Michael Nikbakhsh Wir werden keinen Richter brauchen
Bürgerinnen und Bürger dieser Republik, haben Sie bitte noch ein klein wenig Geduld bald schon, im Sommer nämlich, wird endlich alles gut. Bis dahin will die Regierung ihr Maßnahmenpaket für eine bessere Welt vorstellen. Eine Welt, in der Parteien ihre Finanzen ebenso offenlegen werden müssen wie Abgeordnete ihre Nebenjobs. Vor allem aber wird es gewählten Volksvertretern künftig auch nicht mehr erlaubt sein, Gesetzesanträge gegen Geld einzubringen.
Kein Gesetz ohne Sanktion. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, soll fortan den Furor der bekanntlich vollkommen unabhängigen und gnadenlos unpolitischen österreichischen Justiz zu spüren bekommen. Es ist nicht ganz klar, wen Claudia Bandion-Ortner da jüngst wirklich kalmieren wollte. Echauffierte Wähler? Die Koalition? Die Opposition? Sich selbst?
Flankiert von den Obleuten der fünf Parlamentsparteien, präsentierte die Justizministerin Dienstag vergangener Woche ihre wenn auch noch reichlich vagen Ideen zur Korruptionsprävention auf politischem Parkett.
Das riecht natürlich ein wenig nach Anlassgesetzgebung und das ist es auch. Denn eigentlich wird die öffentliche Diskussion auf dem Stand des Jahres 2007 geführt. Damals wurde das Korruptionsstrafrecht zwar verschärft, aber eben nur für so genannte Amtsträger, also im Wesentlichen Beamte, nicht aber für Abgeordnete. Diese wurden damals nämlich explizit ausgeklammert, was zu nicht enden wollender internationaler Kritik führte.
Klar scheint schon jetzt: Auch das neue Maßnahmenpaket greift zu kurz. So ist in Bandion-Ortners Konzept etwa keine Rede davon, die Strafverfolgung politischer Entscheidungsträger wegen Amtsmissbrauchs über deren Amtszeit hinaus zu verlängern. Tatsächlich ist das Delikt nach wie vor untrennbar mit der Funktion verbunden. Heißt: kein Amt mehr, keine rechtliche Handhabe. (Das erklärt auch, warum beispielsweise ein abgetretener Finanzminister heute nicht mehr für haarsträubende Unregelmäßigkeiten in seinem früheren Ressort belangt werden kann.)
Dass Handlungsbedarf, zumal dringender, besteht, hat spätestens die Handgeldaffäre um den kolossal gescheiterten Europaabgeordneten und ÖVP-Innenminister a. D., Ernst Strasser, gezeigt. Dummerweise manifestiert sich an seiner Person aber auch das Dilemma, in dem die Bundesregierung jetzt steckt.
Strasser war Mitglied des Europaparlaments und hätte nach dessen Regeln schon jetzt keine Zuwendungen im Abtausch für Gesetzesinitiativen annehmen dürfen. Hat ihn das bekümmert? Offensichtlich nicht. Oder rhetorisch gefragt: Hätte Ernst Of course, I am a lobbyist Strasser sich als österreichischer Nationalratsabgeordneter an einschlägige österreichische Bestimmungen gehalten? Wo war Karl-Heinz Grassers Redlichkeit, als er, wie übrigens schon andere vor ihm, auf die zeitgerechte Versteuerung gewisser Einkünfte vergaß? Wusste Stefan Petzner am Ende nicht, dass Fahren ohne Führerschein unter Strafe steht? Was mag sich wohl der oberösterreichische ÖVP-Abgeordnete Norbert Kapeller gedacht haben, als er sich des Behindertenausweises eines Verstorbenen bediente, um falsch zu parken? Und erst der frühere Bürgermeister der burgenländischen Gemeinde Unterrabnitz, Wilhelm Heissenberger: Hat ihm denn wirklich niemand gesagt, dass die Fälschung von Wahlkarten gegen geltendes Recht verstößt?
Ungefestigte Charaktere werden sich von der Androhung selbst drakonischer Strafen allein kaum beeindrucken lassen. Es soll ja nicht nur in der Politik Leute geben, die gesetzliche Schranken schon aus prinzipiellen Erwägungen mehr als Herausforderung denn als Hindernis verstehen.
Abgesehen davon, erhebt sich die Frage, wer Bestechlichkeit künftig ahnden soll. Österreichs Staatsanwaltschaften im Allgemeinen, die bisher auffallend träge Korruptionsstaatsanwaltschaft im Besonderen? Diese sind dem Justizministerium gegenüber bekanntlich weisungsgebunden. Sosehr die amtierende Ministerin auch beteuern mag, noch nie eine einschlägig motivierte Weisung erteilt zu haben: je politischer die Affäre, umso diffiziler die Ermittlungen (das ist allerdings kein Spezifikum der Ära Bandion-Ortner). Die Causa Eurofighter: eingestellt. Die Causa Mensdorff-Pouilly: zäh. Die Causen Skylink, Hypo Niederösterreich und Hypo Alpe-Adria: noch zäher. Die Causa Grasser: am zähesten.
So oder so: Gesetzestreue ist längst nicht nur eine Funktion des Strafmaßes, sondern vor allem auch eine des Anstands. Und den hat man oder eben nicht.