Michael Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh Schuld und Bühne

Schuld und Bühne

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Amtsmissbrauch, Untreue, Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung: Jede der ihm angelasteten Straftaten wiegt schwer, zusammengenommen könnten ihn diese Delikte im Falle einer Verurteilung für Jahre hinter Gitter bringen.
Grasser tut, was Menschen in seiner Situation reflexartig tun: Er rettet seine Haut – oder versucht es zumindest, mit dem entscheidenden Unterschied, dass (noch) kein Schöffensenat über ihn richtet, sondern gleich die gesamte Republik.
Und diese hat ihr Urteil längst gefällt: schuldig!

Zwei Jahre nach Auffliegen des Buwog-Skandals scheint – bis auf KHG selbst – wirklich niemand im Lande mehr Zweifel an der Verantwortung des früheren Finanzministers zu haben.
„Einsperren und Schlüssel wegwerfen“: Diese Parole zieht sich seit Monaten quer durch Online-Foren, soziale Netzwerke, Leserbriefseiten und bisweilen auch die mediale Berichterstattung. Das Mitbestimmungsprinzip à la „Dancing Stars“ hat den Rechtsstaat erreicht.
Und die Justiz? Sieht nicht nur tatenlos dabei zu, sie lässt das Publikum neuerdings sogar ganz nah ans Geschehen heran. Donnerstagvormittag vergangener Woche vermeldete die Staatsanwaltschaft Wien aufgeregt, dass seit den früheren Morgenstunden an zehn Grasser zugerechneten Adressen in Wien, Kärnten und Tirol Hausdurchsuchungen stattfänden (in Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen mutmaßlicher Steuer­hinterziehung). Der anschließende Medienrummel war offenbar ausdrücklich erwünscht.
Ein in dieser Form wohl einzigartiger Vorgang in der jüngeren österreichischen Justizgeschichte. In letzter Konsequenz war die bizarre Kommandoaktion nicht viel mehr als ein Zugeständnis der Politik – die Staatsanwaltschaften unterstehen bekanntlich den Weisungen des Justizministeriums – an den wachsenden Unmut in der Bevölkerung, ganz so, als wollte man demonstrieren: In der Causa Grasser geht entgegen anders lautender Wahrnehmungen eben doch etwas weiter.
Schlimm genug, dass es überhaupt dieses Hinweises bedarf.
Hätte die Staatsanwaltschaft Wien ihre Arbeit in den vergangenen zwei Jahren so gewissenhaft ausgeführt, wie man das von einer Strafverfolgungsbehörde in einer entwickelten Demokratie erwarten darf, dann wäre die Showeinlage vom vergangenen Donnerstag ohnehin überflüssig gewesen. Denn noch immer ist völlig unklar, ob es im Komplex Buwog – immerhin der größten Immobilienprivatisierung in der Geschichte der Republik – überhaupt jemals zu einer Anklage kommt.

Doch mit jedem Tag, der verstreicht, wird der öffentliche Druck, Grasser endlich „einzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen“ größer. Tatsächlich deutet vieles darauf hin, dass KHG seine Kompetenzen als Minister nachgerade gewerbsmäßig über den Rahmen des Erlaubten hinausgedehnt hat. Und es gibt auch erdrückende Hinweise dafür, dass er seinen Steuerpflichten während und nach seiner ­politischen Karriere nur sehr selektiv nachgekommen ist – profil hat die zahllosen Ungereimtheiten in der Ära Grasser in den vergangenen Monaten bekanntlich akribisch aufgearbeitet und wird es auch weiterhin tun.
Und dennoch: Schuldig im Sinne des Strafgesetzbuchs
ist Grasser erst, wenn ein ordentliches Gericht ein Urteil gefällt hat und diesem Rechtskraft erwachsen ist. Bis dahin muss die Unschuldsvermutung gelten – und diese ist unteilbar, unabhängig davon, wie unsympathisch und verlogen der Verdächtige auch wirken mag. Es liegt in der Natur der Sache, dass gewisse Medien, zumal der Boulevard, sich mit derlei juristischen Lässlichkeiten nicht lange aufhalten.
Dass jetzt aber eine Strafverfolgungsbehörde auf diesen Zug aufspringt, gibt Anlass zur Sorge. Das Vorgehen der Justiz wirkt umso entrückter, als sie mit Helmut Elsner gleichsam einen unrühmlichen Präzedenzfall geschaffen hat. Wenige Wochen, nachdem die Karibikpleite der Bawag öffentlich geworden war, wurde Elsner wegen angeblicher „Fluchtgefahr“ inhaftiert, wohl auch deshalb, weil die Öffentlichkeit (genauer: ein Kleinformat im Namen derselben) ultimativ seinen Kopf gefordert hatte. Bis heute ist Elsner der Einzige unter einst neun Beschuldigten, der ins Gefängnis einrücken musste. Sein Kollege Johann Zwettler ist mittlerweile anscheinend zu krank, um seine zwischenzeitlich auch vom Obersten Gerichtshof bestätigte Strafe anzutreten. Die anderen sieben sind nach der partiellen Aufhebung der Bandion-Ortner-Urteile durch den OGH wieder ein Fall für das Erstgericht. Weil das aber im Augenblick niemanden so wirklich zu bekümmern scheint, hat die Justiz hier zur Abwechslung wieder einmal den Schongang eingelegt.
Ist Karl-Heinz Grasser also schuldig?
Gegenfrage: Spielt das überhaupt noch eine Rolle?

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Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.