Christian Rainer: Was bedeutet „neue Normalität“?
Sebastian Kurz spricht in diesen Wochen oft von „neuer Normalität“. So erklärte er Mitte der vergangenen Woche, „wir“ seien auf Kurs, „wir“ könnten daher „einen ersten Schritt in Richtung neue Normalität“ setzen. Schon am 26. März hatte der Kanzler von einer „Phase der neuen Normalität“ gesprochen, die auf die „Phase der massiven Einschränkungen“ folgen werde. Erst wenn es „eine Impfung oder ein gutes Medikament“ gebe, werde „die Zeit wieder so sein, wie wir das aus der Zeit vor der Krise kennen“.
Kurz und sein Team sind konsistent in ihrer Wortwahl. Diese Konsistenz täuscht jedoch darüber hinweg, dass sich das Team auf der Zeitachse regelmäßig widerspricht. Man lerne dazu, heißt es dann aus Regierungskreisen – nicht vom Kanzler selbst, der in einem Osterinterview vielmehr zu Protokoll gab, er sei sich „hundertprozentig sicher, dass wir richtig handeln“.
„Wir“ (also die anderen) werden über die Widersprüche hinwegsehen und positiv zur Kenntnis nehmen, dass ein „Dazulernen“ konzediert wird. Ein durchgehend richtiges Handeln in dieser außergewöhnlichen Situation ist denkunmöglich. Daher sind es auch nicht die Fehler, die „wir“ uns für spätere Zeiten merken müssen und für die Bilanz, die „wir“ dann über Corona ziehen werden. „Wir“ werden zu diesem Zeitpunkt eher darüber nachdenken, was es bedeutet, dass sich jemand „hundertprozentig sicher“ ist, wenn Sicherheit unmöglich ist.
Diese Zeiten beginnen, wenn jene „neue Normalität“ Platz gegriffen hat. Aber was heißt „neue Normalität“?
Die meisten von „uns“ denken bei „neue Normalität“ an eine neue ökonomische Realität und an medizinisch begründete neue Umstände. Das liegt nahe. Wirtschaftlich bedeutet Corona für viele Menschen Existenzangst und Existenzverlust, Einkommenseinbußen und Arbeitslosigkeit, eine schlechtere Zukunft für die Kinder und ein kargeres Auskommen im Alter. Nur die Finanzmärkte sind in diesen Tagen zynisch: Trotz der laut Internationalem Währungsfonds „größten Krise seit der Großen Depression“ notieren DAX und Dow Jones – während ich diese Zeilen schreibe – schmale zwölf beziehungsweise neun Prozent unter dem Vorjahreswert vom 17. April, die Technologiebörse Nasdaq liegt sogar satte 15 Prozent vorne.
Verfassung, Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht müssen auch in Krisenzeiten auf 'Punkt und Beistrich' gelten.
„Unsere“ medizinisch bedingte „neue Normalität“ könnte so aussehen: „Wir“ werden über viele Monate, wenn nicht Jahre, mit einigen Tausend Corona-Fällen im Land leben. Das macht Ansteckung möglich, aber unwahrscheinlich. Es wird Realitätssinn einkehren: Eine Infektion bei flüchtigen Begegnungen findet kaum statt. Die Mortalität außerhalb der Risikogruppen ist äußerst niedrig. Daher werden manche Großveranstaltungen unterbunden und Reisehemmnisse in viele Länder aufrechtbleiben. Aber Ausgangsbeschränkungen, Verbote im persönlichen Umgang und Maskenpflicht werden fallen.
JournalistInnen haben jedoch das Privileg und die Pflicht, sich bei jenem Wortgefüge des Kanzlers auch andere Gedanken zu machen. „Neue Normalität“ (und in diesem Fall bin ICH mir „hundertprozentig sicher“) bedeutet vor allem, dass man „uns“ „unsere“ Freiheitsrechte und die lückenlose Funktionalität demokratischer Abläufe in Zukunft auf Abruf vorenthalten will. Was bisher tief in Epidemiegesetzen und Notstandsvorkehrungen versteckt war, wird Teil der morgendlichen Checklisten „unserer“ Politiker werden.
Das umfasst einerseits konkret die Hard- und Software eines Überwachungsstaates – vernetzte Apps, gespeicherte Gesundheitsmerkmale und Wohlverhaltensdaten. Merke: Nach jeder Krise hat das Wissen „unserer“ Politiker über seine Bürger zugenommen; die schnellen Eingreiftruppen wurden stets noch schneller. Andererseits hat die „neue Normalität“ einen ideologischen Überbau, der bisher, ähnlich dem Epidemiegesetz, ein Schläfer war. Die zeitlich begrenzte, aber durch Wiederholung unbegrenzte Möglichkeit, Menschenrechte und Demokratie einzuschränken, wird deren universelle Gültigkeit bedrängen und kann sie auch zerstören. Vorboten: Fehler in der Rechtssetzung werden vom Bundeskanzler „mit Nachsicht“ pardoniert. Die Verfassungswidrigkeit von Verordnungen, Bescheiden, Gesetzen in „Punkt und Beistrich“ (Kurz) ist „Normalität“, bloß weil sie bei der Überprüfung „nicht mehr in Kraft“ (Kurz) sein wird.
Verfassung, Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht müssen auch in Krisenzeiten auf „Punkt und Beistrich“ gelten.
Ob das in „unserer“ späteren „neuen Normalität“ so sein wird, bezweifle ich.
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