Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Albtraum

Albtraum

Drucken

Schriftgröße

Eines frühen Morgens wurde S. von fremden Männern aus dem Schlaf gerissen, die plötzlich vor ihrem Bett standen. Jemand musste ihnen die Tür geöffnet haben.

S. wurde aus dem Bett gezerrt und gezwungen, sich anzuziehen. Es wurde ihr mitgeteilt, dass sie das Land zu verlassen habe. S. wehrte sich, weinte und schrie. Ihre Angehörigen wollten ihr zu Hilfe eilen, wurden jedoch von den fremden Männern in Schach gehalten. S. wurde aus der Wohnung geschafft und in ein Auto gesetzt, das sie aus der Stadt brachte. Ihre Proteste blieben wirkungslos, ihre Fragen wurden nicht beantwortet, jedenfalls nicht so, dass es für sie irgendeinen Sinn ergab.

S., österreichische Staatsbürgerin, unbescholten, verstand nicht, wofür sie bestraft wurde. Bis zum vergangenen Abend hatte sie ein glückliches Leben in Sicherheit und Geborgenheit geführt. Nun war mit einem Schlag alles anders. Sie war allein unter fremden Menschen, die etwas mit ihr vorhatten, was sie nicht durchschaute.

Nach stundenlanger Fahrt wurde sie einem ebenfalls fremden Mann übergeben. Er war in Begleitung einer älteren Frau, die er Mamma nannte. Das war das einzige Wort, das S. ab jetzt bekannt vorkam. Denn der fremde Mann und seine Mamma redeten in einer Sprache auf sie ein, die sie nicht verstand. Sie nahmen sie mit in eine Wohnung, in der sie nie zuvor gewesen war. Hier würde sie bleiben müssen, wurde ihr bedeutet.

S. schrie nach ihrer eigenen Mamma, vergeblich. Sie rief nach ihrem Bruder, obwohl sie wusste, dass er sie nicht ­hören konnte. Starr vor Schreck und Entsetzen hatte er ihr nachgesehen, als sie abtransportiert wurde. Verzweifelt ­hoffte S., dass dies alles ein Albtraum sei, aus dem sie bald erwachen würde. Doch der Albtraum blieb Realität. Von diesem Tag an war S. dazu verurteilt, das ihr bisher vertraute Leben als verloren anzusehen.

Eine kafkaeske Geschichte, und niemand würde sie ­erleben wollen. Für die sechsjährige Sofia wäre sie ­beinahe Wirklichkeit geworden, hätten der Richter, die Exekutivbeamten und der Polizeitrupp, die am 24. Juli um dreiviertel sieben in der Früh in der Wohnung ihrer Mutter aufmarschierten, sie daheim vorgefunden. Sofia und ihre Mutter waren allerdings nicht da. Daraufhin wurde ein Haftbefehl gegen die Mutter ausgestellt. Denn das Kind soll – muss, heißt es – seinem italienischen Vater übergeben werden.

Die Geschichte ging durch die Medien, ihr voraus gingen Sorgerechtsstreitigkeiten, wie sie leider nicht unüblich sind. Sofia ist das Kind einer österreichischen Mutter und eines italienischen Vaters. Der Vater, sagt die Mutter, sei grundlos ständig eifersüchtig gewesen, habe sie geohrfeigt und, statt sich zu bessern, gedroht, dem Kind was anzutun, wenn sie ihn verlasse. Sie zog mit dem Kind dennoch von Italien nach Österreich zurück, die Kleine war damals wenig älter als ein Jahr. Die italienischen Behörden hatten zunächst nichts dagegen, inzwischen entschied das italienische Gericht allerdings zugunsten der Obsorgeansprüche des Vaters, weswegen die Mutter jetzt als Kindesentführerin gilt. In den fünf Jahren, die er mit der Mutter prozessierte, wollte der Vater – das sagt nicht nur die Mutter, sondern dafür gibt es auch Belege – keinen Kontakt mit dem Kind. Er besuchte es nicht, er rief es nicht an, er gratulierte nicht zum Geburtstag. Vor­geschlagene Treffen lehnte und sagte er ab. Und Alimente zahlte er auch keine. Was er wollte, war offenbar nur die Durchsetzung dessen, was er für sein Recht hält. Der Verdacht, dass er damit das Recht meint, sich an der Mutter zu rächen, liegt nahe.

Doch selbst wenn ihn nicht bloß fiese Motive treiben (und obwohl das zuständige Bezirksgericht Wiener Neustadt vergangenen Mittwoch Sofias Rückführung vorläufig ausgesetzt hat): Was ist das für eine Wahnsinnsidee, ein sechsjähriges Kind mit Polizeigewalt beschlagnahmen zu wollen wie ­einen Koffer und nach Italien zu schicken, zu einem „Vater“, den es nicht kennt, in ein Land, dessen Sprache es nicht erlernen konnte? Was sind das für Rechtsstaaten, in denen das Kindeswohl mit Füßen getreten werden darf, wenn ein Erwachsener Besitzansprüche geltend macht?

Sofia lebt seit fünf Jahren in einer Familie, in der es ihr gut geht, mit ihrer Mutter, einem Stiefvater, einem kleinen Halbbruder und ihren Großeltern. Ja, stimmt, das setzt nicht außer Kraft, dass sie auch einen biologischen Vater hat, und selbstverständlich ist der Wunsch biologischer Väter, ihre Kinder nicht aus den Augen zu verlieren, grundsätzlich zu respektieren. Aber – jetzt mal abgesehen davon, dass es in Sofias Fall schwer fällt, ein liebendes Interesse des Vaters an der Tochter wahrzunehmen: Rechtfertigt dieser Wunsch die brutale Zerschlagung der kindlichen Welt durch Behördenaufmarsch und Polizeigewalt? Dürfen Kinder von fremden Menschen ihren Bezugspersonen entrissen, gewaltsam ihrer vertrauten Umwelt beraubt, ihren Geschwistern weggenommen, dürfen sie traumatisiert und destabilisiert werden, weil – weil was? Es gibt kein Weil. Nichts entschuldigt oder begründet eine derartige Missachtung des Kindeswohls. Und schon gar nicht ist sie eine tragfähige ­Basis zum Aufbau geglückter Vater-Kind-Beziehungen. Fortsetzung folgt.

[email protected]

www.elfriedehammerl.com