BP-Wahl: Bisher nur zwei Bundeswahlen - teilweise - wiederholt

Nationalratswahlen 1970 und 1995 wurden in einzelnen Regionen wiederholt.

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Bisher mussten nur zwei Bundeswahlen - die Nationalratswahl von 1970 und jene von 1995 - jeweils in einzelnen Regionen wiederholt werden. In beiden Fällen hatte die FPÖ die Wiederholung beantragt, jedes Mal verlor die ÖVP ein Mandat.

Nach der NR-Wahl 1995 bat der Verfassungsgerichtshof die Gemeinde Donnerskirchen (Burgenland) und den Wahlsprengel 2 der Tiroler Gemeinde Reutte noch einmal zu den Urnen. In Reutte war eine prominente Politikerin, die ÖVP-Familienministerin Sonja Moser, Auslöserin der Wahlaufhebung. Denn sie hatte in ihrer Heimatgemeinde die Stimme abgegeben, obwohl sie dort nicht mehr wahlberechtigt war. In Donnerskirchen waren falsche Stimmzettel (die für einen anderen Regionalwahlkreis bestimmt waren) verwendet worden. Die FPÖ war nicht nur mit ihrer Anfechtung, sondern auch im Ergebnis erfolgreich: Sie bekam mit der Wiederholung ein Mandat zulasten der ÖVP dazu.

Teilweise Wahlwiederholung bereits 1970

Auch 1970 hatte die FPÖ die Wahl angefochten. Der VfGH ordnete die Wiederholung in drei Wiener Wahlkreisen (neun Bezirke) an - weil die NDP Unterschriften auf Unterstützungserklärungen gefälscht hatte, die sie für die Kandidatur brauchte. Sie bekam damals 850 Stimmen, der FPÖ fehlten nur 73 auf ein weiteres Mandat. Ein solches bekam jedoch nicht die FPÖ, sondern die SPÖ (auf Kosten der ÖVP), weil es für sie im Oktober noch viel besser lief als im März. Woraus Bruno Kreisky die Lehre zog - und die nächste Wahl schon ein Jahr später, im Oktober 1971, ausrief. Die Rechnung ging auf: Die SPÖ gewann erstmals in ihrer Geschichte die absolute Mehrheit. 1970 war sie zwar erstmals Erste geworden, aber es reichte noch nicht ganz für die Alleinregierung, nur für eine von der FPÖ unterstützte Minderheitsregierung.

1970 waren ziemlich viele Wahlberechtigte - zehn Prozent - von der Wiederholung betroffen, 1995/6 nur ein sehr kleiner Teil, nämlich etwas mehr als 2.000, das waren 0,04 Prozent der Wahlberechtigten. Aber auch das reichte, um das Wahlergebnis entscheidend - um ein Mandat - zu verändern. Der VfGH darf eine Wahl laut Verfassung auch nur dann aufheben, wenn die fehlerhaft zustande gekommenen bzw. ausgezählten Stimmen von entscheidendem Einfluss auf das Wahlergebnis sind.