Michael Nikbakhsh: Fauler Bauer
14. Dezember 2015: Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wird in erster Instanz Recht gesprochen. Ein Hochstapler und ein Stümper fassen Haftstrafen aus. Der Hochstapler erhält drei Jahre unbedingt, weil er sich vom Stümper 1,1 Millionen Euro auszahlen ließ, ohne dafür auch nur einen Finger zu rühren. Der Stümper bekommt ein Jahr unbedingt, weil er gar nicht erst auf die Idee kam, eine Gegenleistung einzufordern. Untreue hier, Beitrag zur Untreue da. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, beide haben dagegen berufen.
Ist Alfons Mensdorff-Pouilly, der Lobbyist und Berater, der sich habituell als Landwirt und Gatterjagdimpresario inszeniert, tatsächlich ein Hochstapler? Rudolf Fischer, der frühere Telekom-Manager, tatsächlich ein Stümper? Und: Kam die Justiz ihrer Verpflichtung zur Wahrheitsfindung tatsächlich nach? Die Antwort: ein dreifaches Nein.
Was ist da passiert?
Ein Blick zurück: 2002 beauftragte das Innenministerium unter Ernst Strasser ein Konsortium (Siemens, Verbund, Raiffeisen, Wiener Stadtwerke), das betagte analoge Behördenfunknetz zu digitalisieren – ein Milliardenauftrag, ausgelegt auf mehrere Jahre. 2003 stornierte Strasser das Geschäft wegen angeblicher technischer Unzulänglichkeiten (wenn auch gegen eine Abstandszahlung von 29,9 Millionen Euro), ließ neu ausschreiben und schlug dieses 2004 Alcatel, Motorola und Telekom Austria zu. Jahre später wurde offenbar, dass Mensdorff-Pouilly im Sold aller drei Unternehmen gestanden hatte. Motorola zahlte 2,2 Millionen Euro, Alcatel 720.000 Euro, die Telekom besagte 1,1 Millionen, insgesamt also rund vier Millionen Euro für nicht näher definierbare Beratungsleistungen rund um das sogenannte Tetron-Projekt. Die eine Seite.
Ein abgekartetes Spiel? Bestechung? Bestechlichkeit? Dafür gibt es auch ein Jahrzehnt später nicht nur keinen Beweis – das jüngste Urteil legt den gegenteiligen Schluss nahe.
Die andere: Gleich mehrere Entscheidungsträger aufseiten des Innenministeriums hatten sich im Umfeld der Auftragsvergabe bei gräflichen Jagden im burgenländischen Luising verlustiert. Einer davon, ein Brigadier, war überhaupt Mensdorffs Nachbar. Auch Ernst Strasser fand einst den Weg nach Luising – wenn auch nur zum Dinner.
Ein abgekartetes Spiel? Bestechung? Bestechlichkeit? Dafür gibt es auch ein Jahrzehnt später nicht nur keinen Beweis – das jüngste Urteil legt den gegenteiligen Schluss nahe. Herr Mensdorff-Pouilly, der Hochstapler, hätte nicht nur die Telekom, sondern letztlich alle seine Auftraggeber, Stümper zumal, abgezockt – seine schriftliche „Leistungsdokumentation“ war ja stets eher dürftig. Ist das plausibel?
Und was heißt das eigentlich für all die anderen Fälle, an welchen sich (nicht nur) profil in den vergangenen Jahren abarbeitete? 2002 zum Beispiel bestellte das Verteidigungsministerium 18 (später 15) „Eurofighter“-Jets beim Rüstungskonzern EADS – Mensdorff-Pouilly war Berater des EADS-Aktionärs British Aerospace. 2006/2007 kaufte das Innenministerium bei Eurocopter (eine EADS-Tochter) acht Hubschrauber für die Flugpolizei – Mensdorff-Pouilly war Berater von Eurocopter. In diesem Zeitraum orderte das Ministerium auch neue Abhörtechnologie beim deutschen Hersteller Rohde & Schwarz – Mensdorff-Pouilly war Berater von Rohde & Schwarz.
So reflexartig die Verurteilungen allenthalben beklatscht wurden, so bitter schmecken sie.
Und dann wären da noch die notorischen Grippemasken. 2006 lieferte eine Wiener Tochter des deutschen Dräger-Konzerns auf Vermittlung des Gesundheitsministeriums Millionen Pandemieschutzmasken in den Handel, wobei das Ministerium eine Abnahmegarantie gewährte, die schlussendlich auch schlagend wurde. Ministerin war Mensdorff-Pouillys Ehefrau Maria Rauch-Kallat – und Mensdorff-Pouilly war Berater von Dräger (wenn auch nicht der Unternehmenseinheit, welche die Masken lieferte). profil hatte diese Koinzidenzen 2012 ausführlich beleuchtet und sich eine Klage von Frau Rauch-Kallat eingehandelt, die sie auch gewann. So konnte zumindest in diesem Fall vor Gericht Klarheit geschaffen werden. Seit 2013 ist es amtlich: Alfons Mensdorff-Pouilly erlangte aus der Aktion des Gesundheitsministeriums keinen „wie immer gearteten Vorteil“. Die von Dräger bezahlten Honorare, in Summe mehr als drei Millionen Euro, standen vielmehr in Zusammenhang mit Projekten in Ungarn. Er erbrachte also Leistungen für Dräger. Weil er eben kein Hochstapler ist – und weil bei Dräger eben keine Stümper sitzen.
Das gilt so auch für die Telekom Austria. Selbstverständlich erfüllte Mensdorff-Pouilly hier einen Auftrag – nur welchen? Das konnte das Verfahren nicht klären. Er blieb diesbezüglich einiges an Erklärung schuldig (bis zum Prozessauftakt hatte er den Konnex zwischen den Zahlungen und dem Projekt „Tetron“ ja überhaupt in Abrede gestellt).
So reflexartig die Verurteilungen allenthalben beklatscht wurden, so bitter schmecken sie. Die Justiz konnte im Fall Telekom keine Korruption beweisen – also unterstellte sie, dass gar nichts geleistet wurde. Eine Notwehrmaßnahme, quasi. Dafür wurde der Untreue-Paragraf 153 eigentlich nicht ins Strafgesetzbuch geschrieben.