Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt Alarm wegen Rückschritten im Kampf gegen sexuell übertragbare Krankheiten.
Morgenpost

Über ORF-Beiträge und Klimawandel-Verharmloser

Ein Klimawandel-Verharmloser hat Beschwerde wegen eines profil-Faktenchecks in ORF 3 eingereicht. Jene wurde nun abgelehnt, weil der Beschwerdeführer keinen ORF-Beitrag zahlt.
Eva  Sager

Von Eva Sager

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Wie viele Geschichten in den letzten Jahren beginnt auch diese hier mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Im Dezember haben meine Kolleg:innen Lena Leibetseder und Jakob Winter nämlich einen Faktencheck zum „WHO-Pandemievertrag“ gemacht. Die Plattform tkp.at, ein selbsternannter „Blog für Science und Politik“, hat damals behauptet, durch ihn würde die WHO Kontrolle über den Viehbestand und die Lebensmittelversorgung bekommen. Außerdem befürchtete man, dass der Pandemievertrag der WHO „praktisch die Befugnisse eine Weltregierung“ einräume und sie „alle Schutzmechanismen wie Grund- und Menschenrechte außer Kraft“ setzen könne. profil stufte beide Aussagen als falsch ein, auch in der Sendung „Fakten mit profil“ auf ORF III.

Bernhard Strehl, einem gern gesehenen Redner auf MFG-Veranstaltungen und Klimawandel-Verharmloser-Konferenzen, hat das offenbar nicht gefallen. Er reichte bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Beschwerde ein, behauptete vorrangig Verstöße gegen den Programmauftrag und das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes.

Jene wurde nun aus formellen Gründen zurückgewiesen. Beschwerdeführer Strehl hat nämlich gar keine Beschwerdelegitimation. Eine Rückfrage der KommAustria bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat ergeben, dass Strehl für seinen Hauptwohnsitz keinen ORF-Beitrag bezahlt. Zwar lebt er mit einer Person im Haushalt, auf die eine aktive OBS-Meldung lautet; die für die Beschwerdelegitimation maßgebliche Bestimmung des ORF-Gesetzes verlangt jedoch, dass der Beschwerdeführer selbst den ORF-Beitrag entrichtet.

Gleiches gilt nebenbei auch für eine Beschwerde, die Strehl gegen eine Sendung, in der die sogenannte „Kleine Eiszeit“ thematisiert worden war, eingebracht hat. Er hat nun die Möglichkeit, die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen. Unseren Faktencheck können Sie derweil hier nachlesen. 

Eva  Sager

Eva Sager

seit November 2023 im Digitalteam. Schreibt über Gesellschaft und Gegenwart.