Martin Kotynek: Es gilt die Pressefreiheit
Dort nachzusehen, wo Dinge im Dunklen geschehen; dort zu recherchieren, wo es gilt, die Mächtigen zu kontrollieren; dort nachzufragen, wo Zusammenhänge unklar sind, um die Menschen zu informieren. Das ist der Job von Journalisten. Dafür gibt es die Pressefreiheit, sie erlaubt Redaktionen zu arbeiten, ohne Repressalien der Mächtigen fürchten zu müssen. Eine freie Presse ist die Basis für eine starke Demokratie.
Nach den Entwicklungen von vergangener Woche ist unklar, ob alle in der Regierung dieses Prinzip verstanden haben. Innenminister Herbert Kickl kritisierte im ORF-Report "gewisse Medien", die sich "jeden Tag darum bemühen, irgendwelche Dinge, die (...) eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, in die Öffentlichkeit zu bringen". Damit würden sie "Verunsicherung betreiben". Was der Minister als "Verunsicherung" bezeichnet, nennen Journalisten gemeinhin Aufklärung. Gerade im Bereich des Innenministeriums gab es zuletzt einiges an Aufklärungsbedarf. Nur durch Recherchen mehrerer Medien, darunter auch des Standard, ist bekannt geworden, was sich rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zugetragen hat. Bald werden diese Erkenntnisse einen Untersuchungsausschuss des Parlaments beschäftigen – genau so, wie es in einer Demokratie üblich ist.
Gerüchte werden ernst genug genommen
Im selben Interview erzählt Kickl aus dem BVT-Akt, wonach "auch Medien teilweise im Fokus des Interesses stehen". War das als Drohung an Journalisten gerichtet?
Unter jenen Journalisten, die in der Causa BVT recherchieren, kursieren Gerüchte über Hausdurchsuchungen in Redaktionen. Das wäre ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Pressefreiheit Österreichs. Es ist unklar, ob an diesen Gerüchten etwas dran ist und ob solchen Überlegungen auch Taten folgen. Aber es ist bezeichnend, dass die Gerüchte ernst genug genommen werden, dass mehrere Chefredakteure ihre Sorge ausdrücken – auch in Kommentaren in "Kurier", "News", "Presse" und "Profil".
Es wäre weltweit nicht das erste Mal, dass eine Regierung ein solches Mittel einsetzt, um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Nur wenn Journalisten über vertrauliche Hinweise an Informationen gelangen, können sie ihre Kontrollfunktion ausüben. Damit sich Menschen an Medien wenden, müssen sie darauf vertrauen können, dass Redaktionen ihre Quellen schützen. Um diese Vertraulichkeit garantieren zu können, gibt es das Redaktionsgeheimnis. Es ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention abgesichert und steht im Verfassungsrang.
Unterschied zwischen Kritik und Drohgebärden
Einem weiteren Gerücht zufolge überlegt die Regierung, eine Klarnamenpflicht für Kommentare in Online-Foren herbeizuführen. Wer sich online äußert, könne seine Meinung in einem solchen Fall nicht mehr unter einem Pseudonym veröffentlichen. Damit wäre nicht nur die Pressefreiheit, sondern gleich auch die Meinungsfreiheit betroffen.
Selbst wenn sich all diese Gerüchte als unzutreffend erweisen, ist es wichtig, dass Politiker das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit achten. Kritik an der Arbeit von Journalisten soll und muss es immer geben. Genauso muss ein Minister aber auch in der Lage sein, seine Worte so sorgfältig zu wählen, dass es keinerlei Schwierigkeiten gibt, zwischen Kritik und Drohgebärden zu unterscheiden. "Unbotmäßig"? "Verunsichernd"? Wir tun weiter unseren Job. Unbeugsam.
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