Robert Treichler: Lizenz zum Freisprechen

Warum es zwar erschreckend, aber zulässig ist, Trump nicht des Amtes zu entheben.

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Das mächtigste demokratisch gewählte Staatsoberhaupt der Welt des Amtes zu entheben, darf keine leichte Übung sein und ist es auch nicht. Die Ankläger der Partei der Demokraten im Senat geben ihr Bestes, um die Öffentlichkeit und die republikanischen Abgeordneten davon zu überzeugen, dass US-Präsident Donald Trump abgesetzt werden muss. Sie haben Trumps Vorgehen gegenüber der Ukraine anhand von Zeugenaussagen dokumentiert. Er hat versucht, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj unter Druck zu setzen, damit dieser strafrechtliche Ermittlungen gegen Hunter Biden, den Sohn von Joe BidenTrumps möglichem Gegenkandidaten bei den Wahlen im November –, einleiten lässt.

Die Demokraten sehen Trumps Fehlverhalten als erwiesen an. Er habe „Machtmissbrauch“ begangen und zudem den Kongress bei der Untersuchung der Angelegenheit behindert. Die Republikaner hingegen machen bisher keine Anstalten, dieser Interpretation zu folgen. Sie wollen mit „nicht schuldig“ stimmen.

Begehen sie einen Justizirrtum? Handelt es sich um einen Skandal, eine parteipolitisch motivierte Fehlentscheidung, die Missachtung oder gar Pervertierung der amerikanischen Verfassung?

Das Impeachment-Verfahren ist ein Prozess, der einem Gerichtsverfahren ähnelt, sich jedoch in wichtigen Punkten davon unterscheidet: „Machtmissbrauch“, der Hauptanklagepunkt gegen Trump, ist kein strafrechtliches Delikt. Das Urteil fällen gewählte Politiker, und sie tun dies nicht nur auf Basis der Frage, ob ein Tatbestand erfüllt ist, sondern beziehen auch den Umstand mit ein, ob die Tat politisch schwer wiegt – eine Bewertung jenseits aller rechtlichen Kategorien.

Als Präzedenzfall dient unter anderem das Impeachment gegen Bill Clinton. Am 8. Februar 1999, unmittelbar vor der Abstimmung über dessen Amtsenthebung, wandte sich der Anwalt des Weißen Hauses an die Senatoren und erklärte, die wahre Frage, über die sie zu entscheiden hätten, lautete: „Würde es die Freiheiten des (amerikanischen; Anm.) Volkes in Gefahr bringen, den Präsidenten im Amt zu belassen?“ Die tatsächlich gestellte Schuldfrage, ob Clinton vor Gericht eine Falschaussage getätigt hatte, als er eine sexuelle Beziehung mit der Praktikantin Monica Lewinsky verneinte, war gewissermaßen das rechtliche Substrat. Es war völlig klar, Clinton hatte falsch ausgesagt. Dennoch stimmten alle demokratischen Senatoren auf die Frage nach dem Meineid mit „Nein“. Der Grund dafür: Sie befanden, dass die Verfehlung nicht schwerwiegend genug gewesen sei, um Clinton schuldig zu sprechen.

'Schuldig' oder 'nicht schuldig' bleibt beim Impeachment eine politische Ermessensfrage.

Die Bevölkerung sah das damals mehrheitlich genauso.

Im Impeachment-Verfahren geht es eben nicht nur darum, den Beweis einer Tathandlung zu führen, sondern auch darum, den Senatoren – und dem Volk! – klarzumachen, dass der Präsident damit ihr Vertrauen missbraucht und endgültig verloren hat. Das gelang bei Clinton nicht. Seine Zustimmungswerte sanken damals von 71 auf immer noch ansehnliche 63 Prozent. Bei Präsident Richard Nixon hingegen stieg im August 1974 der Wert derer, die ihn des Amtes enthoben sehen wollten, auf 57 Prozent, noch ehe das Verfahren begonnen hatte. Clinton blieb, Nixon trat zurück.

Trump des Amtes zu entheben, befürworten in Umfragen knapp weniger als 50 Prozent der Amerikaner. Das verschafft den republikanischen Senatoren die Möglichkeit, trotz erdrückender Beweise für Trumps Fehlverhalten mit „nicht schuldig“ zu stimmen. Gelänge es den Demokraten, der Bevölkerung klarzumachen, wie folgenschwer Trumps Agieren war, würde dies auch die republikanischen Senatoren zwingen, ihre Unterstützung für den Präsidenten zu revidieren.

Warum haben das die Demokraten bisher nicht geschafft? Trump hat zweifellos den schamlosen Versuch unternommen, sich mithilfe seiner Amtsgewalt einen Vorteil gegenüber dem politischen Mitbewerber zu verschaffen. Was, wenn nicht genau das, sollte ein Machtmissbrauch sein?

Man kann nur auf Basis der Argumente von Trumps Verteidigern mutmaßen, was rund die Hälfte der Bürger vor einer Verurteilung Trumps zurückschrecken lässt: Trump hat nicht erreicht, was er wollte. Die ukrainische Justiz hat keine Ermittlungen gegen Hunter Biden eingeleitet. Die von Trump zurückgehaltene Militärhilfe an die Ukraine wurde – verspätet, aber doch – gewährt. Präsident Selenskyj hat öffentlich erklärt, er habe sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt.

Man kann es so zusammenfassen: Trump hat versucht, seine Macht zu missbrauchen, er blieb dabei jedoch erfolglos. Vor einem ordentlichen Gericht wird der Versuch eines Verbrechens bestraft, eine politische Beurteilung kann anders ausfallen.

Was Trump – erwiesenermaßen – getan hat, ist empörend, es erfüllt alle Kriterien für Machtmissbrauch, und es rechtfertigt ein Impeachment. Doch die Entscheidung „schuldig“ oder „nicht schuldig“ bleibt in diesem Verfahren eine politische Ermessensfrage. Die halbe Bevölkerung und etwa die Hälfte der Senatoren halten es für vertretbar, Trump im Amt zu lassen. Das ist erschreckend. Aber es ist zulässig.

[email protected] Twitter: @robtreichler

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur