Leitartikel

Christian Rainer: Kindesweglegung

Muss man sich auf die Seite der jüngst abgeschobenen Mädchen stellen? Und hat der Bundespräsident richtig gehandelt?

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In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag der vergangenen Woche wurde eine Georgierin mit ihren beiden minderjährigen Töchtern aus Österreich abgeschoben. Wer es sich leicht machen will, findet diese Aktion des Innenministeriums inhaltlich falsch und in ihrer emotionalen Dimension unerträglich. Hinzufügen kann man mit leichter Hand auch noch das Adjektiv „unangemessen“, da die Staatsgewalt des Nachts mit einer Sondereinheit einzuschreiten beliebte.

Wer so – und nur so – argumentiert, befindet sich allerdings am Rande der Verfasstheit der Republik: Ein lauter oder sogar tätlicher Widerspruch zu dieser Verfasstheit ist gelegentlich sinnvoll, dann nämlich, wenn man einem nur scheinbar demokratischen, nur scheinbar grundgesetzlichen Zustand entgegentreten will. Das nennt man dann im Kleinen zivilen Widerstand und im Großen Revolution. Ich bezweifle allerdings, dass wir es bei dieser Abschiebung mit einem derartigen Sachverhalt zu tun haben.

Wenn ich meine KollegInnen richtig interpretiere, wird dieser Befund weitgehend geteilt. Fast ausnahmslos ließen sich die Qualitätsmedien nicht zu kampagnisierendem Journalismus hinreißen und berichteten sachlich analytisch – für profil etwa Edith Meinhart, die vielleicht beste Kennerin des Fremdenrechts und seiner Auswirkungen, in einem Video auf profil.at. Bei der Beurteilung vergleichbarer emotionaler Situationen haben wir während der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 viel gelernt, als wir eine Sekunde zu lange brauchten, um die Stimmung der Bevölkerung zu erkennen und den geduldeten Rechtsbruch zu werten. Ich spreche aber auch die Vermutung aus, dass der Großteil der JournalistInnen immenses Unbehagen empfunden hat und – wie auch ich – jene Entwicklungen für falsch hält, die diese Abschiebung richtig gemacht haben.

In der Sache, am Vorgang selbst, gibt es entgegen dem eigenen Empfinden nicht viel zu kritisieren. Ich halte derartige Kritik für kontraproduktiv, da sie angreifbar macht. So kann ich nicht nachvollziehen, was die grüne Abgeordnete Sibylle Hamann in ihrem Gastbeitrag auf Seite 30 dieser Ausgabe meint, wenn sie von fehlender „Verhältnismäßigkeit“ des Polizeieinsatzes schreibt, wenn sie den Exekutivbeamten „funkelnde Provokation im Blick“ attestiert. Mit einer Handvoll Streifenpolizisten hätte man die Abschiebung eher nicht durchführen können, ohne körperlichen Einsatz die Blockade durch Demonstranten nicht aufheben. Und ich will glauben, dass es fast alle Polizisten schmerzt, Kinder und ihre Mütter abschieben zu müssen.

Ebenso wenig ist das Argument juristisch stichhaltig, die Kinder hätten sich lange genug in Österreich aufgehalten, eines sei hier geboren worden, entsprechend beide völlig integriert. Dieser lange Aufenthalt kam nur durch das fragwürdige Verhalten der Mutter zustande, durch „die wiederholte rechtswidrige Einreise … das Ignorieren der Verpflichtung, das Bundesgebiet zu verlassen“, so der Bundesverwaltungsgerichtshof. Aus einer rechtswidrigen Handlung ein Recht abzuleiten, ist selten zielführend. Auch deshalb erscheint ein „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“, ein humanitäres Bleiberecht, schwerlich durchsetzbar. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk stellt diesen Ausweg in den Raum – aber erst nach Einrichtung einer „Härtefallkommission“ und mit „politischem Willen“.

Jetzt kommen wir dem Grundproblem auf die Spur: der „politische Wille“. Es ist eben irreführend, mit Emotion beim konkreten Geschehen anzusetzen, bestenfalls taugt das als Katalysator. So rudert auch der Bundespräsident hilflos in der Luft, wenn er „nicht glauben kann und will, dass wir in einem Land leben, wo dies in dieser Form wirklich notwendig ist“. Warum hat Alexander Van der Bellen statt „tiefer Betroffenheit“ nicht konkret gesagt, er wünsche sich andere Gesetze, die seiner und einer von ihm in der Bevölkerung vermuteten Humanität entsprechen, die in der Folge die Abschiebung integrierter Kinder verhindern würden? Hier hat das Staatsoberhaupt eine Chance vergeben.

Es ist kein großes Geheimnis, dass Sebastian Kurz vor allem auf Basis seiner Migrationspolitik Bundeskanzler wurde. In ihrer Bedingungslosigkeit läuft diese Politik zielsicher auf den Fall jener beiden Mädchen hinaus und bestimmt nun ihr weiteres Schicksal. Gernot Blümel folgte im Wiener Wahlkampf dieser Linie, indem er „Anstand und Hausverstand“ bei jenen verortete, die sich „in ihren Grätzeln nicht mehr zu Hause fühlen“. Außenminister Alexander Schallenberg zeigt eben diese Härte, indem er nicht ein einziges Kind aus Lesbos aufnehmen will und dabei eiskalt eine gesamteuropäische Lösung verspricht, die niemals kommen wird.

Für alle, die bei den Bildern aus jener Nacht Unbehagen empfinden: Wo also liegt die Chance, die Asylpolitik angemessen zu verändern? Sebastian Kurz braucht eine Mehrheit im Parlament. Muss man die Grünen daran erinnern, dass sie dem Kanzler diese Mehrheit bringen?

Christian   Rainer

Christian Rainer

war von 1998 bis Februar 2023 Chefredakteur und Herausgeber des profil.