Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Entmündigt

Entmündigt

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So schnell kann’s gehen: Im Spätsommer vergangenen Jahres stürzte Margarete K. die Kellerstiege in ihrem Haus hinunter, und seitdem ist sie entmündigt. Juristisch ist das falsch ausgedrückt, Frau K. ist nach derzeitiger Gesetzeslage besachwaltert, aber der Effekt ist der gleiche.
Margarete K. ist 85 und leidet an Parkinson. Diese Krankheit führt zu plötzlichen, unvorhersehbaren Stürzen. Daher: Sturz über die Kellertreppe, Spital, Medikamente. Frau K. reagiert verwirrt, vielleicht ja nur wegen des Sturzes (oder wegen zu vieler Medikamente?), aber das Spital veranlasst, dass sie in ein Pflegeheim verlegt wird.

Sie protestiert, will nach Hause fahren, verlangt ihr Handy, verlangt ihre Geldbörse, vergeblich. Erst nach einem Monat darf sie heim, ist aber unter die Sachwalterschaft ­eines Anwalts gestellt.

Mittlerweile gab es eine psychiatrisch-neurologische Untersuchung, ein entsprechendes Gutachten, eine Anhörung vor Gericht. Bei der Anhörung gab Frau K. eine schriftliche Stellungnahme ab: Sie stehe einer beratenden und unterstützenden Sachwalterschaft nicht negativ gegenüber, verwahre sich jedoch dagegen, als unmündige, völlig von der Entscheidung anderer abhängige Person behandelt zu werden.

Genau das ist freilich der Fall. Der Sachwalter verwaltet ihre Einkünfte und ihr Vermögen (Frau K. bewohnt ein Einfamilienhaus mit Garten im Niederösterreichischen, das ihr zur Hälfte gehört), ihre Post geht über ihn. Sie hat nur noch Zugriff auf ein kleines Taschengeld, obwohl sie eine Eigen- und eine Witwenpension bezieht, die zusammen rund zweieinhalbtausend Euro ausmachen.

Der Sachwalter waltet aus der Ferne seiner Kanzlei, über Margarete K. wacht eine Betreuerin, nennen wir sie Frau Sabine. Frau Sabine ist der Grund, weshalb Margarete K. hier nicht mit ihrem richtigen Namen auftritt, denn Frau K. hat ein bisschen Angst vor Frau Sabine. Frau Sabine ist sehr resolut, sie neigt zu Wutausbrüchen, sagt Frau K. Frau Sabine wiederum sagt, Frau K. sei aufsässig. Der Sachwalter sagt, ohne eine Frau Sabine könnte Frau K. nicht zu Hause wohnen. Das Spital und Frau K.s Tochter (die in einem anderen Bundesland lebt) hätten sie dauerhaft in einem Pflegeheim unterbringen wollen, um ihr das zu ersparen, habe er für eine Zwölf-Stunden-Betreuung gesorgt. Die koste allerdings rund die Hälfte von Frau K.s Einkommen, das sei der Grund, warum so wenig Taschengeld übrig bleibe. Außerdem gebe es dringenden Sanierungsbedarf an Haus und Garten.

Frau K. sieht das anders, vielleicht denkt sie, dass sie ihren Erben kein saniertes Haus hinterlassen muss. Der Sachwalter sagt allerdings, manche Reparaturen würden keinen Aufschub dulden, zum Beispiel sei das Dach löchrig.

Frau Sabine, die Zwölf-Stunden-Betreuerin, ist laut Frau K. nur drei, vier Stunden am Tag wirklich bei ihr, sie kommt und geht angeblich nach Belieben und ohne vorher Bescheid zu sagen. Jetzt hat Frau Sabine freilich gekündigt, weil ihr Frau K. zu störrisch ist.

Das psychiatrische Gutachten schildert Frau K. auf 18 Seiten als eine im Wesentlichen orientierte Person, die über ihre Vermögensverhältnisse Bescheid weiß, den Namen des aktuellen Bundespräsidenten kennt und Euro in Schilling umrechnen kann. Beim so genannten MMSE-Test (Mini-Mental-Status-Examination) bekommt sie allerdings nur 25 Punkte von 30. Damit eine beginnende Demenz ausgeschlossen werden kann, müsste sie 27 Punkte erreichen. Der MMSE-Test verlangt unter anderem, dass die examinierte Person von hundert weg in Siebenerschritten rückwärts zählt, was die Frage aufwirft, wie viele junge, der ­Demenz unverdächtige Personen dabei gut abschneiden würden. Frau K. – genauer: Magistra K. und studierte Mathematikerin – sagt, für sie war’s kein Problem. Sie muss wohl bei anderen Aufgaben gepatzt haben.

In ihrem Berufsleben war Magistra K. wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Institutsvorstands an der Uni Wien. Im Gutachten wird ihr akademischer Grad unterschlagen, und es heißt, sie sei Sekretärin gewesen.
Könnte es sein, dass die Gutachterin nicht richtig zugehört hat? Egal, Konzentrationsfehler fallen ja nur bei der Begutachteten ins Gewicht. Jedenfalls kommt die Gutachterin zu dem Schluss: Sachwalterschaft notwendig. Womit wir wieder am Anfang wären.

Wie viel Gängelung und Bevormundung braucht eine Person wie Mag.a K. wirklich? Wer stellt fest, ob Frau Sabine zu Recht von Frau K. genervt ist oder tatsächlich eine peitschenknallende Domina, und wie schnell wird eine alte Person zur aufsässigen Querulantin, wenn sie Anordnungen nicht befolgen will? Ab wann muss eingegriffen werden, wenn sich ein alter Mensch ein bisschen gehen und seinen Haushalt ein bisschen verschlampen lässt?

Frau K. ist kein Einzelfall. Derzeit stehen in Österreich 59.000 Menschen unter Sachwalterschaft, Tendenz steigend. Eine bloß teilweise Besachwalterung ist eher selten.
Die Regel ist: Ein anderer Mensch bestimmt umfassend über das Wohl und Wehe der besachwalterten Person. Nicht selten bleibt das Wohl dabei auf der Strecke. Deshalb: Fortsetzung folgt.

Kulturtipp der Woche:
Protestlesung. Von Tätern und Opfern. Mit Elfriede Hammerl, Andrea Maria Dusl, Sabine Gruber, Olga Flor, Sibylle Hamann u.a.

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