Leitartikel: Christian Rainer

Christian Rainer Das perfekte Verbrechen

Das perfekte Verbrechen

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Am Dienstag der vergangenen Woche stellte die Staatsanwaltschaft Wien mehrere Verfahren rund um den teuersten Beschaffungsvorgang der Zweiten Republik ein: den Ankauf neuer Abfangjäger durch die schwarz-blaue Regierung im Jahr 2003. Wir erinnern uns: Karl-Heinz Grasser war damals Finanzminister, er wurde über Nacht vom wortreichen Gegner zum Freund des Eurofighters und machte so die Entscheidung für das teuerste Fluggerät möglich. Eingestellt wurden nun unter anderem die Ermittlungen gegen Gernot Rumpold und seine ehemalige Frau Erika. Herr Rumpold war Jörg Haiders Mastermind in Werbeangelegenheiten, gut sechs Jahre Bundesgeschäftsführer der FPÖ und wie Grasser Teil der legendären Buberlpartie. Wir ­erinnern uns weiters: Der Eurofighter-Produzent EADS ­vergab 2003 einen fetten Kommunikationsauftrag an die Agentur 100% Communications. Das Unternehmen gehört den Rumpolds. Sie erhielten rund sieben Millionen Euro. So kostete etwa die Ausrichtung einer Pressekonferenz 96.000 Euro.

Einen Satz aus den Abhörprotokollen des Walter Meischberger zitierend: Was war die Leistung – zum Beispiel für die Differenz zwischen 96.000 Euro und dem marktüblichen Preis einer Pressekonferenz von höchstens 10.000 Euro?

Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Selbst wenn die Rechnungen hoch waren, standen dem doch konkrete Leistungen gegenüber.“ Es lägen lückenlose Rechnungen über die Millionensumme vor. Belege dafür, Geld könnte verwendet worden sein, „Entscheidungsträger zu amtsmissbräuchlichem Verhalten zu bewegen“, fehlten, so Vecsey.
Ein glatter Freispruch mangels Fehlverhaltens? Oder bloß ein knappes Entkommen, weil die böse Tat nicht ­„beyond any reasonable doubt“ bewiesen werden konnte? Weder noch, denke ich, und das macht die Sache heikel.

Ende der vergangenen Woche kursierten in Wien Gerüchte, auch die Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser stünden vor der Einstellung. Das wurde in Justizkreisen dementiert, allerdings mit dem Hinweis, die Beweislage sei dürftig, eine Fortführung der Verfahren oder gar eine Verurteilung nicht eben wahrscheinlich.

Warum? Weil der Fall Grasser dem Fall Rumpold ähnelt.

Es scheint in Österreich – aber nicht nur hier – möglich zu sein, auf ganz legalem Weg ein Ding zu drehen. (Und aus rechtlichen Gründen füge ich hinzu: Mit „Ding drehen“ meine ich ausdrücklich nicht die Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestands.) Dabei bedarf es bloß einiger Disziplin. So haben Gernot und Erika Rumpold offensichtlich penibel darauf geachtet, dass dem Zahlungsfluss von EADS formal adäquate Rechnungen gegenüberstehen. Dass diese Quittungen wenig Sinn ergeben, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem abstrusen Verhältnis stehen, dass hier ein Auftraggeber Fantasiepreise weit abseits des Marktwerts bezahlt, ist strafrechtlich nicht ­relevant. Da sagt der Hausverstand zwar, dass die Sache stinkt, aber formal herrscht Ordnung. Vergleichbar auch der Fall jenes Kärntner Steuerberaters, der für ein wenige Blatt Papier schweres wie inhaltsfreies Gutachten vom Kärntner VP-Chef Josef Martinz sechs Millionen Euro (reduziert von ursprünglich zwölf Millionen) erhalten hat.
Perfekt funktioniert das nur, wenn nicht zu beweisen ist, dass Geld in verbotener Weise weitergereicht wurde, etwa um Entscheidungen zu beeinflussen. Wie stellt man das sicher? Am besten, indem gar kein Geld fließt. Dann nämlich fehlt der Kausalzusammenhang zwischen der Zahlung und der Entscheidung.

Ob Martinz und sein Steuerberater so vorgegangen sind, mag sich noch zeigen. Karl-Heinz Grasser aber könnte genau das gelungen sein. Mit großer Sicherheit hat der damalige Finanzminister bei Meischberger und Peter Hochegger niemals ein Wort darüber verloren, dass er am Verkauf der Buwog-Wohnungen verdienen wolle, wahrscheinlich wurde auch nie explizit ausgesprochen, dass eine derartige Entscheidung im Interesse seiner Freunde läge (die vom Käufer ja 9,6 Millionen Honorar kassieren durften und dummerweise nicht versteuerten). Vielmehr konnte Grasser – falls er involviert war – auch ohne jede Vereinbarung davon ausgehen, dass man ihn eines Tages und in ganz anderem Zusammenhang schadlos halten würde.

Kein schriftlicher Vertrag, keine mündliche Abmachung. Kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt, keine Probleme bei Verhören und Zeugenaussagen.

Ernst Strasser war einfach zu naiv und zu gierig, um die einfachen Regeln dieser stillen Deals zu befolgen. Wirtschaftstreibende aber mögen schmunzeln, entsprechende Geschäfte sind das tägliche Brot vieler Manager.

Ein perfektes Verbrechen also (nochmals: nicht im strafrechtlichen Sinn)? Irgendwie schon. Und ein unbefriedigender Zustand.

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