Elfriede Hammerl: Sie sind durchschaut!
Immer wieder geht es an dieser Stelle um fragwürdige Gutachten bei Obsorgestreitigkeiten. In solchen Verfahren geben verschiedene Beteiligte subjektive Wahrheiten von sich. Manchmal sagen sie auch bewusst die Unwahrheit. In jedem Fall stoßen voneinander abweichende Behauptungen und Wahrnehmungen aufeinander. Das kann verwirrend sein.
Der Vater sagt, dass die Mutter. Die Mutter sagt, dass der Vater. Der Vater sagt, die Kinder sind nicht so, wie sie sein sollen, und zwar, weil die Mutter. Die Mutter sagt, die Kinder sagen, dass der Vater aber. Was die Kinder sagen, passt einmal zu dem, was die Mutter sagt, dann wieder mehr zu dem, was der Vater sagt, und manchmal weder zum einen noch zum anderen. Der Gutachter oder die Gutachterin soll dann alle diese subjektiven Darstellungen auf ihren objektiven Wahrheitsgehalt prüfen beziehungsweise die Unwahrheiten herausfiltern. Da der Gutachter bei der Vorgeschichte nicht dabei war, muss er versuchen, die handelnden Personen zu durchschauen.
Wie soll sich jemand auch zurechtfinden in fremden Darstellungsmustern, wenn sie oder er nicht die eigene Weltsicht als Referenzrahmen nehmen kann?
Für diesen Erkundungsgang in die Psyche anderer gibt es Methoden, die die begutachtende Person in einem einschlägigen Studium erlernt hat. Aber keine dieser Methoden liefert einfache, 100-prozentig eindeutige Ergebnisse. Kein Verfahren spuckt wie eine Maschine sichere Befunde aus; die begutachtende Person muss die Ergebnisse interpretieren, die Aussagen werten und am Ende zu einer Schlussfolgerung kommen. Dabei spielt auch das Bild eine Rolle, das sie sich, ungeachtet etwaiger Testergebnisse, von den Streitparteien gemacht hat. Die begutachtende Person ist ja auch nur ein Mensch. Sie reagiert ihrerseits unbewusst auf andere Menschen – manchmal stimmt die Chemie, manchmal nicht –, ihre Erfahrungen, ihre Weltsicht, die eigene Lebensgeschichte und die eigene Situation fließen in die Beurteilung der divergierenden Wahrheiten mit ein. Wie soll sich jemand auch zurechtfinden in fremden Darstellungsmustern, wenn sie oder er nicht die eigene Weltsicht als Referenzrahmen nehmen kann?
Zudem orientiert sich die begutachtende Person an gesellschaftlich erwünschten Verhaltensmustern. Diese gesellschaftlichen Wunsch- und Zielvorstellungen sind Veränderungsprozessen unterworfen. Noch vor ein, zwei Jahrzehnten wurden Mutter und Kinder als untrennbare Einheit gesehen. Der Vater galt als wenig geeignet fürs Hegen und Pflegen. Mittlerweile dominiert das Leitbild des liebevoll betreuenden Vaters, und so kommt es vor, dass in manchen Gutachten jeglichem Vaterverhalten liebevolle Umsicht und pädagogisch wertvolle Absichten unterstellt werden. Andererseits ist das erwünschte Mutterbild offenbar nach wie vor traditionell, denn auffallend oft haben akademisch gebildete Mütter in respektablen beruflichen Positionen bei den Gutachtern schlechte Karten, ihre Bemühungen werden schnell als verwerfliche Machtausübung einer kopfgesteuerten, also kaltherzigen Frau interpretiert.
Naheliegend wäre es, eine übergeordnete Stelle zu schaffen, die bei Bedarf Gutachten begutachtet.
Hinzu kommt, wie gesagt, die persönliche Chemie. Wenn die schlecht ist, dann nützt auch das beste Testergebnis nichts. Die getestete Person erweist sich als überdurchschnittlich stabil und belastbar? Dann ist sie eben unterdurchschnittlich offen, weswegen ihre Stabilität vielleicht nur gespielt ist. So heißt es zum Beispiel in einem mir vorliegenden Gutachten. Aber worauf gründet sich der Verdacht der mangelnden Offenheit? Ganz einfach: auf den Eindrücken des Gutachters, der beschlossen hat, dieser Person nicht über den Weg zu trauen. Pech für die getestete Person.
Pech auch deswegen, weil das Gericht bemüht ist, den Empfehlungen des gerichtlich bestellten Gutachters zu folgen. Das ist verständlich. Die Richterinnen und Richter führen zu Recht ins Treffen, dass sie für psychologische Beurteilungen nicht die nötige Kompetenz haben. Wenn der Gutachter also empfiehlt, den zwar stabil erscheinenden, aber in seinen Augen nicht ausreichend offenherzigen Elternteil bei der Ausübung seiner Elternpflichten überwachen zu lassen, dann wird der Elternteil künftig durch die entsprechenden Institutionen kontrolliert. Andernfalls droht der Entzug des Sorgerechts.
Manche Elternteile lassen, wenn sie sich ungerecht beurteilt fühlen, Gegengutachten erstellen. Die finden aber vor Gericht in der Regel wenig Beachtung, weil sie ja nur im Auftrag einer Streitpartei zustande gekommen sind und daher als nicht objektiv gelten. Eine unbefriedigende Situation. Wie könnte man sie verbessern? Naheliegend wäre es, eine übergeordnete Stelle zu schaffen, die bei Bedarf Gutachten begutachtet und auf fachliche Fehler, Widersprüche und fragwürdige Interpretationen überprüft. Auch sie wäre wahrscheinlich nicht unfehlbar, aber doch geeignet, der Willkür, der sich manche begutachtete Streitparteien jetzt ausgesetzt sehen, einen Riegel vorzuschieben, vor allem dann, wenn das Obergutachten nicht durch eine, sondern durch ein Team von PsychologInnen erstellt würde. Eine solche Stelle wurde von der Justiz und dem Berusfverband österreichischer PsychologInnen bereits angedacht, kam aber nicht zustande. Ja, und jetzt? Der Weisheit letzter Schluss?
Neu: Elfriede Hammerl, „Von Liebe und Einsamkeit“, Erzählungen, Kremayr & Scheriau
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