NÖ-Coronafonds: schwammige Richtlinien, intransparente Vereine
Für Udo Landbauer (FPÖ), Landeshauptfrau-Stellvertreter in Niederösterreich, war es ein Leuchtturmprojekt zum Regierungsantritt 2023: der COVID-Hilfsfonds. Als „Wiedergutmachung” und Beitrag zur transparenten „Aufarbeitung“ der Pandemie-Maßnahmen gedacht, sollte der Fonds Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die durch Corona-Regelungen zu Unrecht bestraft oder anderweitig beeinträchtigt worden wären.
Neben der Rückzahlung von Strafgeldern und der Erstattung von Arztrechnungen sahen die Förderrichtlinien auch Subventionen für Vereine vor – konkret für jene, die sich für Menschen mit angeblichen Impfschäden oder gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Covid-Erkrankung einsetzen. Insgesamt stellte die schwarz-blaue Landesregierung dafür 31,3 Millionen Euro bereit. Ein Betrag, den der Rechnungshof nun deutlich infrage stellt.
Denn bislang wurden aus dem Fonds lediglich rund vier Millionen Euro ausgezahlt. Die Prüfer kritisieren nicht nur die geringe Abrufquote, sondern auch die mangelnde Grundlage: Zwar habe der Landtag eine Dotierung in Höhe von 1,3 Millionen Euro beschlossen – aus Einnahmen von Covid-Strafverfügungen. Warum die Landesregierung den Fonds jedoch auf mehr als 31 Millionen aufstockte, sei „nicht nachvollziehbar dokumentiert“ worden. Eine systematische Bedarfserhebung habe vorab offenbar nicht stattgefunden.
Auch inhaltlich hagelt es Kritik. Die elf definierten Fördertatbestände – darunter etwa „Impfbeeinträchtigungen“ – seien unpräzise formuliert, was zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten bei den Behörden geführt habe. Die mangelnde Trennschärfe habe zudem eine saubere Abgrenzung zwischen berechtigten und zweifelhaften Ansuchen erschwert. Besonders kritisch sieht der Rechnungshof die Möglichkeit, auch rechtmäßig verhängte Verwaltungsstrafen zu erstatten. Das sende ein „rechtspolitisch problematisches Signal“ aus – und könne dazu beitragen, rechtswidriges Verhalten im Nachhinein zu legitimieren.
Mehrfachförderungen durch Vereinskonstruktionen
Ein weiteres zentrales Problem: die Förderung von Vereinsprojekten. Laut dem Rechnungshof konnten einzelne Personen über mehrere, eigens gegründete Vereine mehrfach Fördermittel lukrieren. Ein besonders drastisches Beispiel: Eine Einzelperson gründete nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien gleich 25 Vereine in Niederösterreich – jeweils mit sich selbst als Obmann – und stellte für jeden einzelnen Förderanträge. Gemeint ist der Maßnahmenkritiker und Impfgegner Martin Rutter.
Damit greift der Rechnungshof eine profil-Enthüllung auf: profil berichtete bereits im April des Vorjahres über die Förderzusage an Martin Rutter, der landesweit Vortragsveranstaltungen abhielt. Auf der Rednerliste: ein „Impfschäden-erfahrener Arzt“ und ein „engagierter Rechtsanwalt“. Eine Vorgangsweise, die der Rechnungshof nun auch bemängelt: „Die Vereine gaben als größten Kostenposten jeweils 3.500 EUR für Honorare für Vortragende und ‚Verwaltungs- und Organisationsaufgaben‘ an. Die Förderanträge für alle fünf Vereine waren ident, die Projektbeschreibungen waren wortgleich.“ Das Fehlen von Kriterien habe dazu geführt, dass Veranstaltungen gefördert wurden, die später öffentlich in die Kritik gerieten.
Der freiheitliche Landesparteisekretär Alexander Murlasits lobt in einer Aussendung, dass „in Ermangelung valider Vergleichszahlen, ausreichend Mittel vorhanden waren“, auf die deutlichen Kritikpunkte des Berichts ging Murlasits nicht ein.
Lob fand der Rechnungshof immerhin in der „effizienten Abwicklung“ der Förderung.