Elfriede Hammerl: Eizellen ernten
Samenspenden und Leihmutterschaft hat es auf quasi natürlichem Weg schon immer gegeben. Nicht selten wurde alten Patriarchen ein Erbe geboren, dessen Ähnlichkeit mit dem Reitlehrer der Gattin diskret unerwähnt blieb. Und aus Familienlegenden kennen wir die Geschichte der kränklichen Tante, die seinerzeit in Begleitung ihrer
gesunden jungen Schwester auf Kur geschickt wurde (wo sie der Gemahl ein paar Mal besuchte) und nach einiger Zeit mit einem Kindlein wiederkehrte. Man pries die heilsamen Schlammbäder des Kurorts, der Anteil der Schwester am fruchtbaren Geschehen kam nicht zur Sprache.
Dass Menschen sich nicht in ein kinderloses Schicksal ergeben wollen, ist nicht neu.
Ihre Möglichkeiten, diesem Schicksal zu entgehen, haben sich geändert. Die Fortpflanzungsmedizin hat enorme Fortschritte gemacht, ihre Angebote sind allerdings für Laien schwer überschaubar und nicht nur für Laien schwer zu beurteilen. Durchgesetzt hat sich die Botschaft: Das Wunschbaby ist machbar. Aufgenommen wird sie unterschiedlich. Während die einen eine heitere Zukunft beschwören, in der Kinderwünsche nie mehr mit physischen Einschränkungen kollidieren, malen die anderen düstere Bilder von Designerbabys aus der Retorte oder von Kindern, die später einmal über ihren unklaren Verwandtschaftsverhältnissen verzweifeln und Gefahr laufen, unbekannten Halbgeschwistern (vom selben Samenspender) zu begegnen und sexuelle Beziehungen mit ihnen einzugehen.
Weil die SchwarzseherInnen oft gar so schwarz sehen und überdies jegliches Bemühen um gesunden Nachwuchs als Verfolgung Behinderter beklagen, gerät auch vernünftige Kritik an der Fortpflanzungsmedizin leicht in den Verdacht reaktionärer Miesmacherei, hinter der ein hoffnungslos angestaubtes Welt- und Familienbild stünde.
Probieren wirs trotzdem: An der vorgeschlagenen Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz fallen vor allem zwei Schwachstellen auf: die künftig erlaubte Eizellspende (Tribut an die Fortschrittsgläubigen) und die auch künftig nur eingeschränkt erlaubte Präimplantationsdiagnostik (Tribut an die FortschrittsgegnerInnen).
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) sollte eigentlich logischer Bestandteil der In-vitro-Fertilisation (IVF) sein. Bei dieser werden bekanntlich Ei- und Samenzellen außerhalb des weiblichen Körpers befruchtet. Dabei entstehen mehrere Embryonen, von denen in der Regel zwei in die Gebärmutter der Frau transferiert werden. Welche Embryonen eingepflanzt werden, entscheidet derzeit der Zufall. Das ist fatal. Denn Frauen, die sich für eine In-vitro-Fertilisation entscheiden, haben davor häufig Aborte wegen beschädigter, nicht überlebensfähiger Embryonen hinnehmen müssen. Es wäre daher naheliegend, die Embryonen bei der künstlichen Befruchtung auf Schäden zu untersuchen, ehe man sie einer Frau einpflanzt.
Das war bis jetzt jedoch verboten, es wurde russisches Roulette zulasten der Schwangeren gespielt, die, wenn sie Pech hatte, nach der mühseligen Prozedur der IVF erneut eine Fehlgeburt erlitt oder mit einem schwerstbehinderten Kind rechnen musste, das womöglich tot zur Welt kam oder kurz nach der Geburt starb.
Die Gesetzesnovelle sieht jetzt vor, dass nach drei Fehlgeburten die Präimplantationsdiagnostik zur Anwendung kommen darf. Das entbehrt jeder Logik. Diese Einschränkung verursacht bloß weiterhin unnötiges Leid. Künstliche Befruchtung zu erlauben und eine Untersuchung der dabei entstandenen Embryonen als unnatürlich abzulehnen beziehungsweise erst nach drei Fehlversuchen zuzulassen, grenzt an Zynismus.
Die Eizellspende wiederum wird verharmlost. Während die Samenspende den Spender in keinerlei Gefahr bringt, kommt die Eizellspende nur unter beträchtlicher gesundheitlicher Gefährdung der Spenderin zustande. Sie spendet ja nicht einfach etwas, was sie sowieso in ausreichender Menge zur Verfügung hat, sondern wird einer massiven Hormonbehandlung unterzogen, damit sie im Lauf eines Zyklus mehrere befruchtbare Eizellen statt einer einzigen entwickelt. Die hohen Hormondosen haben belastende Nebenwirkungen, und auch das Abernten der Eizellen (ja, so heißt das im Fachjargon) ist nicht ohne Risiko.
Zu glauben, dass die Eizellspende bloß als einmaliges gutes Werk zwischen Schwestern oder Freundinnen stattfinden wird, wäre allzu blauäugig. Zwar sind entgeltliche Spenden einstweilen verboten, eine Aufwandsentschädigung für die Spenderin ist allerdings vorgesehen. Und nachdem sich im Ausland gezeigt hat, dass es finanzielle Anreize braucht, um (notleidende) Frauen dazu zu bringen, die mühselige Prozedur auf sich zu nehmen, wird an möglichen Umgehungen des Entgeltverbots vermutlich schon gearbeitet. Vorstellbar sei, so heißt es zum Beispiel, Patientinnen verbilligt zu behandeln, wenn sie einer teilweisen Weitergabe der von ihnen produzierten Eizellen zustimmen. (Derzeit haben IVF-Patientinnen einen Kosten-Selbstbehalt von 30 Prozent.)
Ich habe daher bei den Jubelmeldungen von PolitikerInnen zur angeblich überfälligen Zulässigkeit des Eizellenspendens einen Hinweis darauf vermisst, wie man Missbrauch und Ausbeutung von Spenderinnen vorbeugen will.
Neu: Elfriede Hammerl, Zeitzeuge, edition ausblick