Christian Rainer: Die Vergewaltigung der Pressefreiheit
Die Bestellung des neuen ORF-Generaldirektors am Dienstag dieser Woche widerspricht zentralen Werten westlicher Demokratien. Diese Werte sind Errungenschaften der Menschheit. Sie wurden in den vergangenen Jahrhunderten den jeweiligen Herrschaftsstrukturen abgetrotzt.
Angesichts dieser pathetisch klingenden Worte werden Sie verstehen, dass ich in diesem Text keine Wahlempfehlung für den einen Kandidaten oder die andere Kandidatin abgebe. Ja, ich habe eine Idee davon, wer von den drei oder vier ernsthaften Bewerbern am besten geeignet ist, dieses durch Meinungsmacht und ökonomisches Gewicht immens bedeutende Unternehmen zu führen. Ich halte es auch für eine Absurdität, dass sich keine Spitzenkraft von außen für das Amt beworben hat, was freilich durch die hier geschilderten Zustände bedingt ist: Er oder sie hätte keine Chancen. Und schließlich erlaube ich mir bei aller Hochachtung vor den Kollegen Thomas Prantner, Lisa Totzauer, Roland Weißmann und Alexander Wrabetz diese Bemerkung: Wer im ORF über viele Jahre so weit aufgestiegen ist, dass er nun als potenzieller Amtsinhaber gehandelt wird, ist selbst Teil und Förderer jenes Systems, das ich hier kritisiere.
Wie Sie bemerken, habe ich bisher nicht von einer „Wahl“ gesprochen, und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Formal wird der ORF-Generaldirektor zwar von Stiftungsräten gewählt, aber dieser Vorgang hat mit einer Wahl so viel zu tun, wie es die Bestellung von Fidel Castro zum Staatspräsidenten in Kuba hatte. Der Löwenanteil der 35 Stiftungsräte wird von Regierung, Parlamentsparteien und Bundesländern bestellt, nur ein kleiner Teil vom Publikums- und Betriebsrat, wobei der Publikumsrat wiederum mehrheitlich vom Regierungschef besetzt ist. Daraus ergibt sich, dass die sogenannte „Politik“ den Generaldirektor bestimmt – nicht nur den Generaldirektor, sondern auch dessen Team, das die Kandidaten vorab klandestin in Aussicht stellen. In der aktuellen Konstellation ist es der Bundeskanzler, der frei entscheiden kann, weil sich eine absolute Mehrheit von Stiftungsräten ergibt, die von der Volkspartei nominiert wurden. Die Stiftungsräte entscheiden hingegen auch abseits ihrer Loyalität zum jeweiligen Entsender nicht frei: Damit niemand ausscheren kann, ist die „Wahl“ nämlich nicht geheim, und abgesehen von Schimpf und Schande drohen massive berufliche Nachteile.
Mit gutem Grund, besteht bei Wahlen, die diesen Terminus verdienen, ein Wahlgeheimnis; mit schlechtem Grund besteht es hier nicht.
Abseits dieser (Ironie!) Quantité négligeable: Worin liegt der Hauptvorwurf, wo werden jene „Werte westlicher Demokratien“ missachtet? Ist es nicht Sinn der repräsentativen Demokratie, dass die Politik Personalentscheidungen in ihrem Einflussbereich trifft?
Es ist die Freiheit der Medien, die Pressefreiheit, die hier mit Füßen getreten wird. Die Politik, diese Bundesregierung wie viele vor ihr, nimmt zentral Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung, auf die Berichterstattung des mächtigsten Mediums der Republik, indem sie einen Vertrauten zum Generaldirektor bestimmt, mit ihm Vorschläge für Landesdirektoren, Progammverantwortliche, Chefredakteure akkordiert. „Pressefreiheit“ ist hingegen die äußere Unabhängigkeit von Einfluss und Weisungen auf das jeweilige Medium, auf Journalistinnen und Journalisten. Diese Pressefreiheit wurde in Europa sukzessive ab der Wende zum 18. Jahrhundert erkämpft und ausgeweitet. Die Pressefreiheit ist durch Verfassung, österreichische Gesetze und internationale Rechtekataloge als eines der höchsten Güter unserer Demokratie abgesichert.
Und dennoch stößt sich niemand aus dem politischen Zirkel an dem ungenierten Zugriff, dem Bestellmodus der Stiftungsräte, dem Schaulaufen der Kandidaten, den Äußerungen der parteinahen Freundeskreise. Die Erwartungshaltung der Politik an ihr zukünftiges Personal ist offensichtlich und genährt durch einschlägige Erfahrungen in der Vergangenheit. Entsprechend lebt ein guter Teil der Redakteurinnen und Redakteure des ORF in steter Abwehrhaltung: Ihre Vorgesetzten werden von jenen bestimmt, über die sie kritisch berichten.
Umgekehrt beschädigt der Umgang mit dem ORF aber auch das Gesamtgefüge Demokratie: Politiker, die diese Vorgänge als Normalfall betrachten, stehen unter Generalverdacht. Ihr Verhältnis zu wesentlichen Grundnormen ist brüchig.
Als profil-Herausgeber habe ich ein generelles Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Sonderstatus des ORF. profil erfüllt vom Titelblatt bis zum letzten Satzzeichen öffentlich-rechtliche Kriterien. Dennoch müssen wir uns der ungeheuren Wettbewerbsverzerrung durch die Gebührenpflicht, also durch quasistaatliche Finanzierung, stellen. Ein Nebeneffekt dieses Sonderstatus ist der beschriebene Zugriff des Staates auf den ORF. Österreich ist eines von vielen Ländern mit einem öffentlich-rechtlichen Medium. Im internationalen Vergleich erfolgt der Zugriff hier aber besonders skrupellos.
Am Dienstag werden Sie im ORF erfahren, wer die „Wahl“ gewonnen hat. Ich bleibe dabei: Es ist keine.
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