Robert Treichler: Die Mehrheitsbevölkerung

Wir erliegen der Versuchung der Diskriminierung. Aber wir haben auch eine Stärke. Noch.

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Der Begriff ist anrüchig, vor allem, wenn er von einem Mitglied der dominanten Gruppe verwendet wird: Mehrheitsbevölkerung. Er graviert die Trennlinie dort ein, wo es oft sinnvoll wäre, sie zu verwischen: zwischen denen, die schon seit Generationen hier leben, und denen, die gerade erst angekommen sind. Zwischen denen, die für sich in Anspruch nehmen, Kultur, Wohlstand und Werte zu repräsentieren, und denen, die beweisen sollen, dass sie der Teilnahme daran fähig und würdig sind.

Wir, die Mehrheitsbevölkerung, geraten leicht in Versuchung, unsere Machtposition zu missbrauchen. Das sollten wir uns vor Augen führen, auch wenn das nicht bedeutet, dass jeder Vorwurf an unsere Adresse gerechtfertigt ist.

Ein Beispiel, das eben vor Gericht aufgearbeitet wird, lehrt uns, wo unsere Schwächen liegen. Und, das ist das Versöhnliche, es beweist auch unsere größte Stärke. Der Fall spielt in Frankreich, aber er könnte sich wohl in jedem der reicheren europäischen Länder zugetragen haben.

Eine scheinbar­ ­entrechtete Minderheit siegt gegen ein Staatsunternehmen.

Das staatliche Eisenbahnunternehmen SNCF benötigte in den 1970er-Jahren billige, verlässliche Arbeiter. Es war die Zeit der „Trente Glorieuses“, im deutschsprachigen Raum „Wirtschaftswunderjahre“ genannt. Die SNCF wurde in Marokko fündig. An die 2000 Männer aus dem ehemaligen französischen Protektorat wurden nach der Überprüfung ihrer Französischkenntnisse und ihrer körperlichen Eignung nach Frankreich gebracht und erhielten dort Arbeitsverträge – allerdings nicht dieselben wie ihre einheimischen Arbeitskollegen, die den Status des regulären „Cheminot“, des Eisenbahners, hatten, sondern nur einen „Gastarbeitervertrag“.

Die Unterschiede waren gravierend: Die ausländischen Arbeiter zahlten in eine andere Krankenversicherung ein, hatten ein anderes Pensionsantrittsalter und eine andere Pensionshöhe – alles zu ihren Ungunsten natürlich. Zudem schufteten die Marokkaner auch sonntags und an christlichen Feiertagen. Doch der Aufstieg in der Hierarchie des Unternehmens blieb ihnen verwehrt.

Viele der Männer, die man „Chibanis“ nennt (das heißt auf Arabisch „die Weißhaarigen“), sind heute im Ruhestand; manche arbeiten noch. Es sind alte Männer, die nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit haben, ihr ganzes Arbeitsleben lang betrogen worden zu sein: von der SNCF, von Frankreich, von der Mehrheitsgesellschaft.

Schließlich taten sich die Chibanis zusammen, gründeten einen Verein und gingen vor Gericht. Es begann ein langer, beschwerlicher Rechtsstreit mit der SNCF, aber was war das schon, verglichen mit Jahrzehnten der Kränkung? Am Mittwoch vergangener Woche, zwölf Jahre nach Einbringen der ersten Klage, verkündete das Berufungsgericht das Urteil: Die SNCF ist der Diskriminierung der 848 Kläger schuldig. Die Summe, die ihnen das Arbeitsgericht in erster Instanz zugesprochen hatte, betrug 170 Millionen Euro. In zweiter Instanz ging es um 628 Millionen. Die endgültige Summe steht noch nicht fest. Die SNCF ließ verlautbaren, sie nehme das Urteil zur Kenntnis, werde die einzelnen Fälle studieren und behalte sich einen Antrag auf Revision beim Kassationsgerichtshof vor.

Die scheinbar entrechtete Minderheit der Gastarbeiter hat gegen das Staatsunternehmen gesiegt und ihre Rechte gegenüber der Mehrheitsbevölkerung behauptet. Spät, aber wirkungsvoll.

Schlimm genug, dass die SNCF ihre Mitarbeiter ausbeutete, weil es opportun erschien. Schlimm genug, dass die Französische Republik damit gegen das seinerzeit geschlossene Abkommen mit Marokko verstieß, in dem die „Gleichheit der Rechte und der Behandlung“ mit einheimischen Arbeitern garantiert wurde. Schlimmer noch ist wohl, dass die SNCF nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch in Berufung ging, anstatt einzugestehen, dass von einer Gleichbehandlung nie die Rede sein konnte, und die Geschädigten um Entschuldigung zu bitten.

Die Schwäche der Mehrheitsgesellschaft besteht darin, der Versuchung zu erliegen, die Zugewanderten auszunutzen. Dies so allgemein zu formulieren, ist keine übertriebene Verallgemeinerung und keine Rechtfertigung des Einzelfalls. Wir müssen uns der Gefahr bewusst sein.

Doch im Fall der Chibanis wird auch eine Stärke offenbar, die unsere Gesellschaft auszeichnet. In allen Weltgegenden werden zugewanderte Minderheiten von der Mehrheitsgesellschaft ausgebeutet. In demokratischen Rechtstaaten jedoch haben sie das verbriefte Recht auf Gleichbehandlung. Das heißt nicht, dass sie nicht diskriminiert würden, und auch nicht, dass die Wiedergutmachung gewiss ist. Viele der Chibanis sind verstorben, ehe sie Recht bekamen. Aber das Prinzip bleibt intakt, die Diskriminierung kann auf dem Rechtsweg erfolgreich bekämpft werden.

Wenn dieses Prinzip gebrochen wird, wenn die Ungleichheit per Gesetz legitimiert wird und der Rechtsweg abgeschnitten ist, dann haben wir jeglichen Anspruch verloren, auf unsere Werte zu pochen und auf unsere Errungenschaften stolz zu sein.

Glückwunsch den Chibanis: Ihr seid jetzt echte Cheminots und nicht länger Bahnarbeiter zweiter Klasse!

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur