Michael Nikbakhsh: Geheimbund
Dagegen spricht vorderhand wenig. Nur: Wenn es darum geht, auch den Staat gegenüber seinen Bürgern gläserner zu machen, ist auch schon wieder Schluss mit Informationsfreiheit. Am Beispiel des ominösen Vereins „Freunde der Donauinsel“: Der Verein, eine Gründung der Stadt Wien (übrigens ohne Gemeinderatsbeschluss), vermarktet seit 2013 das Areal „Festwiese“ auf der Donauinsel, das zu zwei Dritteln der Stadt, zu einem Drittel dem Bund gehört. Wie profil berichtete, entzieht sich die Gebarung des kommerziell ausgerichteten Vereins mit auffallender Nähe zur Wiener SPÖ allerdings jedweder öffentlichen Kontrolle – weil es sich um eine „private“ Einrichtung handelt. Eine entsprechende profil-Anfrage an die zuständige SPÖ-Stadträtin Ulli Sima Anfang Mai blieb unbeantwortet . profil-Leser Peter M. wollte es nun noch genauer wissen – und wandte sich mit Hinweis darauf, dass der Bund ja Dritteleigentümer des vermarkteten Areals sei, via E-Mail an Minister Schelling: „Führt der Verein die Einnahmen auch zu 33% an den Bund ab? Werden Umsatz- und Ertragsteuern vom Verein bezahlt?“
Das Steuergeheimnis wird offensichtlich als höherwertigeres Rechtsgut erachtet als das Bankgeheimnis
Das Finanzministerium reagierte prompt, blieb die Antwort aber schuldig. „Aufgrund des bestehenden Steuergeheimnisses gemäß §48a Bundesabgabenordnung dürfen keine Auskünfte in konkreten Steuerangelegenheiten erteilt werden.“
Eine Stadtverwaltung gründet also 2013 einen „privaten“ Verein; stattet diesen, wie ebenfalls berichtet, unter anderem mit einem zinsenlosen Darlehen aus Steuergeldern in der Höhe von 100.000 Euro aus und will dann nicht darüber reden; und das Finanzministerium verschanzt sich reflexartig hinter dem „Steuergeheimnis“. „Das Steuergeheimnis“, schreibt Herr M. „wird offensichtlich als höherwertigeres Rechtsgut erachtet als das Bankgeheimnis.“