Plastikpfand und Mehrwegquote
Morgenpost

Neue Rechte und Pflichten: Was sich 2025 in Österreich ändert

Energie und Sprit werden teurer, für Dosen kommt ein Pfand, aber ab 2025 gibt es auch neue Bürgerrechte. Ein Ausblick, welche Gesetze das Leben leichter und schwerer machen.

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Die türkis-grüne Regierung wurde zwar im September  abgewählt, einige ihrer Beschlüsse entfalten aber erst ab 2025 ihre Wirkung. Betroffen sind davon unter anderem alle, die einen Verbrenner fahren, die einen Würstelstand betreiben, die gerne Dosenbier trinken, die ein Kleinunternehmen haben und die von einer Behörde etwas wissen wollen. 

1. Die Energiekosten steigen

Die Netzkosten für Strom und Gas steigen ab 1. Jänner 2025. Hauptgrund dafür ist, dass das Netz von weniger Menschen genutzt wird. Somit teilen sich dessen Erhaltungskosten auf weniger Personen auf, unabhängig von der Intensität der Netznutzung. Im Durchschnitt werden die Stromnetzentgelte um 23 Prozent steigen, die Gasnetzentgelte um rund 17 Prozent. 

Die Arbeiterkammer rechnet mit einem jährlichen Anstieg der Energiekosten um rund 180 Euro im Vergleich zum Vorjahr – unabhängig vom jeweiligen Tarif. Die steigenden Netzkosten werden im Schnitt zu rund 70 Euro an Mehrkosten pro Haushalt führen. 

2. Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Für jede Plastikflasche und Getränkedose sind ab 1. Jänner 25 Cent Pfand zu bezahlen. Das betrifft alle Gebinde mit einer Füllmenge zwischen 100 Millilitern und drei Litern Flüssigkeit. Überall, wo die gekennzeichneten Behälter verkauft werden, müssen sie auch zurückgenommen werden. Das trifft also auch Würstelstände und kleine Supermärkte.

3. Geld und Verwaltung

Für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer wird die Umsatzsteuer-Grenze erhöht: Ab 2025 sind sie erst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 55.000 Euro pro Kopf übersteigen. 

Ab 9. Jänner können Echtzeit-Überweisungen ohne Mehrkosten europaweit empfangen werden, ab 9. Oktober muss auch das Versenden möglich sein. Beides darf keine Mehrkosten verursachen und muss rund um die Uhr 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen.

Immobilienkredite werden wieder leistbarer, die KIM-Verordnung läuft Mitte 2024 aus. Bei Kreditaufnahme müssen dann keine Eigenmittel in der Höhe von 20 Prozent vorhanden sein, und die Rückzahlungsrate kann über 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens liegen. Ursprünglich war die Verordnung dazu gedacht, Kreditnehmer vor Überschuldung und Institute vor Kreditausfällen zu schützen. Mit der Abschaffung hoffen Branchenkenner auf eine Belebung der Bauwirtschaft. Die Finanzmarktaufsicht steht dem Ende der KIM-Verordnung skeptisch gegenüber und sieht weiterhin ein hohes Risiko an Zahlungsausfällen. 

Ab Herbst 2025 wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline verpflichtend. Zukünftig sollen auch Live-Chat und Video-Termine möglich sein.

4. (Zahn)Arzt

Ab 2025 wird der Besuch beim Zahnarzt nicht nur (eventuell) schmerzhaft, sondern auch teuer. Ab 1. Jänner werden quecksilberhaltige Amalgam-Zahnfüllungen EU-weit verboten. Aktuell gibt es keine Alternative, die von der Zahnärztekammer akzeptiert wird. Somit werden Zahnfüllungen ab Jahreswechsel privat zu zahlen sein - ausgenommen ist Vorarlberg, hier gibt es ein eigenes Abrechnungs-Abkommen zwischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse.

5. Transport: Kilometergeld wird angepasst, CO2-Bepreisung steigt

Ab 2025 beträgt das Kilometergeld für alle Verkehrsmittel 50 Cent pro Kilometer (bisher waren es 42 Cent). Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird auf 30 Euro erhöht, das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsreisen beträgt ab 1. Jänner 17 Euro. 

Die CO2-Bepreisung erhöht sich auf 55 Euro pro Tonne. Der Preis für einen Liter Diesel wird um drei Cent steigen, für Eurosuper 95 werden es rund zwei Cent sein. 

Wer für Dienstreisen mit dem öffentlichen Verkehr eine privat gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nutzt, dem oder der kann der Arbeitgeber ab 2025 steuerfrei einen Beförderungszuschuss ausbezahlen. Das hängt von der Zahl der Kilometer ab, Strecken bis 50 Kilometern werden mit 0,50 Euro pro Kilometer gefördert, die nächsten 250 Kilometer mit 0,20 € pro Kilometer und alle weiteren Kilometer mit 10 Cent. Insgesamt können so maximal 109 Euro ausbezahlt werden. 

6. Mehr Informationsrechte?

In Zukunft wird die Beschlagnahmung von Datenträgern auf Basis einer gerichtlichen Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Ausnahmen gibt es, wenn Gefahr im Verzug ist oder die Daten verfallen. 

Neu ist auch, dass Beschuldigte und Opfer zu jedem Zeitpunkt der Strafverfolgung Akteneinsicht nehmen können. Ab 2025 können Beschuldigte eine Trennung von Verfahren beantragen, Opfer können wiederum gegen eine Anzeigerücklegung vorgehen. Die Höchstermittlungsdauer wird von drei auf zwei Jahren gesenkt - sie kann aber verlängert werden. 

Am 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft treten, somit wird die Amtsverschwiegenheit abgeschafft. Staatliches Handeln soll dadurch transparenter werden, Zugang zu Informationen aus der Verwaltung wird somit zum Grundrecht. 

Sie sehen also: Es wird nicht alles schlecht im kommenden Jahr - auch wenn die Konjunkturprognosen noch Luft nach oben haben.

Franziska Schwarz

Franziska Schwarz

Seit Dezember 2024 im Digitalteam.