Robert Treichler: Wir schließen

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Politiker rechts des äußersten rechten Fahrbahnrandes kommen oft auf wunderliche Ideen. So machte etwa Marine Le Pen, Präsidentschaftskandidatin des französischen Front National, vor drei Wochen folgenden Vorschlag: Französische Unternehmen, die einen Ausländer einstellen, sollten dafür jeweils eine Sondersteuer abführen müssen. Dies fördere im Sinne einer „nationalen Priorität“ die Beschäftigung von Inländern, das Geld aus der Sondersteuer fließe zudem in die Kassen der Arbeitslosenversicherungen.

Oh Mann, nicht schon wieder! Mit der nationalen Bevorzugung nervte bereits Le Pens Vater Jean-Marie in den 1980er-Jahren. Es ist mühselig, aber Demokratie erfordert eben auch Geduld, und so muss sich Marine Le Pen zum gefühlt 1957. Mal erklären lassen, dass im Jahr 1957 die Römischen Verträge geschlossen wurden, die Gründungsverträge der späteren Europäischen Union, die in ihrer heutigen Form auch die „Freizügigkeit der Arbeitnehmer“ gewährleisten. Sie besagt, dass Bürger der EU in einem anderen EU-Land dieselben Rechte haben wie dort einheimische Staatsbürger. Sie dürfen bei der Jobsuche in keiner Weise benachteiligt werden, was Arbeitsbedingungen oder auch soziale und steuerliche Begünstigungen betrifft. Also: Französischer Arbeitssuchender ist gleich österreichischer Arbeitssuchender ist gleich bulgarischer Arbeitssuchender ist gleich … egal. Ist das so schwer zu verstehen? Natürlich nicht.

Doch die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Teil der Personenfreizügigkeit läuft dem grundlegenden Konzept von Marine Le Pen und ihren politischen Geschwistern so sehr zuwider, dass sie sich nicht damit abfinden wollen. Das Argument dafür ist mittlerweile 30 Jahre alt: „Angesichts von drei Millionen Arbeitslosen ist es notwendig, einen nationalen Vorrang einzuführen“, hieß es in einer Begründung zu einem Gesetzesvorschlag im Jahr 1986.

Doch derlei kam nie auch nur in die Nähe einer Chance zur Beschlussfassung. Stattdessen arbeitete die EU daran, nach und nach alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die EU-Bürger bei der Arbeitssuche im Unionsraum vorfanden: das Problem der Anerkennung von Diplomen, ungerechtfertigt hohe Anforderungen von Sprachkenntnissen und so weiter.

Langsam wurde die Personenfreizügigkeit zu einem schmutzigen Wort.

Das alles war keine karitative Mission, sondern hatte ein wirtschaftspolitisches Motiv: Mobile Arbeitnehmer verleihen der Wirtschaft insgesamt mehr Dynamik und schaffen auf diese Weise – analog zu grenzüberschreitenden Unternehmen – Wachstum. Manche wollten das nie kapieren und beharrten eisern auf den immer gleichen Parolen: „Französische Waren von französischen Arbeitern!“ (Front National). „Britische Jobs für britische Arbeiter!“ (die britische EU-Austrittspartei Ukip). „Arbeitsmarktpolitik unter dem Motto ‚Österreicher zuerst‘!“ (FPÖ).

Doch langsam wurde die Verheißung von der Personenfreizügigkeit zu einem schmutzigen Wort. Ausgehend von weit rechts schob sich der Wunsch nach einer Bevorzugung der „eigenen Leute“ mit jeder neuen Meldung mieser Wirtschafts- respektive Arbeitslosendaten weiter in die Mitte, in Richtung Mehrheitsfähigkeit. Bis schließlich die britische Bevölkerung für den Brexit stimmte, motiviert vor allem vom Wunsch, der Personenfreizügigkeit ein Ende zu setzen. Denn innerhalb der EU waren die Pläne einer Inländerbevorzugung auf dem Arbeitsmarkt nicht zu verwirklichen.

Dachte man zumindest. Dann kam die österreichische Bundesregierung und erfand den „Beschäftigungsbonus“. Statt Unternehmen zu besteuern, die Ausländer anstellen, wie Marine Le Pen das machen würde, sollen Unternehmen finanziell begünstigt werden, die Menschen anstellen, die nicht aus dem Ausland kommen. Heißt: in Österreich als arbeitslos gemeldete Personen und solche, die eine österreichische Ausbildung absolviert haben. Davon ausgeschlossen ist zum Beispiel jeder EU-Bürger, der die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen möchte und aus seinem Heimatland nach Österreich kommt, um sich hier für einen Job zu bewerben.

Die Regierung sagt, das sei mit dem EU-Recht vereinbar, und sollte sie recht behalten, dann ist ihr gelungen, was Marine Le Pen nicht geschafft hat: EU-Ausländer zu benachteiligen, den Zuzug von EU-Bürgern zu beschränken und damit rechtlich durchzukommen. Soll man gratulieren?

Nur wenn man immer schon der Meinung war, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die innereuropäische Mobilität verzichtbar sind, die EU ohnehin nicht so viele Grundpfeiler braucht und der heimische Arbeitsmarkt für die jetzt schon Einheimischen da ist und nicht für Neuzuwanderer.

Bundeskanzler Christian Kern nannte im vergangenen September in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ als eine der wichtigsten Fragen: „Wie schaffen wir mehr Wachstum und Arbeitsplätze, von denen die Europäerinnen und Europäer auch gut leben können?“ Jetzt kennen wir die Antwort: Jede Regierung kümmert sich um ihren heimischen Arbeitsmarkt, indem sie alles tut, um neue, frei werdende Jobs für die eigenen Leute zu sichern. Nach wie vor könne sich ja „jeder EU-Bürger bei jedem Arbeitgeber in Österreich bewerben“, sagt Sozialminister Alois Stöger in einem „Standard“-Interview listig. So schlau wäre Marine Le Pen gern.

Dieser Artikel stammt aus dem profil Nr. 9 vom 27.2.2017. Das aktuelle profil können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur