Michael Nikbakhsh Catch him, if you can!
Eigentlich ist die Verdachtslage im Buwog-Komplex ja relativ klar. Karl-Heinz Grasser hat die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften 2004 dergestalt manipuliert, dass ein Grüppchen von Leuten privat abkassieren durfte. Provisionen, zumal steuerfrei. Der Investmentberater Karlheinz Muhr, der Trauzeuge Walter Meischberger, der Lobbyist Peter Hochegger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und eben auch der Zeremonienmeister KHG. Als da wären: Untreue, Amtsmissbrauch (und Anstiftung dazu), Geheimnisverrat, Bestechung, Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung.
Zwischen einem Verdacht und einer Anklage, oder genauer: einer rechtskräftigen Verurteilung, liegt bekanntlich die Unschuldsvermutung. Und die gilt für KHG seit nunmehr bald drei Jahren. Das ist ein Problem. Für Karl-Heinz Grasser. Mehr noch für die Justiz.
Der Staatsanwaltschaft Wien ist es bis heute nicht gelungen, die Verdachtslage so zu konkretisieren, dass es für eine Anklageerhebung reichte. Tatsächlich liegen nicht viel mehr als belastende Indizien vor. Die Gründe sind vielfältig. Walter Meischberger etwa will allen Ernstes vergessen haben, wer ihn seinerzeit mit der entscheidenden Information versorgt hat nämlich, wie viel das Immofinanz-Konsortium bieten müsse, um den Mitbewerber CA Immo aus dem Feld zu schlagen. Das mag ihm zwar niemand abnehmen. Retrograde Amnesie ist nur eben nicht strafbar. KHG schwört ohnehin, mit der ganzen Sache nichts zu tun zu haben. Weder will er in die Privatisierung eingegriffen, noch Meischberger informiert und schon gar kein Geld dafür gesehen haben. Auch das ist schwer zu glauben. Leugnen ist aber das gute Recht jedes Beschuldigten. Es ist Aufgabe der Justiz, die Lüge als solche zu enttarnen.
Der Auftritt von Grassers ehemaligem Kabinettschef Heinrich Traumüller vor dem parlamentarischen Korruptionsausschuss Ende April gewährte unverhofft Einblicke in die laufende Ermittlungsarbeit. Es blieb den Abgeordneten Stefan Petzner und Peter Pilz überlassen, Traumüller so in die Enge zu treiben, dass dieser schließlich einbekennen musste, Grasser sehr wohl sehr detailliert über den Stand des Buwog-Verfahrens informiert zu haben. Die Parlamentarier befragten Traumüller anhand jener Akten, welche die Justiz zuvor an den Ausschuss übermittelt hatte. Jene Akten also, die auch die Grundlage für Traumüllers erste Einvernahme durch den Staatsanwalt bilden sollten. Ebenda hatte Traumüller KHG aber ausgiebig entlastet. Dem Ermittler waren die Widersprüche zwischen Traumüllers heutigen Behauptungen und dessen eigenen schriftlichen Aktenvermerken aus 2004 anscheinend nicht aufgefallen. Konsequenz: Traumüller musste noch einmal zum Staatsanwalt, um seine vor dem Ausschuss getätigten Aussagen zu wiederholen. Eigentlich hätte es genau umgekehrt sein müssen.
Die Gemengelage ist ohne Zweifel komplex. Die Buwog-Provisionen flossen ja nicht ohne Grund in ein dichtes Netz aus Treuhandgesellschaften und Stiftungen in der Schweiz und Liechtenstein. Seit 2010 versucht die Justiz denn auch, an Akten aus Liechtenstein zu gelangen. Dass das Grasser-Lager deren Herausgabe nach Kräften blockiert und das Verfahren so in die Länge zieht, sollte nicht weiter überraschen. Dass Österreichs Behörden beim Beschreiten des Amtshilfewegs aber Schnitzer passiert sind und das nicht nur einmal dagegen sehr wohl. Das erste Rechtshilfeersuchen an Vaduz etwa war mangelhaft formuliert, obendrein wurden auch noch Fristen verpasst.
Noch schwerer wiegt, dass die Ermittler keinen der Beschuldigten je in U-Haft genommen haben. Obwohl der Verdacht bestand, dass diese nach Auffliegen der Affäre 2009 Absprachen (Wo woar mei Leistung?, Zitat Walter Meischberger, Zitat Ende) getroffen haben. Sie hatten jedenfalls ausreichend Zeit, sich zu verabreden, um so möglicherweise etwas zu verdunkeln.
Die Justiz steckt in einem Dilemma und versucht anscheinend, dieses mit ostentativem Aktionismus zu kaschieren. Beispiel eins: Die via Presseaussendung verkündeten Hausdurchsuchungen bei Grasser im Mai 2011. Grassers Anwälte gingen dagegen vor und bekamen nunmehr Recht. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat jüngst erkannt, dass die Herausgabe der Pressemitteilung die subjektiven Rechte des Beschuldigten verletzt habe, da ein Ermittlungsverfahren nicht der Öffentlichkeit unterliege und sämtliche Zwangsmaßnahmen möglichst schonend und unter Außerachtlassung von Aufsehen durchzuführen seien. Das führt zu Beispiel zwei: Christian Pilnacek, einer der ranghöchsten Beamten im Justizministerium, verriet der Wiener Stadtzeitung Falter vor wenigen Tagen durchaus unbekümmert, dass Heinrich Traumüller seine ursprünglich entlastende Aussage zulasten Grassers abgeändert habe. Dass ein Repräsentant des Ministeriums freimütig über laufende Untersuchungen parliert, hat eine neue Qualität.
Wird es jemals zu einer Anklage gegen KHG in Zusammenhang mit dem Buwog-Deal kommen? In bald drei Jahren ist die Staatsanwaltschaft der Beantwortung dieser Frage nicht wirklich nähergekommen.