Beethovenfries: Beirat entscheidet gegen Rückgabe

Der Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe des berühmten Beethovenfries von Gustav Klimt.

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Der erforderliche "enge Zusammenhang" zwischen Ausfuhrverfahren und Ankauf durch die Republik war "weder in zeitlicher noch kausaler Hinsicht" gegeben, wie Beiratsvorsitzender Clemens Jabloner sagte.

Ostermayer erleichtert

Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) zeigte sich angesichts der Einstimmigkeit des Beschlusses erleichtert. "Ich habe vor dem Beschluss gesagt, dass ich mich an die Empfehlung halten werde - und das gilt natürlich jetzt genauso", erklärte er. Dabei hob Ostermayer neuerlich hervor, dass Österreich "ein extrem vorbildhaftes Rückgabegesetz" habe, an dem er auch sicher nichts ändern wolle. "Ich habe auch alle Entscheidungen, die vom Beirat getroffen worden, bisher sehr präzise begründet gefunden."

Wesentlich für die Entscheidung des Beirates war u.a., "dass das Ausfuhrverfahren nicht eingesetzt wurde, um mit diesem Druckmittel den Fries zu erwerben", wie Jabloner betonte. Konkret hatte Sammlersohn Erich Lederer nach der Rückstellung des Fries im Jahr 1950 erst 1967 einen Ausfuhrantrag gestellt. Dieser blieb durch die zuständige Behörde aber unbehandelt. Weitere fünf Jahre später kam es schließlich zur Einigung zwischen Regierung und Lederer, der Fries ging um 15 Mio. Schilling in den Besitz des Bundes über.

"Langer Weg zur Entscheidung"

Jabloner fand aber dennoch deutliche Worte für das Verhalten der Republik gegenüber der Familie Lederer nach 1945, das er als "schäbig" bezeichnete. Da allerdings jede Konstellation für sich zu werten sei, wäre daraus nicht der Schluss zu ziehen, dass im Falle des Beethovenfries "Unrecht geschehen ist". Grundsätzlich habe es sich um "einen besonders komplizierten Fall" gehandelt. "Es war ein langer Weg zur Entscheidung." Eine Beeinflussung durch die öffentlichen Diskussionen der vergangenen Tage, wie sie Anwalt Alfred Noll, der eine der beiden Erbengruppen vertritt, mutmaßte, sei Jabloner zufolge keinesfalls erfolgt. Das sei eine "naive Sicht".

Ebenfalls unrichtig sei es, dass eine positive Behandlung des von Lederer gestellten Ausfuhrantrags gänzlich unwahrscheinlich gewesen wäre. "Es gab keine Anzeichen dafür, dass man gesagt hat: Die Ausfuhr ist nicht möglich", so Jabloner. Zwar habe die Behörde "aufschiebend agiert", es gebe aber keine kausale Verbindung. Dem widersprach Rechtsanwalt Marc Weber, der die zweite Erbengruppe vertritt. Für ihn ist diese Sichtweise "nicht nachvollziehbar und völlig abstrus". Im Unterschied zu Noll, der keine weiteren juristischen Schritte setzen will, kündigte er den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an und Klagen in den USA an. Jabloner hatte allerdings eine zivilrechtliche Möglichkeit zur Forcierung der Rückgabe des 1902 entstandenen Fries als unrealistisch bezeichnet.

"Standortproblem" soll gelöst werden

Durch die Bank erfreut ob des Verbleibs eines der wichtigsten Werke der Wiener Jugendstils in Österreich zeigten sich die betroffenen Kunstinstitutionen Secession und Belvedere. Gleichzeitig wurde eine Lösung des "Standortproblems" in Aussicht gestellt, birgt die derzeitige Unterbringung des Fries im Untergeschoß der Secession Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco zufolge doch "konservatorische Gefährdungspotenziale". Man strebe eine Lösung in Kooperation mit der Secession an.

Von politischer Seite äußerte sich auch Wiens Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) positiv zum Beschluss, wobei die Anstrengungen hinsichtlich einer lückenlosen Restitution aller von den Nazis entwendeten Kunstgegenstände nicht nachlassen dürften. Der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl zollte der Entscheidung seinen Respekt: "Damit ist die Sache für mich vom Tisch."