Causa Eurofighter: Doskozil-Anzeige soll eingestellt werden
Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sollen in der Causa Eurofighter die Ermittlungen zur Betrugsanzeige, die der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil im Februar 2017 gegen den Flugzeughersteller Airbus einbringen ließ, eingestellt werden. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging bereits Ende 2019 über die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an das Justizministerium. Anfang Februar berichtete „profil“ allerdings darüber, dass Airbus in den USA im Rahmen eines strafrechtlichen Vergleichs nicht deklarierte Zahlungen im Zusammenhang mit dem österreichischen Eurofighter-Deal zugegeben hatte. Die WKStA stellte ein Rechtshilfeersuchen an die USA. Der Entscheidungsprozess über die Verfahrenseinstellung ist deshalb einstweilen unterbrochen.
Indes legt ein internes Dokument den Verdacht nahe, dass das Justizministerium bereits Anfang 2019 die Einstellung aller Eurofighter-Verfahren bis Mitte 2019 vorbereitete. profil liegt ein Schreiben von WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda an den damaligen Justizminister Josef Moser vom 25. April 2019 vor. Darin teilte die Behördenleiterin dem Minister nicht nur mit, dass sie sich außerstande sehe, die Verantwortung für das – von der OStA Wien bei der WKStA eingesetzte – Eurofighter-Staatsanwälteteam letztverantwortlich zu tragen. Vrabl-Sanda berichtete auch von Aussagen zweier Staatsanwältinnen im Kollegenkreis: „Schon anlässlich eines ersten Gesprächs nach Dienstantritt am 1. Februar 2019 informierten Mag. … und Mag. … in Anwesenheit mehrerer KollegInnen der WKStA über den Umstand, wonach LOStA Mag. Fuchs (Anm.: Johann Fuchs, Leiter der OStA Wien) ihnen gegenüber … geäußert habe, die Verfahren können in einem halben Jahr erledigt werden, die Verfahrenseinstellung könne unter Anwendung des §210 StPO, wonach eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit mit Blick auf die Verfahrensdauer nicht darstellbar sei, begründet werden.“
Ein Sprecher der OStA teilte dazu auf Anfrage mit: „Sämtliche Maßnahmen der OStA Wien waren von der Intention getragen, der WKStA eine zügige und effiziente Verfahrensführung zu ermöglichen. Die OStA Wien sieht sich bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht dem Grundsatz des checks und balances verpflichtet. Die Unterstützung der WKStA erfolgte daher ergebnisoffen. Wie einzelne Verfahrensteile zu erledigen sind, ist von der WKStA in einem sogenannten Vorhabensbericht darzustellen, der in weiterer Folge von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz überprüft wird. Selbstverständlich gibt es keine Vorgaben, die Berichte in eine bestimmte Richtung hin abzufassen.“
WKStA-Chefin Vrabl-Sanda ließ profil auf Anfrage wissen, dass der Bericht an Moser „keine Änderung der unbefriedigenden Situation in Anbetracht eines so bedeutsamen Verfahrenskomplexes bewirkt“ habe, weshalb sie „innerhalb meines Handlungsspielraums darauf hingewirkt“ habe, „den Kolleg*innen den Rücken zu stärken, um die erforderliche Ruhe und in jede Richtung offenen Ermittlungen zu gewährleisten. Darüber hinaus habe ich einen weiteren in der Bearbeitung von Großverfahren sehr erfahrenen und praxiserprobten Oberstaatsanwalt der WKStA mit seiner gesamten Arbeitskraft und einen Wirtschaftsexperten dem bestehenden Team zugeordnet. … Die Arbeit dieses Teams hat nun mein Vertrauen.“
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