Peter Gridling
Fall BVT: Bei der Hausdurchsuchung ging es drunter und drüber

Fall BVT: „Die Situation erscheint eher chaotisch“

Die Staatsanwaltschaft ließ in der IT des Verfassungsschutzes offenbar auch „klassifizierte Dokumente“ sicherstellen – unter dem Protest von BVT-Juristen und Behördenleiter Peter Gridling selbst. Diese wollten sensible Daten „versiegeln“ und von einem Richter sichten lassen – ohne Erfolg.

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Wonach genau suchte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), als sie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung am 28. Februar dieses Jahres auf den Kopf stellen ließ? Und warum wurde die Behörde ausgerechnet von einer Polizeieinheit zur Bekämpfung von Straßenkriminalität begleitet, die das Kabinett von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl zuvor anempfohlen hatte: der ominösen EGS unter der Leitung des FPÖ-Politikers Wolfgang Preiszler?

Diese Fragen lassen sich auch bald einen Monat nach den Hausdurchsuchungen im BVT und dessen Umfeld nicht befriedigend beantworten. Wie ausführlich berichtet, ermittelt die WKStA gegen den nunmehr suspendierten Behördenleiter Peter Gridling, dessen früheren Stellvertreter Wolfgang Z. und drei weitere gleichfalls suspendierte BVTler, unter ihnen auch der langjährige IT-Chef des Nachrichtendienstes. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Den Beschuldigten wird (in abgestufter Form) vorgeworfen, zur Löschung bestimmte Datensätze in zumindest zwei Fällen nicht gelöscht zu haben. Daneben werden auch die Umstände der Weitergabe nordkoreanischer Passmuster aus österreichischer Produktion an die südkoreanischen Sicherheitsbehörden ermittelt – zwei der beschuldigten BVT-Beamten sollen die „Rechte Nordkoreas verletzt“ haben (siehe dazu auch das Interview mit dem Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek).

Es geht also um zwei vermutete Datenvergehen (wovon eines in den Zeitraum 2010/2011 zurückreicht) und eine möglicherweise rechtswidrige Geheimdienstoperation aus dem Jahr 2016.

Rechtfertigen diese Vorwürfe die Zwangsmaßnahmen vom 28. Februar? Das Justiz- und das Innenministerium bejahen dies und verweisen dabei auf eine entsprechende Genehmigung des Landesgerichts für Strafsachen Wien, die ein Journalrichter nur wenige Stunden vor Beginn der HD erteilt hatte (zunächst übrigens nur mündlich).

Der Fall bleibt deshalb so mysteriös, weil die fallführende Oberstaatsanwältin der WKStA im Zuge der Hausdurchsuchungen auch Material sicherstellen ließ, das in keinem erkennbaren Zusammenhang zu den genannten Verdachtsmomenten steht.

Wie sich nun herausstellt, ließ die Staatsanwaltschaft auch bei einem Mitarbeiter der IT-Abteilung des Verfassungsschutzes mehrere Festplatten mitnehmen.

Wie profil und „Der Standard“ auf Grundlage gemeinsamer Recherchen berichteten, wurden bei der Leiterin des BVT-Extremismus-Referats, Sibylle Geißler, große Datenmengen gesichert. Geißler gilt als scharfe Beobachterin der rechten Szene in Österreich. Sie wird in dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Gridling und andere lediglich als Zeugin geführt, nicht etwa als Beschuldigte. Dennoch musste Geißler unter anderem zwei Mobiltelefone, eine Festplatte und zahlreiche Speichermedien abgeben. Laut einem polizeilichen Sicherstellungsprotokoll fanden sich unter den beschlagnahmten Daten auch Akten mit direktem Bezug zur Wiener Neonazi-Szene. Das Justizministerium bezifferte den Umfang des bei Geißler gesicherten Datenvolumens zunächst mit 19,1 Gigabyte; mittlerweile wurde der Wert auf 32,6 Gigabyte noch oben korrigiert. Das ist nicht gerade wenig.

Wie sich nun herausstellt, ließ die Staatsanwaltschaft auch bei einem Mitarbeiter der IT-Abteilung des Verfassungsschutzes mehrere Festplatten mitnehmen. Auch er wird nicht als Beschuldigter geführt, sondern als „Betroffener“ (der Unterschied zum Zeugenstatus liegt darin, dass ein Betroffener keine eigenen Wahrnehmungen hat, aber im Besitz zweckdienlicher Gegenstände oder Vermögenswerte sein kann).

Mehr noch: Die Rechtsabteilung des BVT und Direktor Gridling selbst wollten verhindern, dass „klassifizierte Dokumente“ aus dem Inneren des Verfassungsschutzes einfach abtransportiert werden. Sie forderten von der Staatsanwaltschaft noch während der HD eine „Versiegelung“ der Sicherstellungen und die „Sichtung“ durch einen Richter.

Weit kamen sie damit nicht.

So steht es jedenfalls in einem Protokoll, das die Staatsanwältin nach Abschluss der Hausdurchsuchungen im BVT und in mehreren Wohnungen von BVT-Beamten anfertigte. Dieser „Bericht über den Verlauf der Hausdurchsuchung im BVT“ liegt profil und „Standard“ nun vor.

Die Hausdurchsuchung war also schon annähernd vier Stunden im Gange, als eine Juristin des Verfassungsschutzes erste Bedenken anmeldete.

Darin heißt es unter anderem: „Um etwa 12:40 Uhr erscheint die Rechtsvertreterin der (sic!) BVT. Mag. K.… gibt an, dass sie die Versiegelung der sichergestellten elektronischen Datenträger beantrage. Dies deshalb, weil sich möglicherweise auf den sichergestellten elektronischen Datenträgern, und das betreffe auch jene, welche in bei den Hausdurchsuchungen an den privaten Wohnadressen sichergestellt werden, sich (sic!) klassifizierte Dokumente befinden könnten, welche das BVT keinesfalls weitergeben dürfe. Sollten solche Dokumente enthalten sein, so müsse darauf bestanden werden, dass eine Versiegelung vorgenommen werde und die Sichtung durch einen Haft- und Rechtsschutzrichter erfolgt.“

Die Hausdurchsuchung war also schon annähernd vier Stunden im Gange, als eine Juristin des Verfassungsschutzes erste Bedenken über Art und Umfang der Sicherstellungen anmeldete.

Im BVT laufen bekanntlich die sensibelsten Investigationen des Landes zusammen: Terrorismus, Fundamentalismus, Islamismus, Links- und Rechtsextremismus. Bei „klassifizierten Dokumenten“ handelt es sich ganz grundsätzlich um Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind. Diese können die Interessen Einzelner betreffen oder die jene Staates in seiner Gesamtheit. Üblicherweise wird zwischen den Geheimhaltungsstufen „eingeschränkt“, „vertraulich“, „geheim“ oder „streng geheim“ unterschieden.

Von welchen „klassifizierten Dokumente“ die Vertreterin der BVT-Rechtsabteilung an diesem 28. Februar sprach, geht aus dem Protokoll nicht hervor. So oder so wollte sie mit dem „Antrag auf Versiegelung“ erreichen, dass die Sicherstellungen nur unter Einbindung eines unabhängigen Richters ausgewertet werden durften. Erfolgreich war sie damit allerdings nicht. „Der ,Antrag auf Versiegelung‘… wird zur Kenntnis genommen und als Widerspruch zu §112 StPO gewertet“, notierte die Staatsanwältin nach der HD.

Die Staatsanwältin verwendet in ihrem Protokoll an zwei Stellen den Begriff chaotisch.

Paragraf 112 der Strafprozessordnung gibt Berufsgeheimnisträgern (also beispielsweise Anwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern) die Möglichkeit, Sicherstellungen mit Hinweis auf ihre Verschwiegenheitsrechte von einem Richter prüfen zu lassen, ehe diese von Staatsanwälten, Kriminalpolizisten oder Sachverständigen bearbeitet werden dürfen. Die Staatsanwältin steht aber auf dem – rechtlich gedeckten Standpunkt – dass dem BVT das Recht auf Verschwiegenheit und die damit einhergehende Anrufung eines Richters ganz grundsätzlich nicht zustünden.

Doch die BVT-Juristin lässt nicht locker.

Laut Protokoll erscheint sie um 13.30 Uhr ein weiteres Mal, diesmal in Begleitung zweier Kollegen. Wieder wird ein „Antrag auf Versiegelung“ vorgebracht, wieder nimmt ihn die Staatsanwältin „zur Kenntnis“.

Was danach passiert, zeigt vor allem zweierlei: Die Hausdurchsuchungen im BVT (und in Wohnungen von BVT-Beamten) laufen nicht annähernd so glatt, wie Innen- und Justizministerium es in der Folge darstellen sollten. Es geht ganz im Gegenteil drunter und drüber. Die Staatsanwältin verwendet in ihrem Protokoll an zwei Stellen den Begriff „chaotisch“. Und in der allgemeinenen Hektik schaut die Staatsanwaltschaft irgendwann auch nicht mehr so genau hin, was da eigentlich mitgenommen wird.

„Um 13:40 Uhr erscheint Robert B. (Anm.: BVT-Beamter) und gibt an, dass im Büro von Norbert B. (Anm.: IT-Experte des Verfassungsschutzes) sich Datenträger befinden, welche Daten enthalten, die in einem Strafverfahren, das das BVT führt, sichergestellt worden sind. Er gibt an, diese keinesfalls herausgeben zu können.“

Die Staatsanwältin weist die eigenen Leute an, die Datenträger zu prüfen. Informationen, die „mit der hier gegenständlichen Causa nicht im Zusammenhang stehen“, sollen ausdrücklich nicht sichergestellt werden. Die Weisung wird nicht lange vorhalten. Erst um 13.55 Uhr betritt auch Behördenleiter Peter Gridling die Bühne. Die HD ist zu diesem Zeitpunkt bereits annähernd fünf Stunden im Gange. Wo Gridling bis dahin gewesen ist, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Er „gibt bekannt, für eine Vernehmung zur Verfügung zu stehen“. Er will wissen, was gegen ihn vorliegt. Die Staatsanwältin händigt ihm die Anordnung zur Durchsuchung von Sibylle Geißlers Büro aus (darin werden die gegen Gridling und Kollegen gerichteten Verdachtsmomente angerissen). Gridlings Büro wird nicht durchsucht.

Auch der BVT-Direktor beschwert sich bei der Staatsanwältin über Art und Umfang der Sicherstellungen. „Er schneidet das Problem der klassifizierten Informationen an … Er gibt an, seiner Ansicht nach unterliegen klassifizierte Dokumente jedenfalls nicht der Akteneinsicht und habe diese bereits mit Kollegen S… von der Staatsanwaltschaft ausführlich erörtert.“ Die Staatsanwältin nimmt auch Gridlings Widerspruch zu Protokoll – und lässt weitermachen.

Nur fünf Minuten später nimmt die Hausdurchsuchung eine bemerkenswerte Wendung. Um 14.00 Uhr wird die Staatsanwältin ins Büro des IT-Experten Norbert B. gerufen. Wie schon gesagt: B. ist kein Beschuldigter, lediglich ein Betroffener, bei dem belastendes Material gegen Gridling und die anderen vier vermutet wird. „Dort befindet sich eine Unzahl von Festplatten, schreibt die Staatsanwältin in ihr Protokoll. Sie erfährt, dass „diese Festplatten zu einem Verfahren gehören, wo diese durch das BVT sichergestellten Daten, aufbewahrt werden.“

Eigentlich hat sie ja angeordnet, nur das mitzunehmen, was unmittelbar mit den Ermittlungen gegen Gridling und Kollegen zu tun hat. Aber in der Hektik scheint auch das keine gesteigerte Rolle mehr zu spielen: „Nach einer oberflächlichen Durchsicht der Festplatten wird festgestellt, dass einzelne davon präzise mit einer Aktenzahl beschriftet sind und dadurch einem konkreten Verfahren zuordenbar sind. Die Mehrzahl der Platten ist jedoch nicht ausreichend beschriftet, um eine konkrete Zuordnung zu ermöglichen, die Situation erscheint eher chaotisch. Aus diesem Grund werden diese unbeschrifteten Festplatten sichergestellt, die beschrifteten (etwa vier Stück) werden im BVT belassen.“

Fazit: Die WKStA ließ an diesem 28. Februar nicht nur Material bei der Leiterin des Extremismus-Referats, einer Zeugin, sicherstellen; die Behörde verschaffte sich obendrein auch Zugriff auf eine nicht genannte Anzahl „unbeschrifteter“ Festplatten aus der IT-Abteilung des Verfassungsschutzes, bei einem BVT-Mitarbeiter, gegen den kein Tatverdacht vorliegt.

All das (und noch mehr) liegt nun in einem Raum bei der Staatsanwaltschaft, zu welchem nur die Staatsanwältin und von ihr beigezogene Fachleute Zutritt haben – eine Form der Versiegelung, wenn auch keine richterliche.

Ein bemerkenswertes Detail: Der derzeit suspendierte IT-Chef des BVT lieferte einst entscheidende Hinweise, die zur Verurteilung des Neonazis Gottfried Küssel im Zusammenhang mit der Webseite Alpen-Donau.Info (Adi) führten. Auch an den Ermittlungen gegen den Terroristen Mohammed M. war der BVT-Beamte maßgeblich beteiligt.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.