Leitartikel

Stefan Melichar & Michael Nikbakhsh: Besitzstörung

Ein Sektionschef und ein Verfassungsrichter lästern über die Justiz – ist das „privat“? Warum wir Chats zwischen Christian Pilnacek und Wolfgang Brandstetter veröffentlicht haben.

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Was ist „privat“ – und was ist es nicht? Wo enden schutzwürdige Interessen und wo setzt das überwiegende öffentliche Interesse ein? Als Journalistinnen und Journalisten stehen wir eigentlich so gut wie jeden Tag vor diesen Fragen – angeregte Debatten mit profil-Anwalt Hubert Simon inklusive.

Sind Chats zwischen zwei Menschen „privat“? Das kommt auf die Menschen, den Inhalt und den Kontext an. Hier: ein Verfassungsrichter, vormals ÖVP-Justizminister und kurz auch Vizekanzler der Republik Österreich. Da: ein Sektionschef im Justizministerium, vormals Generalsekretär desselben. Sie unterhalten sich über das Justizsystem im Allgemeinen, den Verfassungsgerichtshof und dessen geheime (!) Abstimmungen im Besonderen, der Sektionschef verspottet Verfassungsrichterinnen und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ist das „privat“?

Wir haben uns – wie andere Medien auch – vergangene Woche dazu entschlossen, zentrale Passagen der WhatsApp-Chats zwischen Wolfgang Brandstetter und Christian Pilnacek zu veröffentlichen. Weil die Öffentlichkeit nach unserer festen Überzeugung das Recht hat, zu erfahren, was ranghohe Vertreter des Justizapparats von ebendiesem halten. Es ist nicht „privat“, wenn Sektionschef Pilnacek am 6. Juni 2019 schreibt, die WKStA sei ein „Problem“ und Verfassungsrichter Brandstetter repliziert: „So ist es.“ Nachsatz: „Und der jetzige Ressortchef wird es wohl nicht lösen.“ (Justizminister war zu diesem Zeitpunkt Clemens Jabloner).

Es ist auch nicht „privat“, wenn Brandstetter seine Höchstrichterkollegen am 11. Dezember 2020 als unfähig darstellt, VfGH-Entscheidungen zu Kopftuchverbot und Sterbehilfe kritisiert und Pilnacek überhaupt meint, „einen (sic!) vom VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat kann man nicht mehr dienen“.

Vergangenen Freitag legitimierten die Präsidentin und Präsidenten der vier Oberlandesgerichte Österreichs die Chat-Veröffentlichung gleichsam von Amts wegen. In einer beispiellosen Presseaussendung distanzierten sich Katharina Lehmayer (Linz), Manfred Scaria (Graz), Klaus Schröder (Innsbruck) und Gerhard Jelinek (Wien) „nachdrücklich von jeder Art der Herabwürdigung, Beschimpfung und Schmähung des Verfassungsgerichtshofs, seiner Mitglieder und seiner Entscheidungen“.

Und sie erinnerten an den Diensteid, Verfassung und Gesetz zu achten. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter sagte gegenüber Ö1 am Freitag, er sei beim Lesen der Chats „erschrocken und bestürzt“ gewesen.

Bereits am Donnerstagabend hatte Brandstetter die Konsequenzen aus dem Desaster gezogen und seine Demission als VfGH-Richter eingereicht, er scheidet mit 1. Juli aus. In einer knappen Stellungnahme griff Brandstetter die Veröffentlichungen an: „Es tut dem Land nicht gut, wenn öffentlich mit Gift und Galle Menschen in öffentlichen Funktionen angegriffen und angepatzt werden. Ein privates Gespräch unter Freunden und öffentliche Äußerungen sind gänzlich verschiedene Dinge.“ Natürlich sind das gänzlich verschiedene Dinge. Und doch ist nicht alles, was ein Gespräch unter Freunden ist, darob auch gleich „privat“. Nicht, wenn es sich um hohe Vertreter der Justiz handelt, nicht, wenn diese Vertreter rechtsstaatliche Institutionen  herabwürdigen.

Wir sind übrigens auch keine Paparazzi; vielmehr schließen wir mit einem wunderbaren Aphorismus: Worte sind die Kleider der Gedanken.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ).

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.