Causa Asfinag: Oberlandesgericht Wien bestätigt Freisprüche für Strache und Stieglitz
Stieglitz und Strache wurden bereits vor einem Jahr vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Der Vorwurf gegen Strache lautete, er habe Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft - im Gegenzug soll der Unternehmer an einen FPÖ-nahen Verein gespendet haben.
Die erstinstanzlichen Freisprüche erfolgten im Zweifel, weil für das Gericht damals die Beweislage nicht ausreichte. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert - dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen.
In seiner Urteilsbegründung argumentierte der Richter, dass man mitunter spende, um bei politischen Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein "Networker", so das OLG.
Der Richter merkte außerdem an, dass es politische Realität sei, dass Minister Aufsichtsräte in staatsnahen Betrieben vorschlagen. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls "hervorragend geführt" worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.
Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: "Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung entkräften werde können und habe höchstes Vertrauen in die Österreichische Gerichtsbarkeit", schrieb er auf Facebook.
Gegen Strache sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.