Robert Treichler: Die Völkischen beobachten

Warum es sinnvoll ist, dass der deutsche Verfassungsschutz die AfD im Auge behält.

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"Nazis raus“ geht immer rein, lässt sich leicht skandieren, und mit einem Hashtag davor flitzt der Dreisilber durchs Netz wie ein Trump-Witz. Als der Hashtag #NazisRaus kürzlich wieder mal zum Retweet-Renner wurde, lieferte die „Frankfurter Rundschau“ eine praktische Argumentationshilfe: Der Antifaschismus bräuchte sich „nicht dafür interessieren, ob er es mit Rechtsextremen oder mit ‚besorgten Bürgern‘ zu tun hat, solange sie dieselbe Sprache sprechen und unter demselben Label laufen.“ Alles Nazis also.

Das „Label“ ist in Deutschland die AfD (Alternative für Deutschland), die am weitesten rechts stehende Partei seit dem Zweiten Weltkrieg, die in allen Landtagen und im Bundestag vertreten ist. Alle, die ihr angehören oder sie wählen, sollen sich angesprochen fühlen, wenn #NazisRaus trending topic ist.

Jetzt scheint das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum vermeintlich selben Schluss gekommen zu sein. Es gab vergangene Woche bekannt, dass die AfD als „Prüffall“, und einzelne ihrer Teile als „Beobachtungsfall“ eingestuft worden seien. Der 436 Seiten starke Bericht dazu sickerte via Medien an die Öffentlichkeit und enthält durchaus starke Belege dafür, dass die Verfassungsschützer tätig werden müssen: Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke etwa gehe in einer von ihm konzipierten „Sofort Agenda“ von einer „naturgegebenen Verschiedenheit von Völkern“ aus, die „jedwede Integration unmöglich macht“. Eine solche Anschauung, die den Begriff des Volkes mittels „Überhöhung“ zum alles entscheidenden Kriterium für politische Rechte macht, sei nach Ansicht des BfV mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) nicht vereinbar. Verfassungsfeindliche Bestrebungen orteten die Beamten insbesondere bei dem sogenannten „Flügel“, einer losen Gruppe innerhalb der AfD, und bei der Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.

Das BfV wird deshalb die AfD insgesamt im Auge behalten, die genannten Gruppen hingegen systematisch beobachten, bei Bedarf auch unter Zuhilfenahme „nachrichtendienstlicher Mittel“.

Ist das sinnvoll?

Thomas Haldenwang, der Präsident des BfV, verweist auf den gesetzlichen Auftrag, dem seine Behörde verpflichtet ist: „Als Frühwarnsystem der Demokratie“ tätig zu werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei oder von Teilen einer Partei bestehen.“ Die Wochenzeitung „Die Zeit“ nennt das BfV einen „Seismograf, der Bedrohungen spürt, lange bevor andere Sicherheitsbehörden oder die Bürgerinnen und Bürger sie wahrnehmen“.

Im besten Fall können die Extremisten aus der AfD gedrängt werden.

Bloß: Für eine Partei, deren rechtsnationalistisches und teils extremes Gedankengut nicht nur hinlänglich bekannt, sondern seit Jahren als Wahlkampfschlager populär ist, bräuchte es kein Frühwarnsystem und keinen Seismografen mehr. Sarah Wagenknecht, Bundestagsabgeordnete der „Linken“, folgert daraus, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei überflüssig. Jeder wisse, wes Geistes Kind die AfD sei.

Tatsächlich ist man von Verfassungsschützern eher gewöhnt, dass sie gefährliches Material aus klandestinen Netzwerken zutage fördern, als Reden von Parteitagen zu analysieren, die ohnehin für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Wir befinden uns in einer neuen Situation. Politiker und Parteien werden für Sprüche, Forderungen und Programme gewählt, die hart am Rande der Legalität und Verfassungskonformität sind – oder jenseits desselben. Die Wählerschaft applaudiert, befördert die Rechtsrechten in höchste Ämter, und jetzt rücken die Behörden an?

Nein, üblich ist das, was wir gerade erleben, nicht. Aber das BfV hat gute Gründe, seinen Job so zu machen, als wäre nichts. Aus mehreren Gründen:

Den Bürgern wird auf diese Weise deutlich gemacht, dass das, was sie auf Plakaten lesen und in Reden hören, zuweilen dem zuwider läuft, worauf die Republik gründet.

Auch die Politiker der AfD selbst müssen sich verstärkt damit auseinandersetzen, was rechtens ist – und was möglicherweise nicht.

Schließlich wird sich in weiterer Folge herauskristallisieren, wer innerhalb der AfD eine verfassungsgemäße Linie vertritt – und wer nicht.

Denn die differenzierte Vorgangsweise des BfV legt nahe, dass es innerhalb der AfD sehr wohl erhebliche Unterschiede zwischen moderaten und extremistischen Vertretern gibt. Es sind eben nicht alles Nazis. Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bonn, schreibt auf Verfassungsblog.de: „Niemand sollte ein Interesse daran haben, auch diejenigen Teile des (bislang) nicht beobachteten Gesamtverbandes der AfD, die (noch) verfassungskonforme Ziele verfolgen, in die weitere Radikalisierung zu treiben.“

Antifaschisten sollten sich keine Hoffnungen machen, dass die AfD durch den Verfassungsschutz oder gar durch ein Parteiverbot beseitigt wird. Vielmehr kann das BfV im besten Fall bewirken, dass die Extremisten aus der Partei gedrängt werden, denn wer Wahlergebnisse in zweistelliger Prozenthöhe erreichen will, muss die Verfassungsfeinde vor die Tür setzen.

Auch dann wird die Partei weiterhin noch eine sehr rechte, nationalistische, ausländerfeindliche Partei bleiben. Aber das ist nicht Sache der Behörden. Die sind für die „Nazis“ zuständig. Der Rest ist Politik.

[email protected] Twitter: @robtreichler

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur