Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Entmündigt III

Entmündigt III

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Neues von Margarete K.: Ihre angebliche Zwölf-Stunden-Betreuerin, die meist nur drei, vier Stunden am Tag bei ihr war, kündigte und ließ sich anschließend, Kündigungsfrist hin oder her, nicht mehr blicken. Mit ihr verschwand auch Frau K.s Auto. Danach waren weder die Ex-Betreuerin noch Frau K.s Sachwalter, ein honoriger Anwalt, für Frau K. erreichbar. Eine energische Nachbarin dringt schließlich zum Sachwalter durch. Seine Auskunft: Er habe der Ex-Betreuerin das Auto als Dienstfahrzeug überlassen. Die Nachbarin macht ihm einen Krach am Telefon. Jetzt hat Margarete K. wenigstens ihr Auto wieder.

Frau K. hatte noch Glück. Ja, wirklich, so merkwürdig das klingt. Denn die Liste von Fällen, in denen Sachwalter eine weitaus weniger rühmliche Rolle spielen, ist lang. Da werden Liegenschaften der besachwalterten Person um ­einen Bettel an einen Strohmann veräußert, der sie dem Sachwalter dann kostengünstig weiterverkauft. Da werden Mieten nicht rechtzeitig überwiesen, sodass die besachwalterte Person schließlich auf der Straße landet. Da werden Anträge auf Familienbehilfe, Sozialhilfe, Waisenrente unterlassen, weswegen die besachwalterte Person kaum genug zum Essen hat. Die Beschwerden über derartige Vorkommnisse häufen sich bei der Volksanwaltschaft, der Patientenanwaltschaft, bei Gerichten und an allen möglichen Stellen, wo sich Verzweifelte Hilfe und Unterstützung erhoffen.

Nein, nicht alle Sachwalter sind kriminell, schlampig oder desinteressiert an ihren KlientInnen. SachwalterIn ist ja auch nicht gleich SachwalterIn. Es gibt Ehrenamtliche, die profitieren von ihrem Engagement nur durch den Lohn der guten Tat. Es gibt andere, die von einem Verein beschäftigt und bezahlt werden. Und es gibt die Gruppe der Anwälte und Notare, die Sachwalterschaften oft en gros übernehmen und aus dem Vermögen der Besachwalterten entlohnt werden: ihnen stehen fünf Prozent vom laufenden Einkommen des Klienten oder der Klientin zu und zwei Prozent jährlich aus deren Vermögen, sofern es zehntausend Euro übersteigt. Margarete K.s Haus zum Beispiel schlägt mit jährlich zwei Prozent des Verkehrswerts (der deutlich höher ist als der Einheitswert) für den Sachwalter zu Buche.

Jeder Sachwalter, egal, aus welcher der drei Gruppen, kann seiner Aufgabe verantwortungsvoll nachkommen. Und jeder kann Fehler machen. Allerdings liegt der Verdacht nahe, dass es nicht das Gescheiteste ist, wenn die Interessen des Sachwalters mit den Interessen der von ihm verwalteten Person kollidieren. Doch genau das ist bei Anwälten und Notaren der Fall. Je mehr eine besachwalterte Person von ihrem Geld ausgibt, desto kleiner wird die Summe, an der der Sachwalter – sofern er Anwalt/Anwältin oder Notar/Notarin ist – partizipiert. Seinen Einkünften dient es daher, wenn er seine Schützlinge möglichst knapp hält und am Geldausgeben hindert. Die Uneigennützigkeit eines solchen Sachwalters wird also auf eine unter Umständen harte Probe gestellt. Kritiker sagen, diese Regelung sei geradezu eine Aufforderung zum Missbrauch.

Abrechnungen und Finanztransaktionen müssen den Gerichten zwar zur Prüfung vorgelegt werden, aber RichterInnen haben in der Regel weder die Zeit noch das Fachwissen für eine fundierte Beurteilung. Außerdem genügt es, wenn SachwalterInnen die Unterlagen einmal in einem Zeitraum von drei Jahren vorlegen, da kann viel geschehen sein, was sich nicht mehr korrigieren lässt.

Das Justizministerum kündigt zwar Reformvorhaben an, doch bei der Entlohnung der Sachwalter ist aktuell keine grundsätzliche Änderung angedacht.* Angedacht ist ein Projekt, das sich unter­stützte Entscheidungsfindung nennt. Das Modell, das dabei erprobt werden soll, sieht vor, dass nicht ein einziger Mensch das Leben ­eines anderen reglementiert, sondern dass hilfsbedürftige Personen statt dessen von einem Unterstützerkreis beraten werden. Der Unterstützerkreis soll sich aus Menschen zusammensetzen, die dieser Person nahe stehen. Dieses Projekt steckt allerdings noch im Anfangsstadium.

Was es hingegen schon gibt, ist die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Damit sucht man sich die Person, die einen einmal unter ihre Fittiche nehmen soll, wenn man seine Geschäftsfähigkeit oder seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit verloren hat, im vorhinein selber aus.

Hm. Warum tun das nur wenige Menschen? Vielleicht, weil es unbehaglich ist, sich selber als dement zu imaginieren? Vielleicht, weil man sich ungern ausliefert, auch dann, wenn die Auslieferung nicht gleich in Kraft tritt? Und ­außerdem: Wer garantiert, dass die Bevollmächtigten wirklich im Interesse der zu Betreuenden handeln werden, wenn es so weit ist? Bei aller gegenseitigen Liebe setzen sich zum Beispiel Kinder oft durchaus besserwisserisch über die Bedürfnisse ihrer Eltern hinweg. So möchte Margarete K.s Tochter unbedingt, dass die Mutter in ein Pflegeheim geht. Hätte sie eine Vollmacht, würde sie vermutlich noch rigoroser agieren als der Sachwalter. Schwierig, das alles. Und gerade deswegen darf’s nicht einfach weitergehen wie bisher. profil wird am Thema bleiben.

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