CASAG: WKStA erhebt Anklage gegen Ex-Vizekanzler Strache
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen Vorteilsnahme zur Beeinflussung. Gegen zwei weitere verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic AG wird wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung, „Anfüttern“, Anklage erhoben.
Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht; ebenso ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Novomatic AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Dabei geht es um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG im Jahr 2019.
Strache war damals Vizekanzler und Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache die Bestellung eines Kandidaten zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria AG gefordert haben, unabhängig seiner beruflicher Qualifikationen.
Ausschlaggebend sei, so die WKStA, nur die parteipolitische Nähe zu Strache und der damaligen Regierungspartei FPÖ gewesen sei. Er habe so einen ungebührlichen Vorteil gefordert.
Im Gegenzug sei Strache bereit gewesen, sich als Amtsträger im Sinne der Novomatic-Gruppe im Bereich Glücksspiel und Sportwetten beeinflussen zu lassen. Angeführt werden dazu von der WKStA: das Einbringen von entsprechenden Regierungsvorlagen, die entsprechende Ausübung seines Stimmverhaltens im Ministerrat oder auch durch Verhandlungstätigkeiten im Rahmen der Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik.
Zwei Verantwortliche der Novomatic AG, die damals Aktionärin der Casinos Austria AG waren, sollen dies vereinbarungsgemäß ermöglicht haben. Sie hätten durch das entsprechende Nominierungs- und Stimmrecht über den nötigen Einfluss verfügt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellt das in Kombination mit dem Vorsatz Straches einen ungebührlichen Vorteil dar.
Die Novomatic AG wäre damit nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz für die entsprechenden Straftaten ihrer Entscheidungsträger ebenfalls verantwortlich. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Angeklagt wurde, nachdem ein entsprechender Vorhabensbericht durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium den Weisungsrat befasst hat.
Strache Anwältin sieht Weisung
Gegenüber der APA zeigt sich Straches Anwältin Gunilla Prohart verwundert. „Einen 186-seitigen Strafantrag für ein Delikt, das eine geringere Strafdrohung als qualifiziertes Schwarzfischen hat, habe ich noch nie gesehen.“ Daher verwundere es auch nicht, dass die WKStA das Verfahren ursprünglich einstellen wollte und nur auf Grund einer Weisung weitergeführt habe. Gäbe es eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft, dann würde gegen ihren Mandanten „schon lange“ kein Verfahren anhängig sein. Prohart geht von einem Freispruch aus.
Für die Novomatic ist es in einer ersten Reaktion „nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde“. Weder hätten zusätzliche Einvernahmen stattgefunden, noch gebe es neue Beweismittel, die diese Entscheidung erklären würden, hieß es in der Aussendung.
Weitere Anklagen gegen Strache
Strache hätte sich kommenden Montag wegen Untreue vor Gericht verantworten müssen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei geht es um 300.000 Euro.
Der Prozess wurde aber bereits am Mittwoch abberaumt.