Elisabeth von Österreich wurde am 24. April 1854 mit ihrem Cousin Franz Joseph I. verheiratet. Die Braut war 16, der Bräutigam 24 Jahre alt. Wenn es nach Schwarz-Rot-Pink geht, ist eine derartige Hochzeit bald nicht mehr möglich. (Am Bild: Kaiser Franz (Karlheinz Böhm) und Sissi (Romy Schneider) im Film „Sissi – Die junge Kaiserin“.)
Morgenpost

Tu felix Austria warte, bis du volljährig bist!

Derzeit können Minderjährige noch mit der Zustimmung ihrer Eltern heiraten. Die neue Regierung will das verbieten.
Eva Sager

Von Eva Sager

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Bei den Habsurgern hat es geheißen: „Tu felix Austria nube“. Ins lebendige übersetzt: „Du, glückliches Österreich, heirate.“ Wirklich zeitgeistig ist das spätestens seit Schwarz-Grün nicht mehr. Schon die frühere Regierung hat sich in ihrem Programm vorgenommen, die Sondergenehmigung zu streichen, die eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn die Eltern zustimmen. Gekommen ist es dazu am Ende nie, ÖVP und Grüne geben sich dafür wechselseitig die Schuld.

Im schwarz-rot-pinken Regierungsprogramm, Kapitel Justiz und Rechtsstaat, steht es nun wieder drinnen: „Erhöhung des gesetzlichen Alters der Eheschließung von 16 (bei Zustimmung der gesetzlichen Vertretung/des Gerichts) auf 18 Jahre.“ Abseits davon sollen Cousins und Cousinen nicht mehr getraut werden dürfen. Im Standesamt möchte man das Brautpaar deutlicher über die rechtlichen Folgen einer Ehe aufgeklärt wissen. Geht der Bund für die Ewigkeit doch vorzeitig in die Brüche, dürfte, zumindest wenn man der frisch angelobten Regierung folgt, bald ein reformiertes Scheidungsrecht wirksam werden – unter anderem will man dabei auch das Unterhaltsrecht reformieren, sodass dafür weniger relevant ist, wegen wem der Ehevertrag aufgelöst wurde („Verschulderprinzip“). Das dürfte vor allem den schlechter verdienenden Teil des Ehepaares schützen – bei heterosexuellen Beziehungen ist das in Österreich in der Regel immer noch die Frau.

Momentan gilt: Wer 18 Jahre alt und entscheidungsfähig ist, darf heiraten. Jugendliche, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen eine Ehefähigkeitserklärung, für jene müssen sie „reif für diese Ehe erscheinen“ und jemanden Volljährigen heiraten wollen, außerdem müssen die Obsorgeberechtigten einwilligen.

Im internationalen Vergleich ist Österreich hier also ein wenig im Habsburger „Tu felix Austria nube“-Zeitalter hängengeblieben. Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen ist eine Kinderehe eine formale Eheschließung, bei der mindestens ein Teil des Paares unter 18 Jahre alt ist. Deutschland verabschiedete schon 2017 ein Gesetz, das das Mindestheiratsalter ohne Ausnahmen auf 18 Jahre festlegte. Die österreichische Bundesjugendvertretung fordert in ihrem Positionspapier seit geraumer Zeit eine „generelle Festsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre, ohne die Ausnahme einer Heirat ab 16 mit einer Ehemündigkeitserklärung, um Zwangsheirat und Kinderehen vorzubeugen.“

Tendenziell gehen die Zahlen der Hochzeiten, bei denen ein Teil noch nicht volljährig ist, zurück. Das sagt zumindest eine Sonderauswertung der Statistik Austria, die profil vorliegt. Waren es 2015 noch 45 Ehen, bei denen eine Partner:in unter 18 Jahren alt war, sind es 2023 nur noch zehn. Minderjährig sind in den Konstellationen vorrangig Mädchen, überhaupt heiraten in der Regel ältere Männer jugendliche Frauen. Im Jahr 2022 wurden beispielsweise 14 Frauen unter 18 getraut, minderjährige Ehemänner gab es dagegen keine.  

ÖVP, SPÖ und Neos wollen sich dieser Situation nun annehmen. Ob es dieses Mal klappt, wird sich zeigen. Ein angepasster Slogan könnte jedenfalls lauten: „Tu felix Austria warte, bis du volljährig bist!“

Mitarbeit: Max Miller

Eva Sager

Eva Sager

seit November 2023 im Digitalteam. Schreibt über Kultur, Gesellschaft und Gegenwart.