Teichtmeister-Prozess wegen Erkrankung des Angeklagten verschoben
Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden. Teichtmeister hätte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Einzelrichter zu verantworten gehabt, weil er sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft haben soll.
"Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagmittag in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten bzw. zu einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich.
Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Michael Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht." Rami - ein ausgewiesener Medienrecht-Experte - ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen.