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BVT-Ausschuss: Parlaments-Security wurde 2016 vom Bundesheer ausgeschlossen

„Entorderung“ und „Sperrvermerk“ - Abwehramt des Bundesheeres hatte Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene.

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Der Fall eines Mitarbeiters des privaten Sicherheitsdienstleisters G4S, der ungeachtet seiner Verbindungen ins Neonazi-Milieu rund zehn Monate im Parlament als Security eingesetzt war, wirft immer mehr Fragen auf. Wie profil-Recherchen zeigen, war der Mann 2016, damals noch als Milizsoldat, ins Visier des Abwehramtes des Österreichischen Bundesheeres geraten und wegen seiner rechtsextremen Kontakte dauerhaft aus dem Milizdienst ausgeschlossen worden. Dessen ungeachtet konnte er ab Februar 2018 als Security im Parlament anheuern, ehe er ab September unter anderem auch für die laufenden Untersuchungsausschüsse zu den Causen BVT und Eurofighter abgestellt war.

Laut seinem Lebenslauf durchlief er als Unteroffiziersanwärter zwischen 2012 und 2013 beim Bundesheer den einjährigen Ausbildungsdienst; im November 2015 rückte er dann in Kärnten ein, um das Stabsbataillon 7 beim Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze zu verstärken („Grenzsicherung“ und „Ordnungsdienst“, wie er dazu in seinem Lebenslauf vermerkte).

Von militärischen Aufgaben und Dienstleistungen ausgeschlossen

Spätestens im März 2016 wurde er aber abgezogen, nachdem das Abwehramt auf ihn und seine Verbindungen ins rechtsextreme Lager in Österreich und Deutschland aufmerksam geworden war. Er wurde aus der Miliz in den sogenannten Reserve-Stand („Entorderung“) versetzt und zugleich mit einem unbefristeten „Sperrvermerk“ belegt. Das bedeutet, dass er nicht nur seine Uniform abgeben musste, er wurde darüber hinaus auch von allen künftigen militärischen Aufgaben und Dienstleistungen ausgeschlossen. Die Sache ist umso delikater, als der Vater des Mannes auf eine lange Offizierskarriere im Bundesheer zurückblickt.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, der namentlich nicht genannt werden wollte, bestätigte auf profil-Anfrage das Vorliegen eines derartigen „Sperrvermerks“ – ohne ins Detail zu gehen.

Wie konnte dieser Mann ins Parlament kommen?

Wie kommt jemand, den das Bundesheer ob seiner Gesinnung und Umtriebe nicht länger haben wollte, ausgerechnet in den Parlamentsdienst? Und dann auch noch in den BVT-Ausschuss, der zuletzt die Ermittlungen des Verfassungsschutzes im Bereich des Rechtextremismus zum Gegenstand hatte? Wie bereits berichtet, war er ab September jedenfalls sechsmal für den BVT-Ausschuss eingeteilt und hatte dabei unter anderem auch Zugang zum Medienraum.

Grundlage seiner Tätigkeit im Parlament waren bekanntlich zwei „Zuverlässigkeitsprüfungen“ der Landespolizeidirektion Wien, die auf Antrag von G4S im Februar und im Mai 2018 erfolgten. Diese führten zu keinerlei Beanstandungen. Schlicht deshalb, weil im Zuge dieser Prüfungen lediglich die „EKIS“-Datenbank der Polizei abgefragt wird (diese fasst strafrechtliche Verurteilungen, Fahndungen und polizeiliche Abschlussberichte zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren). Da der Mann nicht vorbestraft ist, schlug das System nicht an. Eine Militärakte war wenig überraschend nicht Gegenstand dieser Prüfung. Auch eine einfache Google-Suche unterblieb (diese ist in der Gewerbeordnung allerdings auch nicht vorgesehen).

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.