Komm schon, Brüssel!
Ganze 30 Minuten sprach Julia Przyłębska. Am Ende kam die Vorsitzende des polnischen Verfassungstribunals und enge Vertraute des PiS-Gründers Jarosław Kaczyński zu dem Schluss, dass zentrale Bestimmungen der EU-Verträge „nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar“ wären. Damit ist eine politische Bombe hochgegangen. Es geht um nicht weniger als Polens Zukunft in der EU.
Sobald das Urteil veröffentlicht wird, sind in Polen einige EU-Gesetze verfassungswidrig. Konkret geht es um Regelungen, die im Widerspruch mit Polens umstrittener Justizreform stehen. Die Regierungspartei PiS untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz seit Jahren. Mit der Reform hat sie auch die Richterinnen und Richter des Verfassungstribunals auf Linie gebracht. Den Wunsch der regierenden PiS haben sie jedenfalls erfüllt.
Die EU befasst sich schon lange mit der Frage, wie Staaten, die ihre Demokratien abbauen, bestraft werden können. Mit der „nuklearen Option“, dem Verfahren nach Artikel 7, kann Ländern theoretisch sogar das Stimmrecht entzogen werden. In der Praxis kommt es dazu allerdings nicht, weil es dafür die Zustimmung aller anderen braucht – und Warschau und Budapest einander gegenseitig decken.
Deshalb hat sich die EU vergangenes Jahr auf den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus geeinigt. Damit kann Brüssel Mitgliedstaaten, die ihre Demokratie abbauen, den Geldhahn zudrehen. Die Länder, die für Sanktionen gegen Polen stimmen würden, werden immer mehr. Auch Bundeskanzler Alexander Schallenberg scheint bereit, solche mitzutragen. Nur: Der Mechanismus ist noch immer nicht implementiert. Polen und Ungarn haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dagegen geklagt – und die EU-Kommission will die Entscheidung abwarten, bevor sie das Werkzeug einsetzt. Geschehen wird das frühestens Ende des Jahres.
Dieses Zögern Brüssels lässt sich angesichts des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts nicht mehr rechtfertigen. Mit seiner Entscheidung hat Warschau nicht nur gezeigt, was es von Europas höchstem Gericht hält (nicht viel), sondern gleichsam den ersten Schritt zum EU-Austritt gesetzt – auch wenn Polen überhaupt kein Interesse am „Polexit“ haben kann. Zuletzt erhielt Warschau jährlich 12 Milliarden Euro aus den Fördertöpfen der EU, und in kaum einem anderen Land ist die Zustimmung zur EU so hoch.
Nur: Wer sich nicht an die Regeln hält, ist schon mit einem Bein draußen. EU-Recht, so sehen es die Verträge vor, steht über nationalem Recht. Die gemeinsamen Verträge der EU sind der Kitt, der die Nationalstaaten zusammenhält. Sie regeln alles – vom Binnenmarkt über Menschenrechte bis hin zur Gewaltenteilung. Der EuGH ist die letzte Instanz, an seine Urteile müssen sich alle halten.
Die Autorität des EuGH wird nicht nur in Polen und Ungarn infrage gestellt. In Frankreich hat ausgerechnet Michel Barnier gefordert, dass in Migrationsfragen die nationale Souveränität über der europäischen Justiz stehen soll. Barnier, zuletzt Sonderberater von Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Brexit-Chefverhandler der EU, will nächster Präsident Frankreichs werden.
Die Debatte ist gefährlich. Zu Ende gedacht, könnte sich jeder Staat herauspicken, welche Regeln er lieber nicht befolgen will.
Wie reagiert die EU? Zuletzt hat Brüssel die 36 Milliarden Euro an Hilfsgeldern für Polen aus dem Corona-Fonds eingefroren – ohne dabei den Rechtsstaatsmechanismus anzuwenden. Rechtlich begibt sich Brüssel damit auf dünnes Eis: Polen könnte dagegen klagen. Mit dem Abweichen vom eigenen Prozedere muss sich die EU-Kommission außerdem vorwerfen lassen, ausgerechnet bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit politisch vorzugehen – und damit quasi Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
Polen agiere wie der Bully am Schulhof, heißt es aus Diplomatenkreisen. Finanzielle Strafen würden nicht reichen, Polen bleibe dann immer noch die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen zu blockieren und etwa die EU-Klimaziele zu sabotieren. Nötig sei ein Schulterschluss zwischen den anderen Mitgliedstaaten. Sie könnten Polen bei jeder Gelegenheit überstimmen und die Anliegen Warschaus nicht mehr ernst nehmen, damit die PiS inhaltlich blutet. In Kombination mit finanziellen Sanktionen könnte das einiges in Bewegung setzen.
Dass die EU nicht auf Sanktionswerkzeug zurückgreift, das sie bereits beschlossen hat, liegt an von der Leyen. Die Kommissionschefin agiert äußerst vorsichtig, für einen Kampf im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist sie nicht die Richtige. Sie will offenbar Druck aus der Sache nehmen, erreicht damit jedoch das Gegenteil: Das EU-Parlament will jetzt die Kommission klagen, weil sie den Rechtsstaatsmechanismus immer noch nicht implementiert hat.
Die Klage, die Brüssel bisher davon abhielt – jene Polens und Ungarns vor dem EuGH – entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Warschau ruft damit ausgerechnet jenen Gerichtshof an, dessen Autorität es infrage stellt. Für einen Sieg im Kampf gegen Brüssel würde sich Polens Regierung also durchaus des EuGH bedienen – zumindest, sofern er das „richtige“ Urteil fällt.