Mittendrin – und doch nicht dabei? Innenminister Herbert Kickl und BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber

BVT: Wie Innen- und Justizministerium die Öffentlichkeit in die Irre führen

Der Fall BVT ist auch ein Lehrstück über politische Kommunikation. Seit den Razzien im Verfassungsschutz vor drei Monaten gaben sich Vertreter von Innen- und Justizministerium redlich Mühe, Tatsachen zu verdrehen und Ungereimtheiten zuzudecken.

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Nehmen wir einmal an, Journalisten quer durchs Land hätten ihre Arbeit vernachlässigt. Sagen wir also, sie hätten sich nicht weiter dafür interessiert, was sich ab dem Jahreswechsel im und um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) so alles abspielte – und stattdessen kritik- und kommentarlos die Statements von offizieller Seite übernommen. Was wüsste die Öffentlichkeit dann? „Derzeit werden durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mehrere Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt. Diese Ermittlungen betreffen Vorgänge, die längere Zeit zurückliegen.“

Nachzulesen ist das in einer Presseaussendung des Innenministeriums (BMI) vom 3. März dieses Jahres. Und weiter: „Im Auftrag von Bundesminister Kickl ist festzuhalten, dass das BMI höchstes Interesse daran hat, dass die im Raum stehenden Verdachtsmomente restlos geklärt werden. Für das BMI ist die volle Kooperation und die vollinhaltliche Unterstützung der ermittelnden Staatsanwaltschaft eine Selbstverständlichkeit.“

Der Fall BVT ist ein Lehrstück über den Versuch, kritischen Journalismus zu diskreditieren

Bemerkenswert an dieser Presseinformation ist nicht so sehr das, was drinsteht – vielmehr das, was nicht drinsteht. Kein Wort zu den Begleitumständen der Razzien im BVT am 28. Februar; kein Wort zum Engagement der Einsatzgruppe Straßenkriminalität unter der Leitung eines FPÖ-Politikers; kein Wort zur persönlichen Involvierung von BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber in das Ermittlungsverfahren; kein Wort zur Rolle eines Referenten aus Kickls Kabinett, der zwei „Belastungszeugen“ zur Staatsanwaltschaft begleitet hatte – als „Vertrauensperson“.

Die Stellungnahme des Innenministeriums vom 3. März war nur der Auftakt, weitere sollten folgen. Gemeinsam erzählen sie die Geschichte einer beabsichtigten Vertuschung. Die nur deshalb aufflog, weil Journalisten ihre Arbeit eben nicht vernachlässigt hatten. Der Fall BVT ist auch ein Lehrstück über politische Kommunikation, über den Versuch, mittels irreführender und/oder unvollständiger Angaben „alternative Fakten“ zu schaffen, kritischen Journalismus zu diskreditieren, die Öffentlichkeit zu desinformieren.

profil hat sich für diese Recherche durch das Online-Archiv der Austria Presseagentur gearbeitet und Aussagen zentraler Akteure einer Revision unterzogen: Innenminister Herbert Kickl, Justizminister Josef Moser, BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber und Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums.

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„Welche Daten bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden, entzieht sich der Kenntnis des Innenministeriums ­sowie auch der eingesetzten EGS-Polizisten, die zu keinem Zeitpunkt in Besitz dieser Daten waren.“ Aussendung von BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber, 8. März 2018

Diese Stellungnahme war eine Reaktion auf Enthüllungen von profil und der Tageszeitung „Der Standard“ am 8. März, die den Fall überhaupt erst ins Rollen brachten. Wie damals berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft auch das Büro der Leiterin des BVT-Extremismus-Referats durchsuchen und mit Unterstützung der Einsatzgruppe Straßenkriminalität umfangreiches Datenmaterial sicherstellen lassen, das rein gar nichts mit dem gegen BVT-Direktor Peter Gridling und vier weitere aktive und ehemalige Verfassungsschützer gerichteten Ermittlungsverfahren zu tun hatte und hat. Und das, obwohl die Referatsleiterin lediglich als Zeugin geführt wird. Goldgrubers Statement – eine Nebelgranate erster Güte.

Wie sich kurz darauf zeigte, hatte ein EGS-Beamter ein Sicherstellungsprotokoll angefertigt, in welchem er penibel auflistete, was im Extremismus-Referat so alles eingetütet wurde, darunter eine Festplatte, zwei Mobiltelefone, drei USB-Sticks, Dutzende CDs und DVDs mit teils klar erkennbarem Bezug zur rechtsextremen Szene (im Protokoll wurde unter anderem der Name einer Frau K. vermerkt, die der Wiener Neonazi-Szene zuzurechnen ist). Der „Falter“ zitierte dazu jüngst aus einem Schreiben der BVT-Referatsleiterin an die fallführende Staatsanwältin: „Ich möchte angeben, dass ich den Beamten der Einsatzgruppe für die Straßenkriminalität, die die Durchsuchung gemacht haben, sehr wohl mitgeteilt habe, was der Inhalt der Datenträger ist.“ In diesem Kontext ist auch eine Äußerung von Innenminister Kickl zu lesen, welche die Austria Presseagentur am 9. März zitierte: „Dass ,irgendwelche Polizisten‘ auf sensible Daten zugegriffen hätten, sei ,schlicht und ergreifend falsch‘, betonte Kickl. „Dieser Einsatz ist absolut lupenrein durchgeführt worden.“

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„Es sind keinerlei Falldaten sichergestellt worden, sondern nur Daten mit klar erkennbaren Ordnern von privaten Inhalten.“ Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums in einer Pressekonferenz am 9. März 2018

Im Gegensatz zum Generalsekretär des Innenministeriums war sein Pendant im Justizministerium über die Hausdurchsuchungen vorab nicht informiert worden. In den Tagen darauf musste er Schadensbegrenzung betreiben, wobei ihm zunächst nicht viel mehr als ein dürrer Bericht der WKStA vorlag, aus welchem er im Rahmen der Pressekonferenz zitierte. Wenn auch nicht ganz präzise. Tatsächlich hatte die Staatsanwältin dem Ministerium nämlich auch Folgendes mitgeteilt: „Da eine präzise Auswahl der sicherzustellenden Datenträger aufgrund der teilweise ungeordneten Aufbewahrungsverhältnisse …, insbesondere bei der Leiterin der Extremismus-Abteilung, nicht möglich war, wurden alle möglichen relevanten Datenträger sichergestellt. Diese trugen teilweise die aus den Medien bekannten Beschriftungen (,aktuelle Fälle‘; ,Fall K.‘); ob sich darin jedoch auch tatsächlich die aus der Beschriftung zu erwartenden Daten zu Einzelfällen befinden, kann derzeit nicht gesagt werden.“ Mit anderen Worten: Als Pilnacek am 9. März vor die Presse trat, hatten weder er noch die Staatsanwaltschaft einen Überblick über Art und Umfang der Sicherstellungen im Extremismus-Referat.

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„Sie traten in normaler Streifenadjustierung auf.“ Justizminister Josef Moser in einer Pressekonferenz am 14. März 2018

Erst zwei Wochen nach den Razzien bequemte sich auch der Justizminister zu einer öffentlichen Erklärung. Er nahm die Staatsanwaltschaft wenig überraschend in Schutz und qualifizierte die Hausdurchsuchungen gleich einmal als angemessen. Ein rechtsstaatlich doch sehr ungewöhnlicher Vorgang, da ihm diese Wertung eigentlich nicht zustand. Dem Oberlandesgericht Wien lagen zu diesem Zeitpunkt bereits die Beschwerden mehrerer Beschuldigter wegen der Unverhältnismäßigkeit der Razzien vor (das OLG hat sich dazu übrigens bis heute nicht geäußert). Und dann wäre da noch die Sache mit dem Equipment der EGS-Polizisten. Ursprünglich hatten ja Gerüchte die Runde gemacht, sie seien mit automatischen Waffen im Anschlag zu den Razzien angerückt. Dem war nicht so. Dass die Einsatzgruppe aber (letztlich nicht eingesetzte) Rammen mit ins BVT brachte, setzt doch ein dickes Fragezeichen hinter die Formulierung „normale Streifenadjustierung“. Diese hatte auch Pilnacek am 9. März in einem „ZiB 2“-Interview verwendet. Sie entstammt ebenfalls dem Bericht der Staatsanwaltschaft.

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„Dass er selbst es war, der ­Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet habe, weist Goldgruber als ,Unfug‘ zurück. Vielmehr habe jenes Dossier … ,auch mich erreicht‘ … Er habe daraufhin die WKStA ­verständigt und bei diesem ­Anlass erfahren, dass bereits ein Verfahren in der Causa anhängig sei. Dass der Übermittler des ­Dossiers auch einer dessen ­Urheber sein könnte, ,das ­schließe ich aus‘. Ob es sich um einen der von der Justiz erwähnten vier ­anonymen Zeugen handle, könne er nicht sagen, da er nicht wisse, wer diese Zeugen seien.“ Aus einem Bericht des „Standard“ vom 13. März 2018

Wäre die Disziplin „Entwinden“ olympisch, hätte Goldgruber Medaillenchancen. Er war es, der am 19. Jänner dieses Jahres das notorische „Dossier“ bei der Staatsanwaltschaft deponierte und um „strafrechtliche Prüfung der dargestellten Sachverhalte“ ersuchte. Er war es, der am 20. Februar die erste (mittlerweile nicht mehr anonyme) „Belastungszeugin“ an die Staatsanwaltschaft vermittelte. Goldgruber war es auch, welcher der WKStA das Engagement der Einsatzgruppe Straßenkriminalität empfahl, um die „Vertraulichkeit der Ermittlungen“ nicht zu gefährden. Dass Goldgruber sogar an der Einsatzbesprechung am Tag vor den Razzien teilnahm, passt da nur zu gut ins Bild. Was er heute, drei Monate später, dazu sagt? „Es ist unsere Verpflichtung, von dem Verdacht strafbarer Handlungen, die uns zur Kenntnis gelangen, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen“, so Goldgruber gegenüber der „ZiB 2“ am 30. Mai. In dem Interview legte der Generalsekretär auch Wert auf die Feststellung, dass es im Fall BVT mitnichten um die Ablöse von BVT-Direktor Gridling gegangen sei, sondern: „Es geht um eine rechtsstaatlich korrekte Vorgangsweise.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.