mut fand bei der Polizei Anzeige zu erstatten, nachdem sie eindeutiges Bildmaterial auf seinem Handy gefunden hatte. Dass der berühmte Burg-Schauspieler all das getan hat, was ihm vorgeworfen wird, ist unstrittig: Er ist geständig, begab sich in eine Therapie und führt sein Verhalten selbst auf exzessiven Alkohol- und Kokain-Konsum zurück.

Zu seinem Fall wurden gleich zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige Peter Hofmann kam vor der ersten Verhandlung zu dem Ergebnis, „dass der Angeklagte zurechnungsfähig war und die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit in strafrechtlich relevanter Hinsicht immer gegeben waren“. Weiters führte er aus: „Auf jeden Fall muss man angesichts der Dauer seit die Störung besteht und die Dimension der Störung, wie sie sich in den unendlichen Datenmengen abbildet, die er sich aus dem Internet besorgt hat, davon ausgehen, dass die Entwicklung eindeutig in Richtung einer geistigen und seelischen Abartigkeit (…) geht.“ Aber: „Vorderhand sind die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher noch nicht erfüllt.“

Am 31.12.2022 wurde auch auf Basis dieses Gutachtens dann ein Strafantrag bei Gericht eingebracht. Der Fall sollte vor einem Einzelrichter verhandelt werden. Weil dieser sich ob der Dimensionen des Falles offenbar noch nicht ganz sicher war, und auch noch weitere Fragen hatte, beauftragte er weitere Auswertungen und auch ein zweites Gutachten. Das führte schließlich dazu, dass sich die Anklagepunkte gegen Teichtmeister ausweiteten und damit ein Schöffensenat am Dienstag verhandelt.

Der Sachverständige Karsten Theiner fertigte in Kenntnis der neuen Ermittlungsergebnisse ein weiteres, ergänzendes Gutachten an.  „Es handelt sich bei Florian Teichtmeister sicherlich um eine sexuelle Devianz (Anm. Perversion) mit pädosexuellem Inhalt, welche die Dimension einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung erreicht. (…) Es ist eine hoch dramatische Eskalation der Perversion sowohl was die Menge anlangt, als auch was das Inhaltliche anlangt, festzustellen. Das Ganze kann man nicht auf Alkohol- und Kokainkonsum reduzieren, das würde zu kurz greifen“, schreibt er.

Seine Einschätzung zur Gefährlichkeit des Angeklagten: „Man muss davon ausgehen, dass Mag. Teichtmeister mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit unter dem Eindruck seiner schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung erneut strafbare Handlungen (…) setzen wird.“ Tatsächliche Hands-on-Delikte seien nicht mit der nötigen Sicherheit bzw. hoher Wahrscheinlichkeit zu prognostizieren.

Die zu erwartende Strafe

Der Fall Teichtmeisters war tief. Vom hochangesehenen Burgschauspieler wurde er zur Persona non grata, die den Hass vieler auf sich zog. Es ging so weit, dass das Haus seiner Familie in Niederösterreich verschandelt wurde. Und ein Lnychmob am Dienstag mit einem selbstgebastelten Galgen vor dem Gericht aufwartete.

Teichtmeister selbst scheint sich seiner Lage nach wie vor nicht bewusst zu sein. „Durch die Entwicklungen der letzten Monate hat sich die soziale Situation des Mag. Teichtmeister dramatisch verändert. Er versucht dies mit optimistischer Interpretation und Darstellung für sich positiv darzustellen. In realiter ist er aber seines gesamten sozialen Pretiges, Einkommens, seiner Zukunftsperspektiven verlustig gegangen. Man muss davon ausgehen, dass diese sozialen Faktoren prognostisch zusätzlich Negativfaktoren sind, die jederzeit zu Verzweiflung, Depression, erneutem kompensatorischen Alkohol- und Drogenkonsum und auch zu entsprechendem Konsum von CSAM (Child sexual abuse material, Anm.) führen werden."

Angesichts der Unbescholtenheit und „der mittlerweile stabilen Einbindung in ein therapeutisches Setting“ sei eine bedingte Einlieferung zu empfehlen. Der Angeklagte sei sich seiner erheblichen Drogen- bzw. sexuellen Problematik vollends bewusst“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Teichtmeister drohen bis zu drei Jahre Haft und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil wird noch heute erwartet, profil berichtet aus dem Gerichtssaal.

Anna  Thalhammer

Anna Thalhammer

ist seit März 2023 Chefredakteurin des profil. Davor war sie Chefreporterin bei der Tageszeitung „Die Presse“.