Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Gemütsbewegung

Gemütsbewegung

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Jüngst passiert: Ein Mann greift zum Messer, weil sich seine Frau von ihm scheiden lassen will. Er sticht sie mehrmals in Kopf, Brust und Hals. Danach attackiert er die ­lebensgefährlich Verletzte mit einem Stahlrohr, ehe sich ­einer seiner Söhne schützend vor die Mutter wirft. Der Mann kommt vor Gericht. Angeklagt wird er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen Totschlags. Er habe, befindet der Staatsanwalt, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung gehandelt“.

Das allein wäre zwar einerseits empörend, aber andererseits so verblüffend auch wiederum nicht. Wie an dieser Stelle bereits mehrmals ausgeführt, können Gewalttäter hierzulande mit einem gewissen Verständnis rechnen, wenn sie Trennungsabsichten der von ihnen terrorisierten Ehefrau mit Attacken auf Leib und Leben der Unbotmäßigen quittieren. Der Mann habe die Frau eben abgöttisch geliebt, heißt es dann in den Medien, und darum die Vorstellung nicht ertragen, ohne sie weiterzuleben. (Dass er erst recht ohne sie weiterleben muss, nachdem er sie umgebracht hat, steht erstaunlicherweise nicht zur Debatte, ebenso wenig wie die Frage, warum er ihr das Leben nimmt, wenn doch angeblich seins nicht mehr erträglich für ihn ist.)

Allgemein begreifliche Gemütsbewegung also. Wird zwar allgemein begriffen, fließt aber vielleicht nicht so offen­kundig in Urteilsbegründungen ein, normalerweise.

Doch in diesem jüngsten Fall ist der Täter, ach so, zwar österreichischer Staatsbürger, jedoch türkischer Herkunft. Und deshalb begründet der Staatsanwalt dessen allgemein ­begreifliche Erregung mit dem Migrationshintergrund des Mannes. Wörtlich: „Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen ­können. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch all­gemein begreiflich sein.“

Ja dann. Eh klar. Andere Sittenvorstellungen. Schwierige Lebenssituation des Migranten. Spielt zwar bei Eigentumsdelikten keine Rolle (Recht muss Recht bleiben), wird aber berücksichtigt, wenn einer seine Frau absticht.

Was letztlich ausschlaggebend war für dieses Urteil, das derzeit für heftige Debatten sorgt, der Sexismus der Urteilenden oder ihre Einschätzung von Ausländern als Menschenschlag mit speziellen Sittenvorstellungen, wird nicht geklärt werden können. Vielleicht sind sie ja grundsätzlich der Ansicht, dass eine, die sich scheiden lassen will, zu Recht ein hohes Risiko eingeht, und haben mit klammheimlicher Befriedigung eine Gelegenheit gesehen, ihrer Auffassung wenigstens über den Umweg der kulturellen Rücksichtnahme zu Rechtsgültigkeit zu verhelfen. Grob gesagt: Vielleicht war der Verweis auf die Ethnie des Täters ja nur eine faule Ausred’ dafür, dass es nach Ansicht der Richtenden grundsätzlich eine Provokation ist, wenn eine Frau sich scheiden ­lassen will.

Oder aber es steht hinter dem Urteil vor allem eine massive Verachtung ausländischen Menschen gegenüber, der­zufolge einzukalkulieren und zu billigen sei, dass in diesen Kreisen ein Frauenleben nicht viel wert ist.

Wie auch immer, die Wirkung dieses Urteils ist fatal, weil es genau das alles signalisiert: Frauen, die sich von Männern trennen, müssen wissen, dass sie sich in Gefahr begeben. Männer aus dem Ausland sind gefährlich. Und: Deren Frauen sollen sich besser damit abfinden, dass der österreichische Staat im Zweifelsfall auf der Seite ihrer Männer steht.

Das alles arbeitet jenen in die Hände, die nicht nur immer schon gewusst haben und predigen, dass alle Fremden (potenzielle) Verbrecher sind, sondern die auch gern behaupten, dass unser Rechtssystem in Gefahr ist, den Sittenvorstellungen der Zuwandernden geopfert zu werden. Diese These verliert durch das genannte Urteil leider ein wenig von ihrem paranoiden Charakter, denn tatsächlich könnte man es als Initiierung eines Parallelrechts für bestimmte Bevölkerungsgruppen sehen. Und natürlich stellte sich angesichts eines solchen Parallelrechts die Frage, ob und wie schnell es sich auf die übrige Bevölkerung erstreckt.

Von der Justizministerin1 verlautet in diesem Zusammenhang wenig Beruhigendes. Sie ließ über eine Sprecherin ausrichten, dass es ein Skandal wäre, in die unabhängige Justiz einzugreifen. Im Übrigen gebe es keine Bevorzugung von Frauen. Und es gebe auch Gewalt gegen Männer.

Wie bitte? Ein Mann sticht seine Frau fast ab, weil sie sich (wegen seiner Gewalttätigkeit) von ihm trennen will, findet vor Gericht Verständnis, weil er als gebürtiger Türke andere Sittenvorstellungen habe, und alles, was der Frau Justizministerin dazu einfällt, ist, dass man Frauen nicht bevorzugen dürfe und dass es auch Gewalt ­gegen Männer gebe?

Na servas. Das schafft Vertrauen. Sie möchten nicht ­bedroht, nicht attackiert, nicht getötet werden? Als Frau? Woher nehmen Sie die Chuzpe, solche Ansprüche zu stellen? Halten Sie sich für was Besseres? Ein Messer zwischen den Rippen, ach was. Glauben Sie, das passiert nur Ihnen?

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