„Layla“ und „Becky‘s So Hot“: Darf man da noch mitsingen?
Der Sommer ist auch nicht mehr das, was er einmal war. Hitzeperioden, Südeuropa in Flammen, ausgetrocknete Badeseen. Auf die Hitparade ist immerhin noch Verlass. Oder doch nicht? Das meistgestreamte und -diskutierte Lied der Saison nennt sich schlicht „Layla“, zählt auf Spotify aktuell unfassbare 51 Millionen Aufrufe – und hat als originärer Ballermann-Hit sich in den vergangenen Wochen hitzige Debatten entzündet.
„Layla“ ist der augenblickliche Aufregerstoff in der gefühlt ewigen Was-darf-man-noch-sagen-Posse zwischen Cancel Culture und Kunstfreiheit. „Layla“, produziert von Michael Müller alias Schürze und DJ Robin, klingt so: „Ich hab‘ „nen Puff, und meine Puffmama heißt Layla / Sie ist schöner, jünger, geiler / La-la-la-Layla“. Schwindeliges, unterlegt von Großraumdiscobeat. So weit, so langweilig – wäre der Mitgröhl-Hit bei einigen Veranstaltungen nicht verboten, sprich gecancelt worden; angefangen bei einem Volksfest in Würzburg bis zum Münchner Oktoberfest.
„Becky‘s So Hot“, so heißt ein anderer toxischer Sommerhit, in dem die US-Musikerin Fletcher davon fantasiert, dass sie der neuen Freundin ihrer Ex gern eine reinhauen, zugleich aber auch mit ihr schlafen würde, was die Sache nicht unkomplizierter macht. „Makes me wanna hit her when I see her / 'Cause Becky's so hot in your vintage t-shirt“. Diagnose: gewaltverherrlichende Lyrics.
Ein Verbot ist hier noch nicht im Gespräch, obwohl Becky sich das Schicksal mit „Layla“ teilt: Beide Frauen werden in den Songs auf ihr attraktives Äußeres reduziert und sexualisiert. Auf TikTok schlägt die Breakup-Hymne jedenfalls voll ein. Der momentane Hype zeigt letztlich nur den alten Mechanismus auf: Auf die (versuchte) Prohibition folgt – weil jetzt anrüchig, verboten, aufregend – der noch viel größere Erfolg.
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