Brettspiel „KHG“: Karl-Heinz Grasser blitzt mit Klage ab
Wie „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe (25/16) berichtet, ist der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit seiner Klage gegen Christian Felsenreich und Klaus Hofegger abgeblitzt. Die beiden haben das Brettspiel „KHG“ („Korrupte Haben Geld“) entwickelt und auf den Markt gebracht, worauf ihnen Grasser unter anderem „Verletzung seines Namens- und Persönlichkeitsrechtes“ vorwarf und das Spiel per Gerichtsbeschluss vom Markt nehmen lassen wollte.
Grasser geht in Berufung
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies Grassers Klage nun in erster Instanz ab. Laut der „profil“ vorliegenden (nicht rechtskräftigen) Entscheidung stellt die Ausgestaltung des Spiels „keinen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers“ dar. „Wenn man nun den Kerngehalt des gegenständlichen Spiels … betrachtet, ergibt sich lediglich, dass der Kläger als eine von 35 in den letzten Jahren in Österreich mit Korruption in Verbindung gebrachten Personen dargestellt wird. Wie … herausgearbeitet, ist dies jedoch im Hinblick auf die gesamte Vorgeschichte des Klägers jedenfalls zulässig und kann unabhängig davon, ob der Bezeichnung ,KHG‘ nun ein namensäquivalenter Kennzeichnungswert zuerkannt wird oder nicht, jedenfalls nicht als unerlaubter Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht des Klägers betrachtet werden“, so Richterin Marianne Kodek.
Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, geht in Berufung. „Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen falsch: KHG ist sehr wohl ein Name, das schreibt das Gericht ja selber“, erklärt Zöchbauer. „Die Bezeichnung des Spiels ist folglich ein unzulässiger Namensgebrauch.“