Georg Hoffmann-Ostenhof

Georg Hoffmann-Ostenhof Recht auf Infamie und Dummheit

Recht auf Infamie und Dummheit

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Es ist seltsam. Da wird von der österreichischen Regierung unter dem Kurztitel „Terrorismuspräventionsgesetz 2010“ ein Gesetzesentwurf beschlossen, der in beträchtlichem Maße die Meinungsfreiheit im Lande einschränkt – und es wird dar­über nicht debattiert. Die heimischen Medien, die ja im ureigensten Interesse Verteidiger der Meinungsfreiheit sein müssten, haben die geplante Novelle kaum zur Kenntnis genommen – mit der löblichen Ausnahme der „Presse“, die den Entwurftext kritisch kommentiert hat. Auch parlamentarisch ist noch keine Diskussion über ihn losgebrochen.

Man muss sich zuallererst fragen, warum wohl gerade jetzt schärfere legistische Maßnahmen gegen Terror ergriffen werden sollen, fast neun Jahre nach den Anschlägen des 11. September, in einer Zeit, in der nach allen Experteneinschätzungen die Al Kaida (außerhalb Pakistans und Afghanistans) schwer geschwächt ist und terroristischer Extremismus in der arabischen und islamischen Welt generell abflaut. In Österreich selbst kann von einer terroristischen Gefahr nicht die Rede sein: Eine solche wird im jüngsten Sicherheitsbericht nicht einmal erwähnt; und die einzigen radikalen Islamisten, Mohammed Mahmoud und Mona S., sitzen nach einer offensichtlichen Justizgroteske hinter Gittern.

Aber sei’s drum: Dass man die Teilnahme an so genannten Terrorcamps ebenso unter Strafe stellen will wie das Aufrufen zu terroristischen Handlungen, geht noch an. Dass aber bereits deren „Gutheißen“ selbst als terroristische Handlung geahndet wird und bis zu zwei Jahren Gefängnis bringen soll, muss schon bedenklich stimmen. Eine Meinung über eine Handlung soll bestraft werden, als sei sie schon die Tat. Der Passus mag gegen „Hassprediger“ gerichtet sein. In einem Land, in dem militante Tierschützer mit einem Mafia-Paragrafen verfolgt werden, kann man sich jedoch nicht sicher sein, wozu diese­ geplante Gesetzesbestimmung noch einmal herhalten soll.

Wäre der Paragraf bereits zu Zeiten von Bruno Kreisky im Strafgesetzbuch gestanden, diesem hätte jedenfalls Gefängnis gedroht: Sprach er – und mit ihm fast das gesamte politische Establishment Österreichs – seinerzeit nicht mit Sympathie über die „Bumser“ aus Bozen und Brixen, die doch so sehr zur Lösung der historischen Süd­tirol-Frage beigetragen haben? Aktuell: Eine Solidaritätsbekundung mit den in der Türkei unterdrückten Kurden könnte leicht als „Gutheißen“ der Aktivität der militanten bewaffneten PKK interpretiert werden. Oder: Würde eine – wie auch immer fehlerhafte – Analyse, wonach die Palästinenser nur mittels bewaffneten Kampfs gegen die israelische Besatzungsmacht zu ihrem Recht kommen können, einen Autor vor Gericht bringen? Man weiß es nicht.

Nein, es sieht ganz so aus, als ob die Verschärfung der Anti­terror-Gesetzgebung wenig mit einer realen Bedrohung zu tun hat und viel mit Populismus, der das Volk in seinen xenophoben (antiislamischen) Ängsten bestätigen soll.

Um vieles sympathischer kommt der zweite Teil der von der Regierung in Aussicht genommenen Novelle daher. Umso gravierender ist er. Der Verhetzungsparagraf 283 des Strafgesetzbuchs soll erweitert werden. Bisher macht sich strafbar, wer zu Gewalt oder „feindseligen Handlungen“ auffordert oder „aufreizt“ – gegenüber Gruppen, die durch die Zugehörigkeit zu einer Religion, einer Rasse, einem Volk oder einem Staat bestimmt sind. „Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine dieser Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“ Nun soll auch das aggressive Schimpfen und Hetzen gegen Gruppen kriminalisiert werden, die „sich durch Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung definieren“.

Auf den ersten Blick erscheint diese Erneuerung begrüßenswert. Was kann man dagegen haben, wenn Frauen vor Sexismus, Lesben und Schwule vor Homophobie, Alte und Behinderte vor verbalen Aggressionen geschützt werden?

Natürlich muss man für scharfe Gesetze gegen reale Diskriminierung eintreten. Und dass man bei offensivem Rassismus riskiert, eingesperrt zu werden, kann man – angesichts unserer Vergangenheit – noch verstehen. Dass aber der Staatsanwalt eingreifen soll, wenn – um nur ein paar Beispiele zu nehmen – einer über „warme Brüder“ lästert, sich über „Krüppel“ in aller Öffentlichkeit lustig macht oder widerliche Frauenwitze vom Stapel lässt, ist gefährlich.

Um nicht missverstanden zu werden: Hier geht es nicht gegen die Political Correctness. Im Gegenteil. Politische Korrektheit bedeutet zivilisatorischen Fortschritt. Aber dieser entsteht nicht so sehr durch Gesetze, sondern ist vielmehr Resultat gesellschaftlicher und kultureller Auseinandersetzungen. Das wissen wir aus Erfahrung: Noch vor hundert Jahren war das Lachen über die Tollpatschigkeit von Lahmen, Blinden oder „Irren“ durchaus akzeptiert. Heute ist das weitgehend verpönt. Sexismus grassiert zwar nach wie vor, aber inzwischen gehört er längst nicht mehr zum guten Ton. Und die Feindseligkeit gegenüber Homosexuellen hat in den vergangenen zwanzig Jahren in dramatischer Weise abgenommen. Da bedurfte es keiner eigenen Strafbestimmungen.

Solche wären geradezu schädlich. Denn eine offene Auseinandersetzung mit bösen Meinungen kann, wenn diese vom Strafgesetz bedroht werden, kaum geführt werden. Meinungsfreiheit heißt eben auch die Freiheit, geschmacklose oder dumme, infame oder widerliche Ansichten zu vertreten. Die gilt es, mit voller Kraft zu bekämpfen und zu ächten. Polizei und Gerichte aber sollten sich in einem liberalen Rechtsstaat aus dieser Sphäre der gesellschaftlichen Öffentlichkeit heraushalten. Die haben da nichts zu suchen. Die österreichischen Abgeordneten seien dringend aufgefordert, sich das alles noch einmal gründlich zu überlegen.

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Georg Hoffmann-Ostenhof