Karl Heinz Grasser am Dienstag, 25. März 2025, vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien.
Buwog

OGH: Vier Jahre Gefängnis für Grasser

Jetzt fix: Der OGH bestätigte am Dienstag das erstinstanzliche Urteil gegen Grasser, senkte aber die Haftstrafe.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.

Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch" kritisiert.