BP-Wahlanfechtung: VfGH lädt 90 Zeugen

Die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Anfechtung der Hofburg-Wahl durch die FPÖ dauert länger als ursprünglich geplant: Denn der VfGH lädt nicht nur 50, sondern 90 Zeugen und wird deshalb nicht nur von Montag bis Mittwoch, sondern auch am Donnerstag noch öffentlich verhandeln.

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Nach heutigem Stand der Dinge werden die Zeugenbefragung am Mittwoch bis zu Mittag dauern; wie lange man am Donnerstag braucht, ist noch offen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag. Befragt werden Mitglieder von Bezirkswahlbehörden. Die FPÖ hat in ihrer Anfechtung angeführt, dass Wahlkarten am Montag nach der Stichwahl zu früh (also vor 9.00 Uhr) geöffnet bzw. teils auch ausgezählt wurden.

Am Montag, 20. Juni, wird VfGH-Präsident Gerhart Holzinger um 8.30 Uhr die Verhandlung mit Vorbemerkungen eröffnen. Dann wird zügig mit der Zeugenvernehmung begonnen. Für den ersten Tag sind Mitglieder der Bezirkswahlbehörden von Südoststeiermark, Innsbruck-Land, Villach-Stadt, Kitzbühel, Villach-Land und Schwaz geladen. Für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag stehen Landeck, Wien-Umgebung, Hermagor, Hollabrunn, Wolfsberg, Freistadt, Liezen, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Gänserndorf, Leibnitz, Völkermarkt und Reutte am Plan.

Bemühen um rasche Entscheidung

Befragt werden die Zeugen zunächst von den Verfassungsrichtern - alle 14 können sich zu Wort melden -, danach haben die Anwälte der beiden Hofburg-Bewerber Gelegenheit für Fragen. Alexander Van der Bellen (Grüne) wird von Maria Windhager vertreten, Norbert Hofer (FPÖ) von einem Anwalt aus der Kanzlei Böhmdorfer.

Mit einem Erkenntnis des VfGH am Donnerstag kann nicht gerechnet werden. Denn anders als bei einem Strafprozess gibt der VfGH üblicherweise seine Entscheidung nicht am Ende der Verhandlung bekannt. Die 14 Verfassungsrichter werden sich zu Beratungen zurückziehen und angesichts des geplanten Angelobungstermins 8. Juli um eine rasche Entscheidung bemühen.

Was die Berichterstattung betrifft, muss sich der VfGH an dieselben Regeln halten wie die Strafgerichte: Bild- und Tonaufnahmen sind nur kurz zu Beginn erlaubt - der bekannte "Kameraschwenk" -, aber während der Verhandlung darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Live-Tickern ist gestattet, wenn dadurch die Verhandlung nicht gestört wird.