BZÖ-Wahlkampfbroschüre: Haiders Erben müssen mit Strafprozess rechnen
Vier Männer, ein oranges Plakat und ein Versprechen: Wir passen auf dein Kärnten auf. Garantiert. Das Foto, eingebettet in eine 48-seitige Hochglanzbroschüre, landete in den Tagen vor den Landtagswahlen am 1. März 2009 als Beilage der Gratiszeitung Kärntner Woche in 220.000 Kärntner Briefkästen; nebst einer DVD, die Land, Leute und ausgesuchte Volksvertreter in bewegten Bildern inszenierte.
Heute, gut fünf Jahre später, beschäftigt das Corpus Deliciti die Justiz. Das Grazer Oberlandesgericht muss demnächst über die Anklageerhebung in der Causa BZÖ Wahlkampfbroschüre entscheiden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will Jörg Haiders einstiges Umfeld vor Gericht sehen: Gerhard Dörfler, Landeshauptmann a. D.,
Harald Dobernig, Finanzlandesreferent a. D., Uwe Scheuch, Bildungsreferent a. D., und Stefan Petzner, Nationalrat a. D., sowie zwei Manager einer landeseigenen Gesellschaft. Es geht um den Verdacht der Untreue gegenüber dem Vermögen des Landes Kärnten und seiner Steuerzahler, der Schaden wird mit 219.000 Euro beziffert. Die Beschuldigten sollen eine Imagekampagne des Landes Kärnten nach Haiders Ableben kurzerhand zu Wahlkampfzwecken entfremdet haben.
Die Anklageschrift der WKStA war den Beschuldigten bereits im November zugestellt worden, worauf diese unverzüglich Einspruch erhoben und die Einstellung des Verfahrens verlangten. Doch die Anklagebehörde gibt nicht klein bei. Am 7. Jänner dieses Jahres stellte die WKStA in einem profil vorliegenden Schreiben an das Oberlandesgericht Graz klar: Den Einsprüchen kommt auch nach amtswegiger Prüfung der gesamten Anklage keine Berechtigung zu. Die Einsprüche seien vielmehr abzuweisen und die Rechtswirksamkeit der Anklageschrift festzustellen. Sollte sich das OLG der Rechtsmeinung anschließen, werden Haiders politische Nachlassverwalter wohl noch heuer auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.
Standortmarketing-Projekt
Dabei haben die Herren nur versucht, zu retten, was zu retten war.
Die Geschichte nimmt ihren Ausgang zu Jahresbeginn 2008. Haider wollte damals ein Standortmarketing-Projekt aufziehen, um Kärnten bei potenziellen Investoren im In- und Ausland zu bewerben. Die Herstellung einer Broschüre nebst einer DVD sollte im Wesentlichen aus Landesgeldern bezahlt werden. Am 30. September waren Broschüre und Film fertig, aber noch nicht vervielfältigt. Kostenpunkt der Produktion: 205.000 Euro.
Keine zwei Wochen später war Haider tot. Das Projekt aber nicht. Oder wie es in der Anklageschrift heißt: Nach dem Ableben des Landeshauptmannes fürchteten Gerhard Dörfler, DI Uwe Scheuch, Mag. Harald Dobernig und Stefan Petzner, dass es bei der weniger als fünf Monate danach stattfindenden Kärntner Landtagswahl 2009 in Folge Fehlens des Dr. Jörg Haider zu einer empfindlichen Wahlniederlage des BZÖ
kommen würde. Weshalb sie die Umgestaltung der vor dem Tod Dris. Haider entwickelten Broschüre und des damals gestalteten Films
in eine aus einer Hochglanzbroschüre und einer Film-DVD bestehenden BZÖ-Imagekampagne veranlasst haben sollen. Plötzlich ging es nicht mehr Standortmarketing gegenüber Investoren, sondern um BZÖ-Parteienwerbung bei Wählern. Die zusätzlichen Kosten für Umgestaltung, Vervielfältigung und Versendung sollten vom Land Kärnten bezahlt werden. Sie vereinbarten, dass Filmsequenzen und Teile der Broschüre, auf denen der verstorbene LH stark im Vordergrund zu sehen war, durch Aufnahmen lediglich der dem BZÖ zugehörigen Mitglieder der Kärntner Landesregierung, nämlich der BZÖ-Spitzenkandidaten Dörfler, Scheuch, Dobernig als Team ersetzt
werden sollten.
220.000 DVDs und Broschüren
Was auch geschah. Nach Erkenntnissen der WKStA kostete die Adaptierung und Vervielfältigung des Materials noch einmal knapp mehr als 200.000 Euro für neue Foto- und Filmaufnahmen, das Pressen respektive den Druck von mehr als 220.000 DVDs und Broschüren sowie den Versand über die Kärntner Woche. Bezahlt aus dem Budget einer Landesgesellschaft. Zunächst. Nachdem die Justiz noch im Februar 2009 unmittelbar nach Auslieferung der Werbematerials Ermittlungen einleitete, reagierten Dörfler und Freunde. Die Rechnungen wurden schlussendlich vom BZÖ Kärnten bezahlt, wenn auch Monate später. Ein Schuldeingeständnis? Tätige Reue? Mitnichten.
Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Keineswegs habe es sich um eine reine BZÖ-Imagekampagne gehandelt, wie die Anwälte Manfred Ainedter und Michael Sommer im Namen ihrer Mandanten Dörfler, Scheuch und Dobernig betonen. Vielmehr seien mehrere Politiker unterschiedlichen Lagers sowie Persönlichkeiten aus dem sonstigen öffentlichen Leben bzw. der Wirtschaft abgebildet. So etwa Ornella Muti, Franz Beckenbauer, Karel Gott, Gery Keszler und Udo Jürgens. Ähnlich argumentiert auch Petzners Anwalt Ferdinand Lanker. Obendrein monieren die Beschuldigten, dass die WKStA keinen Sachverständigen zu Rate gezogen habe, um den unterstellten Werbewert für die Partei zu objektivieren. Ganz im Gegensatz zur Inseratenaffäre um Kanzler Werner Faymann, die bekanntlich mit einer Einstellung des Verfahrens endete.
Die Anklagebehörde lässt das nicht gelten: Dass in der Broschüre und im Film
auch andere Personen als nur die BZÖ-Spitzenkandidaten
vorkommen, entkleidet sie bei Gesamtbetrachtung aus Sicht des durchschnittlichen Empfängerhorizonts und zum Zeitpunkt vier Tage vor der Landtagswahl nicht ihrer Eigenart als Parteiwerbung, so Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber in seiner Replik vom 7. Jänner dieses Jahres.
Wie kreativ Kärntens Landespolitiker bisweilen Ausgaben verbuchten und wie wenig es brauchte, um Steuergeld für parteipolitische Zwecke einzusetzen, bewies Uwe Scheuch. Kurz nach der Wahl soll er dem BZÖ-Projekt 5000 Euro aus seinem Budget zugeschossen haben. Verbucht wurde die Zuwendung als Kampagne zur Verbesserung der Facharbeiterausbildung im Bau- und Baunebengewerbe. Gegenüber der WKStA rechtfertigte das Scheuch damit, dass der Arbeitsmarktbereich in der Broschüre Platz gefunden habe. Tatsächlich konnten die Ermittler auf 48 Seiten nur ein Foto von Scheuch neben zwei Lehrlingen finden.
Für Dörfler könnte es besonders eng werden. Die Staatsanwaltschaft will den nunmehrigen Bundesrat (seine Immunität wurde bereits im November des Vorjahres aufgehoben) auch wegen Vorteilsnahme den Prozess machen. Dörfler soll 2004 als Verkehrslandesrat von einem Technologieunternehmen einen Sponsorbeitrag für die Verkehrssicherheit des Landes in der Höhe 12.000 Euro verlangt haben im Abtausch für einen bereits erteilten Landesauftrag. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung, worauf Dörfler laut WKStA einen Rabatt gewährte und nur noch ein kleines Sponsoring in der Höhe von 2000 bis 3000 Euro sofort einforderte. Auch das wurde nicht geleistet. Die Justiz sieht darin dennoch ein Vergehen. Demnach sei durch die Forderung allein bereits der Tatbestand der Geschenkannahme durch Beamte erfüllt. Das behauptete Delikt wäre eigentlich nach fünf Jahren verjährt gewesen wäre da nicht 2009 die Kleinigkeit mit der BZÖ-Kampagne passiert. Der Angeklagte beging während dieser Frist (gemeint ist die Verjährung, Anm.) neuerlich eine strafbare Handlung, nämlich das
Verbrechen der Untreue. Dieses
beruht auf derselben schädlichen Neigung wie das Vergehen der Vorteilsnahme, weil beide Delikte auf den gleichen Charaktermangel, nämlich die Neigung zum Missbrauch
zurückzuführen sind.
Es darf nicht überraschen, dass Dörflers Anwälte auch darauf eine Antwort haben: Ihr Mandant habe lediglich versucht, einen Rabatt für das Land herauszuschlagen. In deren Worten: Rechtlich gesehen hat der Angeklagte Dörfler genau das getan, was im Ergebnis auch rechtlich geboten war: Er hat versucht, seinem Machtgeber den größtmöglichen Nutzen zu verschaffen, wozu er als Machthaber auch verpflichtet war.
Fragt sich nur, wer in dem Fall der Machtgeber war: das Land Kärnten? Oder doch die Partei?