Bataclan-Mittäter: Knalleffekt im Fall Abid T.

Angeblicher Bataclan-Mittäter wegen fehlenden Tatverdachts freigelassen und gleich darauf in Schubhaft genommen.

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Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe (18/23) berichtet, nahm vergangene Woche einer der spektakulärsten Terrorprozesse Österreichs gleich zweimal eine überraschende Wendung. Der als Terrorhelfer verurteilte Abid T. wurde am Freitag zunächst überraschend auf freien Fuß gesetzt – und gleich darauf in Schubhaft genommen.

Abid T. war 2016 auf Betreiben Österreichs in Belgien verhaftet worden. Das Salzburger Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) legte ihm zur Last, 2015 in einer Salzburger Flüchtlingsunterkunft ein für die Pariser Bataclan-Anschläge vorgesehenes Terrorkommando des „Islamischen Staats“ (IS) „logistisch und psychologisch“ unterstützt zu haben. Ein Salzburger Gericht sah das als erwiesen an und verurteilte den Marokkaner im Herbst 2017 zu sechs Jahren Haft.

Anwalt: „Unrechtmäßige Freiheitsberaubung“

Mitte Mai hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen T. wieder auf. Der Richter der Erstinstanz habe entlastende Aussagen ignoriert und Zeugen nicht zugelassen, lautete die Begründung. Noch vor der für kommenden Donnerstag anberaumten Neuverhandlung ließ die zuständige Richterin den Marokkaner schließlich frei. Sie sah aufgrund der Faktenlage keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn.

Dass T. gleich darauf in Schubhaft genommen wurde, sieht sein Anwalt Wolfgang Blaschitz als „unrechtmäßige Freiheitsberaubung“. Er will Beschwerde beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht einlegen. T. sei nicht freiwillig nach Österreich gekommen, sondern von den belgischen Behörden ausgeliefert worden.