BVT-Ausschuss: Pilnacek kritisiert Informationsfluss
Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, hat im BVT-U-Ausschuss am Mittwoch deutlich seinen Unmut über die Vorgangsweise des Innenministeriums und der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Verfassungsschutz-Affäre erkennen lassen. So hätte er sich erwartet, dass "der Dienstweg eingehalten" werde und sich sein Gegenüber im BMI direkt an ihn wendet.
Dass der Spitzenbeamte von den Vorgängen in der Causa alles andere als begeistert ist, war schon bekannt. So übte er laut einem medial veröffentlichten Sitzungsprotokoll einer am 12. März stattgefundenen Dienstbesprechung im Justizministerium Kritik daran, dass sein Pendant im Innenministerium, Peter Goldgruber, im Jänner direkt mit Staatsanwältin Ursula Schmudermayer Kontakt aufgenommen hatte. Diese Vorgangsweise sei "ein Skandal", befand er.
"Wer mich kennt, kennt auch meine mitunter zutage tretende Emotionalität", erklärte Pilnacek dazu im U-Ausschuss. Er hätte sich erwartet, dass "der Dienstweg eingehalten" werde und der Generalsekretär ihn informiere. "Ich hätte es für angemessen empfunden, dass die Kontaktaufnahme auf der gleichen Hierarchieebene stattfindet." Prinzipiell sei der höchste Beamte eines Ressorts aber verpflichtet, Verdachtsmomenten nachzugehen, wenn er von ihnen erfährt.
Information erst im Nachhinein
Auch die Staatsanwaltschaft selbst informierte den obersten Beamten im Justizministerium erst im Nachhinein über die umstrittene Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Ende Februar. Er habe von der Hausdurchsuchung mit dem Bericht der WKStA erfahren, "der am Tag nach der Durchführung erstattet worden ist", bestätigte Pilnacek. Grundsätzlich sei die Staatsanwaltschaft nicht zur Berichterstattung über einzelne Ermittlungsschritte verpflichtet, dazu komme, dass insbesondere die WKStA von viel Selbstständigkeit und "auch von einem hohen Ausmaß an Selbstbewusstsein geprägt ist", stellte Pilnacek fest. Die WKStA habe offenbar "keinen Anlass gefunden, uns in Kenntnis zu setzen".
Die Frage, ob er statt der Hausdurchsuchung den Weg der Amtshilfe empfohlen hätte, um an die gewünschten Unterlagen zu kommen, wollte Pilnacek nicht direkt beantworten, weil es sich um eine "Was wäre wenn-Frage" handle. Mehrmals, auch in der Frage nach etwaigen Ermittlungsfehlern, verwies er aber auf das Oberlandesgericht Wien, das die Razzia inzwischen größtenteils für unzulässig erklärt hat. Das OLG habe keine Dringlichkeit für eine Hausdurchsuchung erkennen können und die Amtshilfe für den besseren Weg erklärt.
EGS "wahnsinnig auffällig"
Laut dem Sitzungsprotokoll vom Frühjahr kritisierte Pilnacek auch, mit der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) "einzumarschieren, war wahnsinnig auffällig". Es habe offenbar das Bemühen bestanden, eine Einheit zu suchen, die das notwendige Personal habe und außerdem keine Verbindungen zu den Verdächtigen, meinte Pilnacek dazu nun im U-Ausschuss nüchtern.
Allerlei Fragen der Abgeordneten, ob gewisse Vorgänge üblich seien, kommentierte Pilnacek meist allgemein. "Es ist außergewöhnlich und es ist in diesem Umfang nicht vorgekommen, dass so eine Institution der Republik untersucht wird, insofern ist vieles an dem Fall nicht üblich."
Konsequenzen wurden jedenfalls schon gezogen: Mittlerweile gebe es eine Weisung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei Zwangsmaßnahmen künftig Bericht zu erstatten. Es sei auch aufgetragen worden, Ausführungen der WKStA zu Rechtsmitteln und Rechtsbelehrungen vorab zu übermitteln.