Österreich

Causa Casinos: 9 Fragen an den Kanzler

Wurde Ex-Finanzminister Hartwig Löger vor einer Hausdurchsuchung gewarnt? Welche Rolle spielte Sebastian Kurz dabei? Journalisten fragten nach. Anstelle von Antworten kamen Drohungen.

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Werden in Österreich Hausdurchsuchungen verpfiffen? Staatsanwälte beschäftigt diese Frage seit geraumer Zeit. Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek wird verdächtigt, im Juni 2019 eine bevorstehende Razzia beim Unternehmer Michael Tojner verraten zu haben – an Tojners Rechtsberater Wolfgang Brandstetter, vormals Verfassungsrichter (beide bestreiten das vehement).

Als der frühere Novomatic-Chef Harald Neumann im August 2019 von Ermittlern Besuch bekam, erklärte er diesen, er habe schon „vor zwei Wochen“ mit deren Ankunft gerechnet.

Rund um die Hausdurchsuchung beim nunmehr doch zurückgetretenen ÖBAG-Chef Thomas Schmid am 12. November 2019 soll es ebenso Indiskretionen gegeben haben. Wie sich später zeigte, hatte der Vertraute des Kanzlers im Oktober begonnen, Chats von seinem Mobiltelefon zu löschen (diese konnten allerdings mittels Schmids eigener Backups wiederhergestellt werden)

Schmid war nicht der Einzige, der am 12. November 2019 eine HD über sich ergehen lassen musste. Auch bei Hartwig Löger, vormals ÖVP-Finanzminister unter Türkis-Blau, schaute die fallführende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an diesem Tag vorbei. Löger wird seit Mitte Oktober 2019 als Beschuldigter im „Casinos“-Verfahren geführt. Und auch hier steht nun der Verdacht im Raum, er könnte vor der HD gewarnt worden sein. Dies geht aus einem Bericht der WKStA hervor, der dem Rechercheverbund aus profil, Standard und ORF vorliegt.

Löger selbst sagte dazu aus, er habe bereits im Sommer 2019 „Hinweise“ auf eine nahende HD erhalten und dazu „Empfehlungen“, das Mobiltelefon zu „verlieren“. Namen nannte er bei einer Beschuldigteneinvernahme im Dezember 2020 keine.

Weil Löger den Empfehlungen nicht folgte und sein Telefon nicht „verlor“, gelang es der Staatsanwaltschaft, die Kommunikation zu rekonstruieren – und diese wirft die eine oder andere Frage auf.

Konkret geht es um mehrere Telefonate und zumindest ein persönliches Treffen zwischen Hartwig Löger und – Sebastian Kurz. Und zwar im Zeitraum Oktober-November 2019, jeweils in zeitlicher Nähe zu wichtigen Verfahrensschritten der Staatsanwaltschaft gegen Löger. Das ist auch deshalb interessant, weil die beiden zuvor monatelang keinen Kontakt gehabt hatten (dazu später).

Hat der Bundeskanzler im Herbst 2019 von einer bevorstehenden Haudurchsuchung bei Hartwig Löger erfahren und diesen davor gewarnt? Das Bundeskanzleramt quittierte diese und andere Fragen mit einer Klagsdrohung.

Nach einem ersten Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ richtete der Rechercheverbund am 31. Mai neun Fragen an das Kabinett des Bundeskanzlers. Trotz mehrerer Urgenzen zierte Kurz‘ Stab sich aber, diese auch zu beantworten.

Unsere erste Anfrage lautete wie folgt:

+ Nach unseren Recherchen informierte die WKStA die Oberstaatsanwaltschaft Wien am 15. Oktober 2019 darüber, dass Hartwig Löger im „Casinos“-Verfahren nunmehr als Beschuldigter geführt wird.

1. Erfuhr Sebastian Kurz in zeitlicher Nähe zu diesem 15. Oktober 2019 vom Beschuldigtenstaus Hartwig Lögers? Wenn ja, wann und durch wen?

2. Gab es im Zeitraum 15. bis 17. Oktober 2019 telefonischen Kontakt zwischen Sebastian Kurz und Hartwig Löger? Wenn ja, wer rief wen, wann an – und was wurde besprochen?

3. So es im genannten Zeitraum einen Kontakt gab – wie lange hatten Kurz und Löger bis dahin keinen gehabt?

4. Informierte Sebastian Kurz Hartwig Löger fernmündlich oder auf anderem Wege über dessen Beschuldigtenstatus?

5. Gab es im November 2019 ein persönliches Treffen zwischen Sebastian Kurz und Hartwig Löger? Wenn ja, wann, wo, auf wessen Initiative hin – und was wurde besprochen?

6. Hat Sebastian Kurz Kenntnis darüber, wer Hartwig Löger wann Rechtsanwalt Werner Suppan als juristischen Beistand anempfahl/vermittelte?

+ Am 8. November 2019 informierte die WKStA die Oberstaatsanwaltschaft Wien über bevorstehende Hausdurchsuchungen bei mehreren Beschuldigten im „Casinos“-Verfahren, unter diesen Thomas Schmid, Josef Pröll und Hartwig Löger. Die Hausdurchsuchungen fanden dann tatsächlich am 12. November statt. Diese Information über die bevorstehenden Razzien hatte der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs noch am 8. November an den Sektionschef im Justizministerium Christian Pilnacek weitergereicht.

7. Hatte Sebastian Kurz in zeitlicher Nähe zu diesem 8. November 2019 Kenntnis von bevorstehenden Hausdurchsuchungen ua bei Hartwig Löger?

8. Gab es im Zeitraum 8. November bis 10. November 2019 telefonischen Kontakt zu Hartwig Löger? Wenn ja, wer rief wen an – uns was wurde besprochen?

9. Warnte Sebastian Kurz Hartwig Löger fernmündlich oder auf anderem Wege vor einer bevorstehenden Hausdurchsuchung?

Das Bundeskanzleramt quittierte dies zunächst nur wie folgt: „Bevor wir Stellung nehmen können, ersuchen wir um Information darüber, um welchen Vorwurf es sich konkret handelt. Sollte es sich um den Vorwurf handeln, der Kanzler habe eine Hausdurchsuchung verraten, bitten wir um Bekanntgabe, wer diesen Vorwurf erhebt. Denn jene Person wird unverzüglich geklagt.“ Und weiter: „Die Kommunikation zwischen Hartwig Löger und Sebastian Kurz im Herbst 2019 bezog sich auf die Regierungsverhandlungen und auf ein mögliches weiteres Engagement von Hartwig Löger in der neuen Bundesregierung.“

Eine Drohung ist zwar eine Drohung aber noch keine Antwort. Also insistierten wir und schickten die Anfrage am 4. Juni ein zweites Mal, eben mit dem Hinweis, dass nicht die Journalistinnen und Journalisten einen Vorwurf erhoben hätten, sondern vielmehr die WKStA einen Konnex zwischen Verfahrensschritten gegen Löger und dessen Kontakten mit Kurz hergestellt habe.

Zweite Antwort eines Sprechers von Kurz: „Ich darf Sie nochmals bitten, uns zu sagen, was der konkrete Vorwurf ist. Ist der Vorwurf, dass die von Ihnen genannten ,Warnungen‘ vor einer Hausdurchsuchung vom Bundeskanzler ausgesprochen worden sein sollen? Wenn das der Fall ist, dann ersuchen wir Sie darum, bekannt zu geben, welche Person diesen Vorwurf erhebt, da jene Person unverzüglich verklagt wird.“

Wieder eine Klagsdrohung und immer noch keine Antwort. Heute morgen, 6.43 Uhr, erneuerten wir die Anfrage an das Kabinett Kurz, dieses Mal beschränkten wir uns aber auf zwei (bereits gestellte) Fragen: Informierte Sebastian Kurz Hartwig Löger fernmündlich oder auf anderem Wege über dessen Beschuldigtenstatus? Hat Sebastian Kurz Löger fernmündlich oder auf anderem Wege vor einer bevorstehenden Hausdurchsuchung gewarnt?

Faktum ist: Kurz und Löger hatten im Oktober-November 2019 mehrfach telefonisch Kontakt, wenige Tage vor der HD am 12. November gab es auch zumindest ein persönliches Treffen zwischen den beiden.

Das belegt für sich genommen noch nichts – eingedenk der Tatsache, dass das Bundeskanzleramt die wiederholten Fragen des Rechercheverbundes aber nicht beantworten wollte, wirkt das Ganze doch etwas merkwürdig.

Als der Rechercheverbund Ende Mai erstmals beim Bundeskanzler anfragte, lag den beteiligten Journalistinnen und Journalisten die behördliche Auswertung von Lögers Telefon nicht vor. Mittlerweile liegt diese vor. Und darin schreibt die WKStA unter anderem Folgendes:

„Festzuhalten ist dazu, dass aufgrund der Position von Löger als ehemaliger und möglicher von der ÖVP wieder nominierter Finanzminister ein intensiver und hochfrequenter Kontakt mit Kurz nicht nur logisch erscheint, sondern geradezu zu erwarten wäre, weshalb Kontaktaufnahmen … keineswegs auffällig und nicht weiter zu thematisieren wären. In der Auswertung zeigte sich aber überraschenderweise geradezu das Gegenteil, nämlich, dass es nur zu äußerst sporadischen Kontaktaufnahmen zwischen Kurz und Löger kam, aber jeweils nach dem die genannten Verfahrensschritte außerhalb der WKStA kommuniziert wurden, praktisch umgehend Kontaktaufnahmen von Kurz erfolgten.“

Auf die heute morgen verschickte Anfrage antwortete das Bundeskanzleramt dann wie folgt: „Hartwig Löger selbst hat über seinen Rechtsvertreter bereits vor 10 Tagen gegen über der Tageszeitung ,Die Presse‘ mitgeteilt, dass Löger von Kurz nicht vorgewarnt wurde, sondern Löger bereits Wochen zuvor von Journalisten u.a. von ,Der Standard‘-Journalistin Renate Graber nach einer Hausdurchsuchung gefragt wurde und er mit dieser rechnete, spätestens seit Bekanntwerden des Rothensteiner Aktenvermerks am 21. September 2019. Die Kontakte Kurz-Löger bezogen sich auf die Koalitionsverhandlungen und ein weiteres Engagement Lögers in der zu bildenden Bundesregierung. Dies lässt sich auch durch Medienberichte rund um den 12. November 2019 belegen, als Löger seinen Rückzug aus der Politik bekanntgab. Dieser Entscheidung gingen über mehrere Wochen mehrere Telefonate sowie persönliche Treffen zwischen Kurz und Löger voraus. Die Behauptung Kurz hätte Löger vor einer bevorstehenden Hausdurchsuchung gewarnt ist frei erfunden, kreditschädigend und wird von uns geklagt werden.“

Der Rechercheverbund legt Wert auf zwei Feststellungen. Erstens: Wir behaupten nicht, Kurz habe die HD bei Löger verpfiffen. Wir haben unsere Anfragen mit (nunmehr auch amtlich dokumentierten) Informationen unterlegt, wonach es in zeitlicher Nähe zu Verfahrensschritten gegen Löger Kontakte mit dem Bundeskanzler gab. Zweitens: Gegen den Kanzler wird in diesem Zusammenhang nicht ermittelt. Es sind zwar Untersuchungen wegen des vermuteten Verrats von Amtsgeheimnissen in diesem und anderen Fällen anhängig, diese richten sich aber gegen unbekannte Täter.

Die Chronologie

Es sind zwei entscheidende Daten im Casinos-Ermittlungsverfahren, die nun im Fokus der WKStA stehen: der 15. Oktober 2019, an dem – nach mehrmonatiger Verfahrensdauer – auch gegen Löger Ermittlungen eingeleitet wurden, und der 8. November 2019, an dem andere Behörden über eine geplante Hausdurchsuchung beim Ex-Finanzminister informiert wurden. Die WKStA hat die Geschehnisse rund um diese beiden Tage aus vorliegenden Handydaten und Kalendereinträgen so weit wie möglich rekonstruiert. Die herausgearbeitete Abfolge von Ermittlungsschritten, Telefonaten und persönlichen Treffen führt zu der Feststellung, dass „ein neuer Anfangsverdacht“ auf Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht auszuschließen sei. Wie gelangt die WKStA zu dieser schwerwiegenden Einschätzung? Hier sind wesentliche chronologischen Eckpunkte:

15. Oktober 2019:

Die WKStA berichtete ihrer Oberbehörde, der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, dass nunmehr auch Löger und der damalige Casag-Aufsichtsratschef Walter Rothensteiner als Beschuldigte im Casinos-Verfahren geführt werden. Die Ermittlungen waren nach einer anonymen Anzeige im Mai 2019 aufgenommen worden. Hier ging es um den Verdacht eines FPÖ-Novomatic-Deals nach dem Motto Gefälligkeiten gegen Glücksspiellizenzen. Bereits im August 2019 war es zu einer ersten Welle an Hausdurchsuchungen gekommen. Alle Betroffenen bestreiten sämtliche Vorwürfe.

16. Oktober 2019:

Um 15 Uhr fand eine Besprechung der WKStA mit den – dem Innenministerium unterstehenden – Kriminalisten der SOKO „Tape“ statt, die in dieser Causa der Staatsanwaltschaft zuarbeiten soll. Im Rahmen dieser Sitzung erfuhren auch die SOKO-Mitglieder, dass Löger und Rothensteiner nunmehr Beschuldigte waren.

Am selben Tag um 19:06 Uhr rief Sebastian Kurz bei Löger an und telefonierte rund fünf Minuten mit dem Ex-Minister. Laut Lögers Handydaten war dies die erste telefonische Kommunikation der beiden seit rund vier Monaten. Zuletzt hatten Kurz und Löger demnach am 6. Juni und am 7. Juni 2019 per SMS und WhatsApp Kontakt miteinander gehabt. Ein letzter persönlicher Termin vor diesem Zeitpunkt fand laut Lögers Kalender am 1. Juli 2019 statt. Danach dürfte es lediglich noch zu Begegnungen bei größeren Veranstaltungen gekommen sein.

22. Oktober 2019:

Kurz wollte über seine Sekretärin einen Termin mit Löger vereinbaren. Das angepeilte Treffen kam zunächst nicht zustande. Später wurde dann ein Termin für 7. November 2019 fixiert.

29. Oktober 2019:

Der damalige Übergangs-Finanzminister Eduard Müller übermittelte Löger die Handynummer des amtierenden Übergangs-Innenministers Wolfgang Peschorn. Löger schrieb daraufhin Peschorn von seinem Handy aus: „Würde sehr gerne deine Zeit/ca 20min in einer dringlichen persönlichen Sache in Anspruch nehmen…“ Die beiden vereinbarten einen Termin für den 31. Oktober 2019. Was bei diesem Termin besprochen wurde, ist nicht bekannt.

7. November 2019:

Kurz und Löger trafen einander persönlich. Laut WKStA-Auswertung führte der Ex-Finanzminister unmittelbar danach mehrere Telefonate – unter anderem mit ÖVP-Rechtsanwalt Werner Suppan, der später im Verfahren Lögers Anwalt werden sollte. Suppan übermittelte Löger per SMS die Adresse seiner Kanzlei. Später erhielt Löger nochmals einen Anruf von Kurz. Die WKStA führt dazu aus: „Diese Telefonate weisen deutlich daraufhin, dass Löger in diesem Gespräch wohl Kurz seine Absicht, nicht mehr als Finanzminister zur Verfügung stehen zu wollen, mitgeteilt hat und Kurz mit ihm auch das (beiden zu diesem Zeitpunkt offiziell nicht bekannte) Ermittlungsverfahren besprochen hat“.

8. November 2019:

Die WKStA übermittelte einen so genannten Informationsbericht an die OStA Wien. Darin wurde die Oberbehörde über die bevorstehende Hausdurchsuchung bei Löger in Kenntnis gesetzt. Am selben Tag erging auch eine entsprechende Anordnung an die SOKO „Tape“, auch Christian Pilnacek, Sektionschef im BMJ, erfuhr am 8. November von den bevorstehenden Zwangsmaßnahmen.

Um 23:16 Uhr rief Kurz via WhatsApp bei Löger an. Der Ex-Finanzminister hob jedoch nicht ab. Kurz versuchte es knapp danach ein zweites Mal – wieder ohne Erfolg.

9. November 2019:

Löger bemerkte in der Früh die entgangenen Anrufe und schrieb zurück: „Bin jederzeit erreichbar und freue mich auf unser Treffen um 15.30!“ Rund drei Stunden später rief Kurz bei Löger an. Die beiden telefonierten rund zwei Minuten lang miteinander. Wenig später wurde der angepeilte Termin auf 16.00 Uhr verlegt.

10. November 2019:

Am Vormittag telefonierten Kurz und Löger abermals rund zehn Minuten lang miteinander.

11. November 2019:

Löger schickte Kurz das Foto eines Zeitungsausschnitt, in dem ihm wenig Chancen auf eine Rückkehr als Finanzminister eingeräumt wurden. Löger schrieb: „wir sollten tatsächlich bald gemeinsame Kommunikation abstimmen“.

In den Abendstunden fragte die Sekretärin von Sebastian Kurz bei Löger wegen eines Termins für den Folgetag an.

12. November 2019:

Bei Löger fand die Hausdurchsuchung statt. Der für diesen Tag geplante Termin mit Kurz kam nicht mehr zustande.

Hartwig Lögers Anwalt Werner Suppan, der auch der Rechtsbeistand von Sebastian Kurz und Gernot Blümel ist, war im Umgang mit der Fragen an seinen Mandanten Löger professioneller als das Bundeskanzleramt. Auf Anfrage verneinte Suppan ausdrücklich, dass sein Mandant von Kurz über den Beschuldigtenstatus informiert beziehungsweise vor der bevorstehenden Hausdurchsuchung gewarnt worden sei. „Die Kommunikation zwischen Hartwig Löger und Sebastian Kurz im Herbst 2019 bezog sich auf die bevorstehenden Regierungsverhandlungen und eine mögliche Fortsetzung der Ministertätigkeit“, schrieb Suppan. Löger habe „spätestens seit August 2019“ Journalistenanfragen zu seinem Beschuldigtenstatus und zu allfälligen Hausdurchsuchungen erhalten. „Eine konkrete Information darüber wurde erst anlässlich der Hausdurchsuchung erteilt.“

 

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.